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Micha - Kapitel 2

Drohrede gegen die gewalttätigen Machthaber des Volkes

1 Wehe denen, die Unheil sinnen und Böses vorbereiten auf ihren Lagern! Beim Morgenlicht führen sie es aus, weil es in der Macht ihrer Hand steht. (Psalm 36.5) 2 Und sie begehren nach Äckern und rauben sie, und nach Häusern und nehmen sie weg; und sie verüben Gewalttat an dem Manne und seinem Hause, an dem Menschen und seinem Erbteil. 3 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich sinne ein Unglück wider dieses Geschlecht, aus dem ihr eure Hälse nicht ziehen und unter welchem ihr nicht hoch einhergehen werdet; denn es ist eine böse Zeit. (Amos 5.13) 4 An jenem Tage wird man einen Spruch über euch anheben und ein Klagelied anstimmen. Es ist geschehen! wird man sagen; wir sind gänzlich verwüstet: das Teil meines Volkes vertauscht er; wie entzieht er es mir! Dem Abtrünnigen verteilt er unsere Felder. 5 Darum wirst du niemand haben, der in der Versammlung Jehovas die Meßschnur wirft, um ein Los zu bestimmen. 6 "Weissaget nicht", weissagen sie. Weissagt man nicht jenen, so wird die Schmach nicht weichen. (Amos 7.16) 7 Du, Haus Jakob genannt, ist Jehova ungeduldig? oder sind dies seine Taten? Sind meine Worte nicht gütig gegen den, der aufrichtig wandelt? (Amos 6.3) 8 Aber noch unlängst lehnte sich mein Volk als Feind auf: vom Oberkleide ziehet ihr den Mantel denen ab, die sorglos vorübergehen, vom Kriege abgewandt sind; 9 die Weiber meines Volkes vertreibet ihr aus dem Hause ihrer Wonne, von ihren Kindern nehmet ihr meinen Schmuck auf immer. - 10 Machet euch auf und ziehet hin! denn dieses Land ist der Ruheort nicht, um der Verunreinigung willen, die Verderben bringt, und zwar gewaltiges Verderben. 11 Wenn ein Mann da ist, der dem Winde nachgeht und betrügerisch lügt: "Ich will dir weissagen von Wein und von starkem Getränk", der wird ein Prophet dieses Volkes sein.

Zukünftige Sammlung des überrestes Israels

12 Sammeln werde ich dich, Jakob, ganz sammeln; versammeln, ja, versammeln werde ich den Überrest Israels. Ich werde ihn zusammenbringen wie die Schafe von Bozra, wie eine Herde inmitten ihrer Trift; sie werden lärmen vor Menge der Menschen. 13 Der Durchbrecher zieht herauf vor ihnen her; sie brechen durch, und ziehen durch das Tor und gehen durch dasselbe hinaus; und ihr König zieht vor ihnen her, und Jehova an ihrer Spitze. (Jesaja 52.12)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.