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Markus - Kapitel 5

Heilung eines besessenen Geraseners

1 Und sie kamen an das jenseitige Ufer des Sees in das Land der Gadarener. 2 Und als er aus dem Schiff gestiegen war, begegnete ihm alsbald aus den Grüften ein Mensch mit einem unreinen Geiste, 3 der seine Wohnung in den Grabstätten hatte; und selbst mit Ketten konnte keiner ihn binden, 4 da er oft mit Fußfesseln und mit Ketten gebunden gewesen, und die Ketten von ihm in Stücke zerrissen und die Fußfesseln zerrieben worden waren; und niemand vermochte ihn zu bändigen. 5 Und allezeit, Nacht und Tag, war er in den Grabstätten und auf den Bergen und schrie und zerschlug sich mit Steinen. 6 Als er aber Jesum von ferne sah, lief er und warf sich vor ihm nieder; 7 und mit lauter Stimme schreiend, sagt er: Was habe ich mit dir zu schaffen, Jesu, Sohn Gottes, des Höchsten? Ich beschwöre dich bei Gott, quäle mich nicht! (Markus 1.24) 8 Denn er sagte zu ihm: Fahre aus, du unreiner Geist, aus dem Menschen. 9 Und er fragte ihn: Was ist dein Name? Und er spricht zu ihm: Legion ist mein Name, denn wir sind viele. 10 Und er bat ihn sehr, daß er sie nicht aus der Gegend fortschicken möchte. 11 Es war aber daselbst an dem Berge eine große Herde Schweine, welche weidete. 12 Und sie baten ihn und sprachen: Schicke uns in die Schweine, daß wir in sie fahren. 13 Und Jesus erlaubte es ihnen [alsbald]. Und die unreinen Geister fuhren aus und fuhren in die Schweine, und die Herde stürzte sich den Abhang hinab in den See, (bei zweitausend) und sie ertranken in dem See. 14 Und die Hüter flohen und verkündeten es in der Stadt und auf dem Lande; und sie gingen [hinaus], um zu sehen, was geschehen war. 15 Und sie kommen zu Jesu und sehen den Besessenen sitzen, bekleidet und vernünftig, den, der die Legion gehabt hatte; und sie fürchteten sich. 16 Und die es gesehen hatten, erzählten ihnen, wie dem Besessenen geschehen war, und das von den Schweinen. 17 Und sie fingen an, ihm zuzureden, aus ihren Grenzen wegzugehen. 18 Und als er in das Schiff stieg, bat ihn der Besessene, daß er bei ihm sein dürfe. 19 Und er ließ es ihm nicht zu, sondern spricht zu ihm: Gehe hin nach deinem Hause zu den Deinigen und verkünde ihnen, wieviel der Herr an dir getan, und wie er sich deiner erbarmt hat. 20 Und er ging hin und fing an, in der Dekapolis auszurufen, wieviel Jesus an ihm getan hatte; und alle verwunderten sich. (Markus 7.31)

Heilung der blutflüssigen Frau - Auferweckung der Tochter des Jaïrus

21 Und als Jesus in dem Schiffe wieder an das jenseitige Ufer hinübergefahren war, versammelte sich eine große Volksmenge zu ihm; und er war am See. 22 Und [siehe,] es kommt einer der Synagogenvorsteher, mit Namen Jairus, und als er ihn sieht, fällt er ihm zu Füßen; 23 und er bat ihn sehr und sprach: Mein Töchterlein liegt in den letzten Zügen; ich bitte, daß du kommest und ihr die Hände auflegest, auf daß sie gerettet werde und lebe. 24 Und er ging mit ihm, und eine große Volksmenge folgte ihm und drängte ihn. 25 Und ein Weib, das zwölf Jahre mit einem Blutfluß behaftet war, 26 und vieles erlitten hatte von vielen Ärzten und alle ihre Habe verwandt und keinen Nutzen davon gehabt hatte (es war vielmehr schlimmer mit ihr geworden), 27 kam, als sie von Jesu gehört, in der Volksmenge von hinten und rührte sein Kleid an; 28 denn sie sprach: Wenn ich nur seine Kleider anrühre, so werde ich geheilt werden. 29 Und alsbald vertrocknete der Quell ihres Blutes, und sie merkte am Leibe, daß sie von der Plage geheilt war. 30 Und alsbald erkannte Jesus in sich selbst die Kraft, die von ihm ausgegangen war, wandte sich um in der Volksmenge und sprach: Wer hat meine Kleider angerührt? (Lukas 6.19) 31 Und seine Jünger sprachen zu ihm: Du siehst, daß die Volksmenge dich drängt, und du sprichst: Wer hat mich angerührt? 32 Und er blickte umher, um sie zu sehen, die dieses getan hatte. 33 Das Weib aber, voll Furcht und Zittern, wissend, was ihr geschehen war, kam und fiel vor ihm nieder und sagte ihm die ganze Wahrheit. 34 Er aber sprach zu ihr: Tochter, dein Glaube hat dich geheilt; gehe hin in Frieden und sei gesund von deiner Plage. 35 Während er noch redete, kommen sie von dem Synagogenvorsteher und sagen: Deine Tochter ist gestorben; was bemühst du den Lehrer noch? 36 Als aber Jesus das Wort reden hörte, spricht er [alsbald] zu dem Synagogenvorsteher: Fürchte dich nicht; glaube nur. 37 Und er erlaubte niemand, ihn zu begleiten, außer Petrus und Jakobus und Johannes, dem Bruder des Jakobus. (Matthäus 17.1) 38 Und sie kommen in das Haus des Synagogenvorstehers, und er sieht ein Getümmel und Weinende und laut Heulende. 39 Und als er eingetreten war, spricht er zu ihnen: Was lärmet und weinet ihr? Das Kind ist nicht gestorben, sondern es schläft. (Johannes 11.11) 40 Und sie verlachten ihn. Als er aber alle hinausgetrieben hatte, nimmt er den Vater des Kindes und die Mutter und die bei ihm waren mit und geht hinein, wo das Kind lag. 41 Und indem er das Kind bei der Hand ergriff, spricht er zu ihm: Talitha kumi! das ist verdolmetscht: Mägdlein, ich sage dir, stehe auf! (Lukas 7.14) (Apostelgeschichte 9.40) 42 Und alsbald stand das Mägdlein auf und wandelte umher, denn es war zwölf Jahre alt. Und sie erstaunten mit großem Erstaunen. 43 Und er gebot ihnen dringend, daß niemand dies erführe, und hieß ihr zu essen geben.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.