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Matthäus - Kapitel 23

Warnung vor den Schriftgelehrten und Pharisäern

1 Dann redete Jesus zu den Volksmengen und zu seinen Jüngern 2 und sprach: Die Schriftgelehrten und die Pharisäer haben sich auf Moses' Stuhl gesetzt. 3 Alles nun, was irgend sie euch sagen, tut und haltet; aber tut nicht nach ihren Werken, denn sie sagen es und tun's nicht. (Maleachi 2.7-8) (Römer 2.21-23) 4 Sie binden aber schwere und schwer zu tragende Lasten und legen sie auf die Schultern der Menschen, aber sie wollen sie nicht mit ihrem Finger bewegen. (Matthäus 11.28-30) (Apostelgeschichte 15.10) (Apostelgeschichte 15.28) 5 Alle ihre Werke aber tun sie, um sich vor den Menschen sehen zu lassen; denn sie machen ihre Denkzettel breit und die Quasten groß. (2. Mose 13.9) (4. Mose 15.38-39) (Matthäus 6.1) 6 Sie lieben aber den ersten Platz bei den Gastmählern und die ersten Sitze in den Synagogen (Lukas 14.7) 7 und die Begrüßungen auf den Märkten und von den Menschen Rabbi, Rabbi! genannt zu werden. 8 Ihr aber, laßt ihr euch nicht Rabbi nennen; denn einer ist euer Lehrer, ihr alle aber seid Brüder. 9 Ihr sollt auch nicht jemand auf der Erde euren Vater nennen; denn einer ist euer Vater, der in den Himmeln ist. 10 Laßt euch auch nicht Meister nennen; denn einer ist euer Meister, der Christus. 11 Der Größte aber unter euch soll euer Diener sein. (Matthäus 20.26-27) 12 Wer irgend aber sich selbst erhöhen wird, wird erniedrigt werden; und wer irgend sich selbst erniedrigen wird, wird erhöht werden. (Hiob 22.29) (Sprüche 29.23) (Hesekiel 21.31) (Lukas 18.14) (1. Petrus 5.5)

Weherufe gegen die Schriftgelehrten und Pharisäer

13 Wehe aber euch, Schriftgelehrten und Pharisäer, Heuchler! denn ihr verschließet das Reich der Himmel vor den Menschen; denn ihr gehet nicht hinein, noch laßt ihr die Hineingehenden eingehen. 14 - (Hesekiel 22.25) 15 Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, Heuchler! denn ihr durchziehet das Meer und das Trockene, um einen Proselyten zu machen; und wenn er es geworden ist, so machet ihr ihn zu einem Sohne der Hölle, zwiefältig mehr als ihr. 16 Wehe euch, blinde Leiter! die ihr saget: Wer irgend bei dem Tempel schwören wird, das ist nichts; wer aber irgend bei dem Golde des Tempels schwören wird, ist schuldig. (Matthäus 5.34-37) (Matthäus 15.4) 17 Narren und Blinde! denn was ist größer, das Gold, oder der Tempel, der das Gold heiligt? 18 Und: Wer irgend bei dem Altar schwören wird, das ist nichts; wer aber irgend bei der Gabe schwören wird, die auf ihm ist, ist schuldig. 19 [Narren und] Blinde! denn was ist größer, die Gabe oder der Altar, der die Gabe heiligt? (2. Mose 29.37) 20 Wer nun bei dem Altar schwört, schwört bei demselben und bei allem, was auf ihm ist. 21 Und wer bei dem Tempel schwört, schwört bei demselben und bei dem, der ihn bewohnt. 22 Und wer bei dem Himmel schwört, schwört bei dem Throne Gottes und bei dem, der darauf sitzt. 23 Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, Heuchler! denn ihr verzehntet die Krausemünze und den Anis und den Kümmel, und habt die wichtigeren Dinge des Gesetzes beiseite gelassen: das Gericht und die Barmherzigkeit und den Glauben; diese hättet ihr tun und jene nicht lassen sollen. (3. Mose 27.30) (Micha 6.8) (Lukas 18.12) 24 Blinde Leiter, die ihr die Mücke seihet, das Kamel aber verschlucket! 25 Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, Heuchler! denn ihr reiniget das Äußere des Bechers und der Schüssel, inwendig aber sind sie voll von Raub und Unenthaltsamkeit. (Markus 7.4) (Markus 7.8) 26 Blinder Pharisäer! reinige zuerst das Inwendige des Bechers und der Schüssel, auf daß auch das Auswendige derselben rein werde. (Johannes 9.40) (Titus 1.15) 27 Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, Heuchler! denn ihr gleichet übertünchten Gräbern, die von außen zwar schön scheinen, inwendig aber voll von Totengebeinen und aller Unreinigkeit sind. 28 Also scheinet auch ihr von außen zwar gerecht vor den Menschen, von innen aber seid ihr voll Heuchelei und Gesetzlosigkeit. 29 Wehe euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, Heuchler! denn ihr bauet die Gräber der Propheten und schmücket die Grabmäler der Gerechten 30 und saget: Wären wir in den Tagen unserer Väter gewesen, so würden wir nicht ihre Teilhaber an dem Blute der Propheten gewesen sein. 31 Also gebet ihr euch selbst Zeugnis, daß ihr Söhne derer seid, welche die Propheten ermordet haben; (Matthäus 5.12) (Apostelgeschichte 7.52) 32 und ihr, machet voll das Maß eurer Väter! 33 Schlangen! Otternbrut! wie solltet ihr dem Gericht der Hölle entfliehen? 34 Deswegen siehe, ich sende zu euch Propheten und Weise und Schriftgelehrte; und etliche von ihnen werdet ihr töten und kreuzigen, und etliche von ihnen werdet ihr in euren Synagogen geißeln und werdet sie verfolgen von Stadt zu Stadt; 35 damit über euch komme alles gerechte Blut, das auf der Erde vergossen wurde, von dem Blute Abels, des Gerechten, bis zu dem Blute Zacharias', des Sohnes Barachias', den ihr zwischen dem Tempel und dem Altar ermordet habt. (1. Mose 4.8) (2. Chronik 24.20-21) 36 Wahrlich, ich sage euch, dies alles wird über dieses Geschlecht kommen.

Klage über Jerusalem

37 Jerusalem, Jerusalem, die da tötet die Propheten und steinigt, die zu ihr gesandt sind! Wie oft habe ich deine Kinder versammeln wollen, wie eine Henne ihre Küchlein versammelt unter ihre Flügel, und ihr habt nicht gewollt! 38 Siehe, euer Haus wird euch öde gelassen; (1. Könige 9.7-8) 39 denn ich sage euch: Ihr werdet mich von jetzt an nicht sehen, bis ihr sprechet: "Gepriesen sei, der da kommt im Namen des Herrn!" (Matthäus 21.9) (Matthäus 26.64)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)