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Markus - Kapitel 5

Heilung eines besessenen Geraseners

1 Und sie kamen an das jenseitige Ufer des Sees in das Land der Gadarener. 2 Und als er aus dem Schiff gestiegen war, begegnete ihm alsbald aus den Grüften ein Mensch mit einem unreinen Geiste, 3 der seine Wohnung in den Grabstätten hatte; und selbst mit Ketten konnte keiner ihn binden, 4 da er oft mit Fußfesseln und mit Ketten gebunden gewesen, und die Ketten von ihm in Stücke zerrissen und die Fußfesseln zerrieben worden waren; und niemand vermochte ihn zu bändigen. 5 Und allezeit, Nacht und Tag, war er in den Grabstätten und auf den Bergen und schrie und zerschlug sich mit Steinen. 6 Als er aber Jesum von ferne sah, lief er und warf sich vor ihm nieder; 7 und mit lauter Stimme schreiend, sagt er: Was habe ich mit dir zu schaffen, Jesu, Sohn Gottes, des Höchsten? Ich beschwöre dich bei Gott, quäle mich nicht! (Markus 1.24) 8 Denn er sagte zu ihm: Fahre aus, du unreiner Geist, aus dem Menschen. 9 Und er fragte ihn: Was ist dein Name? Und er spricht zu ihm: Legion ist mein Name, denn wir sind viele. 10 Und er bat ihn sehr, daß er sie nicht aus der Gegend fortschicken möchte. 11 Es war aber daselbst an dem Berge eine große Herde Schweine, welche weidete. 12 Und sie baten ihn und sprachen: Schicke uns in die Schweine, daß wir in sie fahren. 13 Und Jesus erlaubte es ihnen [alsbald]. Und die unreinen Geister fuhren aus und fuhren in die Schweine, und die Herde stürzte sich den Abhang hinab in den See, (bei zweitausend) und sie ertranken in dem See. 14 Und die Hüter flohen und verkündeten es in der Stadt und auf dem Lande; und sie gingen [hinaus], um zu sehen, was geschehen war. 15 Und sie kommen zu Jesu und sehen den Besessenen sitzen, bekleidet und vernünftig, den, der die Legion gehabt hatte; und sie fürchteten sich. 16 Und die es gesehen hatten, erzählten ihnen, wie dem Besessenen geschehen war, und das von den Schweinen. 17 Und sie fingen an, ihm zuzureden, aus ihren Grenzen wegzugehen. 18 Und als er in das Schiff stieg, bat ihn der Besessene, daß er bei ihm sein dürfe. 19 Und er ließ es ihm nicht zu, sondern spricht zu ihm: Gehe hin nach deinem Hause zu den Deinigen und verkünde ihnen, wieviel der Herr an dir getan, und wie er sich deiner erbarmt hat. 20 Und er ging hin und fing an, in der Dekapolis auszurufen, wieviel Jesus an ihm getan hatte; und alle verwunderten sich. (Markus 7.31)

Heilung der blutflüssigen Frau - Auferweckung der Tochter des Jaïrus

21 Und als Jesus in dem Schiffe wieder an das jenseitige Ufer hinübergefahren war, versammelte sich eine große Volksmenge zu ihm; und er war am See. 22 Und [siehe,] es kommt einer der Synagogenvorsteher, mit Namen Jairus, und als er ihn sieht, fällt er ihm zu Füßen; 23 und er bat ihn sehr und sprach: Mein Töchterlein liegt in den letzten Zügen; ich bitte, daß du kommest und ihr die Hände auflegest, auf daß sie gerettet werde und lebe. 24 Und er ging mit ihm, und eine große Volksmenge folgte ihm und drängte ihn. 25 Und ein Weib, das zwölf Jahre mit einem Blutfluß behaftet war, 26 und vieles erlitten hatte von vielen Ärzten und alle ihre Habe verwandt und keinen Nutzen davon gehabt hatte (es war vielmehr schlimmer mit ihr geworden), 27 kam, als sie von Jesu gehört, in der Volksmenge von hinten und rührte sein Kleid an; 28 denn sie sprach: Wenn ich nur seine Kleider anrühre, so werde ich geheilt werden. 29 Und alsbald vertrocknete der Quell ihres Blutes, und sie merkte am Leibe, daß sie von der Plage geheilt war. 30 Und alsbald erkannte Jesus in sich selbst die Kraft, die von ihm ausgegangen war, wandte sich um in der Volksmenge und sprach: Wer hat meine Kleider angerührt? (Lukas 6.19) 31 Und seine Jünger sprachen zu ihm: Du siehst, daß die Volksmenge dich drängt, und du sprichst: Wer hat mich angerührt? 32 Und er blickte umher, um sie zu sehen, die dieses getan hatte. 33 Das Weib aber, voll Furcht und Zittern, wissend, was ihr geschehen war, kam und fiel vor ihm nieder und sagte ihm die ganze Wahrheit. 34 Er aber sprach zu ihr: Tochter, dein Glaube hat dich geheilt; gehe hin in Frieden und sei gesund von deiner Plage. 35 Während er noch redete, kommen sie von dem Synagogenvorsteher und sagen: Deine Tochter ist gestorben; was bemühst du den Lehrer noch? 36 Als aber Jesus das Wort reden hörte, spricht er [alsbald] zu dem Synagogenvorsteher: Fürchte dich nicht; glaube nur. 37 Und er erlaubte niemand, ihn zu begleiten, außer Petrus und Jakobus und Johannes, dem Bruder des Jakobus. (Matthäus 17.1) 38 Und sie kommen in das Haus des Synagogenvorstehers, und er sieht ein Getümmel und Weinende und laut Heulende. 39 Und als er eingetreten war, spricht er zu ihnen: Was lärmet und weinet ihr? Das Kind ist nicht gestorben, sondern es schläft. (Johannes 11.11) 40 Und sie verlachten ihn. Als er aber alle hinausgetrieben hatte, nimmt er den Vater des Kindes und die Mutter und die bei ihm waren mit und geht hinein, wo das Kind lag. 41 Und indem er das Kind bei der Hand ergriff, spricht er zu ihm: Talitha kumi! das ist verdolmetscht: Mägdlein, ich sage dir, stehe auf! (Lukas 7.14) (Apostelgeschichte 9.40) 42 Und alsbald stand das Mägdlein auf und wandelte umher, denn es war zwölf Jahre alt. Und sie erstaunten mit großem Erstaunen. 43 Und er gebot ihnen dringend, daß niemand dies erführe, und hieß ihr zu essen geben.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.