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Markus - Kapitel 7

Gottes Gebot steht höher als menschliche überlieferung

1 Und es versammeln sich zu ihm die Pharisäer und etliche der Schriftgelehrten, die von Jerusalem gekommen waren; 2 und als sie etliche seiner Jünger mit unreinen, das ist ungewaschenen Händen Brot essen sahen, 3 (denn die Pharisäer und alle Juden essen nicht, es sei denn, daß sie sich sorgfältig die Hände waschen, indem sie die Überlieferung der Ältesten halten; 4 und vom Markte kommend, essen sie nicht, es sei denn, daß sie sich waschen; und vieles andere ist, was sie zu halten überkommen haben: Waschungen der Becher und Krüge und ehernen Gefäße und Tischlager), (Matthäus 23.25) 5 [sodann] fragen ihn die Pharisäer und die Schriftgelehrten: Warum wandeln deine Jünger nicht nach der Überlieferung der Ältesten, sondern essen das Brot mit unreinen Händen? 6 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Trefflich hat Jesaias über euch Heuchler geweissagt, wie geschrieben steht: "Dieses Volk ehrt mich mit den Lippen, aber ihr Herz ist weit entfernt von mir. 7 Vergeblich aber verehren sie mich, indem sie als Lehren Menschengebote lehren." 8 [Denn] das Gebot Gottes aufgebend, haltet ihr die Überlieferung der Menschen: Waschungen der Krüge und Becher, und vieles andere dergleichen Ähnliche tut ihr. 9 Und er sprach zu ihnen: Trefflich hebet ihr das Gebot Gottes auf, auf daß ihr eure Überlieferung haltet. 10 Denn Moses hat gesagt: "Ehre deinen Vater und deine Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben." 11 Ihr aber saget: Wenn ein Mensch zu dem Vater oder zu der Mutter spricht: Korban (das ist Gabe) sei das, was irgend dir von mir zunutze kommen könnte; - 12 und ihr lasset ihn so nichts mehr für seinen Vater oder seine Mutter tun, 13 indem ihr das Wort Gottes ungültig machet durch eure Überlieferung, die ihr überliefert habt; und vieles dergleichen Ähnliche tut ihr. 14 Und als er die Volksmenge wieder herzugerufen hatte, sprach er zu ihnen: Höret mich alle und verstehet! 15 Da ist nichts, was von außerhalb des Menschen in denselben eingeht, das ihn verunreinigen kann, sondern was von ihm ausgeht, das ist es, was den Menschen verunreinigt. (Apostelgeschichte 10.14-15) 16 Wenn jemand Ohren hat zu hören, der höre! 17 Und als er von der Volksmenge weg in ein Haus eintrat, befragten ihn seine Jünger über das Gleichnis. 18 Und er spricht zu ihnen: Seid auch ihr so unverständig? Begreifet ihr nicht, daß alles, was von außerhalb in den Menschen eingeht, ihn nicht verunreinigen kann? 19 Denn es geht nicht in sein Herz hinein, sondern in den Bauch, und es geht heraus in den Abort, indem so alle Speisen gereinigt werden. 20 Er sagte aber: Was aus dem Menschen ausgeht, das verunreinigt den Menschen. 21 Denn von innen aus dem Herzen der Menschen gehen hervor die schlechten Gedanken, Ehebruch, Hurerei, Mord, 22 Dieberei, Habsucht, Bosheit, List, Ausschweifung, böses Auge, Lästerung, Hochmut, Torheit; 23 alle diese bösen Dinge gehen von innen heraus und verunreinigen den Menschen.

Heilung der Tochter der Syro-Phönizierin

24 Und er stand auf von dannen und ging hin in das Gebiet von Tyrus und Sidon; und als er in ein Haus getreten war, wollte er, daß niemand es erfahre; und er konnte nicht verborgen sein. 25 Aber alsbald hörte ein Weib von ihm, deren Töchterlein einen unreinen Geist hatte, kam und fiel nieder zu seinen Füßen; 26 das Weib aber war eine Griechin, eine Syro-Phönicierin von Geburt; und sie bat ihn, daß er den Dämon von ihrer Tochter austreibe. 27 [Jesus] aber sprach zu ihr: Laßt zuerst die Kinder gesättigt werden, denn es ist nicht schön, das Brot der Kinder zu nehmen und den Hündlein hinzuwerfen. 28 Sie aber antwortete und spricht zu ihm: Ja, Herr; denn es essen ja auch die Hündlein unter dem Tische von den Brosamen der Kinder. 29 Und er sprach zu ihr: Um dieses Wortes willen gehe hin; der Dämon ist von deiner Tochter ausgefahren. 30 Und sie ging hin nach ihrem Hause und fand den Dämon ausgefahren und die Tochter auf dem Bette liegen.

Heilung eines Taubstummen

31 Und als er aus dem Gebiet von Tyrus und Sidon wieder weggegangen war, kam er an den See von Galiläa, mitten durch das Gebiet von Dekapolis. (Matthäus 15.29-31) (Markus 5.20) 32 Und sie bringen einen Tauben zu ihm, der schwer redete, und bitten ihn, daß er ihm die Hand auflege. 33 Und er nahm ihn von der Volksmenge weg besonders und legte seine Finger in seine Ohren; und er spützte und rührte seine Zunge an; 34 und, gen Himmel blickend, seufzte er und spricht zu ihm: Ephata! das ist: Werde aufgetan! 35 Und alsbald wurden seine Ohren aufgetan, und das Band seiner Zunge wurde gelöst, und er redete recht. 36 Und er gebot ihnen, daß sie es niemand sagen sollten. Je mehr er es ihnen aber gebot, desto mehr machten sie es übermäßig kund; (Markus 1.43-45) 37 und sie erstaunten überaus und sprachen: Er hat alles wohlgemacht; er macht sowohl die Tauben hören, als auch die Stummen reden.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.