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Micha - Kapitel 3

Drohrede gegen ungerechte Fürsten und falsche Propheten - Ankündigung der Zerstörung Jerusalems

1 Und ich sprach: Höret doch, ihr Häupter Jakobs und ihr Fürsten des Hauses Israel: Ich es nicht an euch, das Recht zu kennen? 2 Die ihr das Gute hasset und das Böse liebet; die ihr ihnen die Haut abziehet und das Fleisch von ihren Gebeinen; 3 und die ihr das Fleisch meines Volkes fresset, und ihre Haut von ihnen abstreifet, und ihre Gebeine zerbrechet und zerstücket wie in einem Topfe und wie Fleisch inmitten des Kessels. (Psalm 14.4) 4 Dann werden sie zu Jehova schreien, und er wird ihnen nicht antworten; und er wird sein Angesicht vor ihnen verbergen zu jener Zeit, gleichwie sie ihre Handlungen böse gemacht haben. 5 So spricht Jehova über die Propheten, die mein Volk irreführen, welche mit ihren Zähnen beißen, und Frieden rufen; und wer ihnen nichts ins Maul gibt, wider den heiligen sie einen Krieg: (Hesekiel 13.19) 6 Darum soll es euch Nacht werden, ohne Gesicht, und Finsternis werden, ohne Wahrsagung; und die Sonne wird über den Propheten untergehen, und der Tag über ihnen schwarz werden. 7 Und die Seher werden beschämt und die Wahrsager zu Schanden werden, und sie werden allesamt den Bart verhüllen, weil keine Antwort Gottes da ist. 8 Ich hingegen, ich bin mit Kraft erfüllt durch den Geist Jehovas, und mit Recht und Stärke, um Jakob seine Übertretung kundzutun und Israel seine Sünde. (Jesaja 58.1) 9 Höret doch dieses, ihr Häupter des Hauses Jakob und ihr Fürsten des Hauses Israel, die ihr das Recht verabscheuet und alles Gerade krümmet; 10 die ihr Zion mit Blut bauet und Jerusalem mit Unrecht. (Habakuk 2.12) 11 Seine Häupter richten um Geschenke, und seine Priester lehren um Lohn, und seine Propheten wahrsagen um Geld; und sie stützen sich auf Jehova und sagen: Ist nicht Jehova in unserer Mitte? kein Unglück wird über uns kommen! (Jeremia 7.4) 12 Darum wird euretwegen Zion als Acker gepflügt werden, und Jerusalem wird zu Trümmerhaufen und der Berg des Hauses zu Waldeshöhen werden. (Jeremia 9.10) (Jeremia 26.18)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.