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Markus - Kapitel 8

Speisung der Viertausend

1 In jenen Tagen, als wiederum eine große Volksmenge da war und nichts zu essen hatte, rief er seine Jünger herzu und spricht zu ihnen: 2 Ich bin innerlich bewegt über die Volksmenge, denn schon drei Tage weilen sie bei mir und haben nichts zu essen; (Markus 6.34) 3 und wenn ich sie nach Hause entlasse, ohne daß sie gegessen haben, so werden sie auf dem Wege verschmachten; denn etliche von ihnen sind von ferne gekommen. 4 Und seine Jünger antworteten ihm: Woher wird jemand diese hier in der Einöde mit Brot sättigen können? 5 Und er fragte sie: Wie viele Brote habt ihr? Sie aber sagten: Sieben. 6 Und er gebot der Volksmenge, sich auf der Erde zu lagern. Und er nahm die sieben Brote, dankte und brach sie und gab sie den Jüngern, auf daß sie vorlegten; und sie legten der Volksmenge vor. 7 Und sie hatten einige kleine Fische; und als er sie gesegnet hatte, hieß er auch diese vorlegen. 8 Sie aßen aber und wurden gesättigt; und sie hoben auf, was an Brocken übrigblieb, sieben Körbe voll. 9 Es waren aber [derer, welche gegessen hatten], bei viertausend; und er entließ sie.

Zeichenforderung - Warnung vor dem Sauerteig der Pharisäer und des Herodes

10 Und alsbald stieg er mit seinen Jüngern in das Schiff und kam in die Gegenden von Dalmanutha. 11 Und die Pharisäer kamen heraus und fingen an, mit ihm zu streiten, indem sie, um ihn zu versuchen, ein Zeichen vom Himmel von ihm begehrten. (Johannes 6.30) 12 Und in seinem Geiste tief seufzend, spricht er: Was begehrt dieses Geschlecht ein Zeichen? Wahrlich, ich sage euch: Wenn diesem Geschlecht ein Zeichen gegeben werden wird! 13 Und er ließ sie, stieg wieder in das Schiff und fuhr an das jenseitige Ufer. 14 Und sie vergaßen Brote mitzunehmen, und hatten nichts bei sich auf dem Schiffe als nur ein Brot. 15 Und er gebot ihnen und sprach: Sehet zu, hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer und dem Sauerteig des Herodes. (Markus 3.6) (Lukas 12.1) 16 Und sie überlegten miteinander [und sprachen]: Weil wir keine Brote haben. 17 Und als Jesus es erkannte, spricht er zu ihnen: Was überleget ihr, weil ihr keine Brote habt? Begreifet ihr noch nicht und verstehet auch nicht? Habt ihr euer Herz [noch] verhärtet? (Markus 6.52) 18 Augen habt ihr und sehet nicht? und Ohren habt ihr und höret nicht? und erinnert ihr euch nicht? (Matthäus 13.13) (Matthäus 13.16) 19 Als ich die fünf Brote unter die fünftausend brach, wie viele Handkörbe voll Brocken hobet ihr auf? Sie sagen zu ihm: Zwölf. (Markus 6.41-44) 20 Als aber die sieben unter die viertausend, wie viele Körbe, mit Brocken gefüllt, hobet ihr auf? Sie aber sagten: Sieben. 21 Und er sprach zu ihnen: Wie, verstehet ihr [noch] nicht?

Heilung eines Blinden

22 Und er kommt nach Bethsaida; und sie bringen ihm einen Blinden und bitten ihn, daß er ihn anrühre. (Markus 6.56) 23 Und er faßte den Blinden bei der Hand und führte ihn aus dem Dorfe hinaus; und als er in seine Augen gespützt hatte, legte er ihm die Hände auf und fragte ihn, ob er etwas sehe. (Johannes 9.6) 24 Und aufblickend sprach er: Ich sehe die Menschen, denn ich gewahre solche, die wie Bäume umherwandeln. 25 Dann legte er wiederum die Hände auf seine Augen, und er sah deutlich, und er war wiederhergestellt und sah alles klar. 26 Und er schickte ihn nach seinem Hause und sprach: Geh nicht in das Dorf, [sage es auch niemand im Dorfe]. (Markus 7.36)

Das Bekenntnis des Petrus

27 Und Jesus ging hinaus und seine Jünger in die Dörfer von Cäsarea Philippi. Und auf dem Wege fragte er seine Jünger und sprach zu ihnen: Wer sagen die Menschen, daß ich sei? 28 Sie aber antworteten ihm und sagten: Johannes der Täufer; und andere: Elias; andere aber: einer der Propheten. (Markus 6.15) 29 Und er fragte sie: Ihr aber, wer saget ihr, daß ich sei? Petrus aber antwortete und spricht zu ihm: Du bist der Christus. 30 Und er bedrohte sie, daß sie niemand von ihm sagen sollten. (Markus 9.9)

Erste Leidensankündigung - Bedingungen der Nachfolge

31 Und er fing an, sie zu lehren, daß der Sohn des Menschen vieles leiden und verworfen werden müsse von den Ältesten und Hohenpriestern und Schriftgelehrten, und daß er getötet werden und nach drei Tagen auferstehen müsse. 32 Und er redete das Wort öffentlich. Und Petrus nahm ihn zu sich und fing an ihn zu strafen. 33 Er aber wandte sich um, und als er seine Jünger sah, strafte er den Petrus und sagte: Geh hinter mich, Satan! denn du sinnst nicht auf das, was Gottes, sondern auf das was der Menschen ist. 34 Und als er die Volksmenge samt seinen Jüngern herzugerufen hatte, sprach er zu ihnen: Wer irgend mir nachkommen will, verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf und folge mir nach. 35 Denn wer irgend sein Leben erretten will, wird es verlieren; wer aber irgend sein Leben verliert um meinet- und des Evangeliums willen, wird es erretten. (Matthäus 10.39) 36 Denn was wird es einem Menschen nützen, wenn er die ganze Welt gewönne und seine Seele einbüßte? 37 Denn was wird ein Mensch als Lösegeld geben für seine Seele? 38 Denn wer irgend sich meiner und meiner Worte schämt unter diesem ehebrecherischen und sündigen Geschlecht, dessen wird sich auch der Sohn des Menschen schämen, wenn er kommen wird in der Herrlichkeit seines Vaters mit den heiligen Engeln. (Matthäus 10.33)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.