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Markus - Kapitel 4

Gleichnis vom Sämann

1 Und wiederum fing er an, am See zu lehren. Und es versammelte sich eine große Volksmenge zu ihm, so daß er in ein Schiff stieg und auf dem See saß; und die ganze Volksmenge war am See auf dem Lande. 2 Und er lehrte sie vieles in Gleichnissen; und er sprach zu ihnen in seiner Lehre: 3 Höret! Siehe, der Säemann ging aus zu säen. 4 Und es geschah, indem er säte, fiel etliches an den Weg, und die Vögel kamen und fraßen es auf. 5 Und anderes fiel auf das Steinichte, wo es nicht viel Erde hatte; und alsbald ging es auf, weil es nicht tiefe Erde hatte. 6 Und als die Sonne aufging, wurde es verbrannt, und weil es keine Wurzel hatte, verdorrte es. 7 Und anderes fiel unter die Dornen; und die Dornen schossen auf und erstickten es, und es gab keine Frucht. 8 Und anderes fiel in die gute Erde und gab Frucht, die aufschoß und wuchs; und eines trug dreißig-, und eines sechzig-, und eines hundertfältig. 9 Und er sprach: Wer Ohren hat zu hören, der höre! 10 Und als er allein war, fragten ihn, die um ihn waren mit den Zwölfen um die Gleichnisse. 11 Und er sprach zu ihnen: Euch ist es gegeben, das Geheimnis des Reiches Gottes [zu wissen]; jenen aber, die draußen sind, geschieht alles in Gleichnissen, 12 "auf daß sie sehend sehen und nicht wahrnehmen, und hörend hören und nicht verstehen, damit sie sich nicht etwa bekehren und ihnen vergeben werde". (Jesaja 6.9-10) 13 Und er spricht zu ihnen: Fasset ihr dieses Gleichnis nicht? und wie werdet ihr all die Gleichnisse verstehen? 14 Der Sämann sät das Wort. 15 Diese aber sind die an dem Wege: wo das Wort gesät wird und, wenn sie es hören, alsbald der Satan kommt und das Wort wegnimmt, das in ihre Herzen gesät war. 16 Und diese sind es gleicherweise, die auf das Steinichte gesät werden, welche, wenn sie das Wort hören, es alsbald mit Freuden aufnehmen, 17 und sie haben keine Wurzel in sich, sondern sind nur für eine Zeit; dann, wenn Drangsal entsteht oder Verfolgung um des Wortes willen, ärgern sie sich alsbald. 18 Und andere sind die, welche unter die Dornen gesät werden: diese sind es, welche das Wort gehört haben, 19 und die Sorgen des Lebens und der Betrug des Reichtums und die Begierde nach den übrigen Dingen kommen hinein und ersticken das Wort, und es bringt keine Frucht. 20 Und diese sind es, die auf die gute Erde gesät sind, welche das Wort hören und aufnehmen und Frucht bringen: eines dreißig-, und eines sechzig-, und eines hundertfältig.

Gleichnis von der Lampe

21 Und er sprach zu ihnen: Kommt etwa die Lampe, auf daß sie unter den Scheffel oder unter das Bett gestellt werde? nicht daß sie auf das Lampengestell gestellt werde? (Matthäus 5.15) 22 Denn es ist nichts verborgen, außer damit es offenbar gemacht werde, noch gibt es etwas Geheimes, sondern auf daß es ans Licht komme. (Matthäus 10.26-27) (Lukas 12.2) 23 Wenn jemand Ohren hat zu hören, der höre! 24 Und er sprach zu ihnen: Sehet zu, was ihr höret; mit welchem Maße ihr messet, wird euch gemessen werden, und es wird euch hinzugefügt werden. (Matthäus 7.2) 25 Denn wer irgend hat, dem wird gegeben werden; und wer nicht hat, von dem wird selbst, was er hat, genommen werden. (Matthäus 13.12-13)

Gleichnis vom Aufwachsen der Saat

26 Und er sprach: Also ist das Reich Gottes, wie wenn ein Mensch den Samen auf das Land wirft, 27 und schläft und aufsteht, Nacht und Tag, und der Same sprießt hervor und wächst, er weiß selbst nicht wie. (Jakobus 5.7) 28 Die Erde bringt von selbst Frucht hervor, zuerst Gras, dann eine Ähre, dann vollen Weizen in der Ähre. 29 Wenn aber die Frucht sich darbietet, so schickt er alsbald die Sichel, denn die Ernte ist da.

Gleichnis vom Senfkorn

30 Und er sprach: Wie sollen wir das Reich Gottes vergleichen? oder in welchem Gleichnis sollen wir es darstellen? 31 Gleichwie ein Senfkorn, welches, wenn es auf die Erde gesät wird, kleiner ist als alle Samen, die auf der Erde sind; 32 und, wenn es gesät ist, aufschießt und größer wird als alle Kräuter und große Zweige treibt, so daß unter seinem Schatten die Vögel des Himmels sich niederlassen können. 33 Und in vielen solchen Gleichnissen redete er zu ihnen das Wort, wie sie es zu hören vermochten. 34 Ohne Gleichnis aber redete er nicht zu ihnen; aber seinen Jüngern erklärte er alles besonders.

Stillung des Sturms

35 Und an jenem Tage, als es Abend geworden war, spricht er zu ihnen: Laßt uns übersetzen an das jenseitige Ufer. 36 Und als er die Volksmenge entlassen hatte, nehmen sie ihn, wie er war, in dem Schiffe mit. Aber auch andere Schiffe waren mit ihm. 37 Und es erhebt sich ein heftiger Sturmwind, und die Wellen schlugen in das Schiff, so daß es sich schon füllte. 38 Und er war im Hinterteil des Schiffes und schlief auf einem Kopfkissen; und sie wecken ihn auf und sprechen zu ihm: Lehrer, liegt dir nichts daran, daß wir umkommen? 39 Und er wachte auf, bedrohte den Wind und sprach zu dem See: Schweig, verstumme! Und der Wind legte sich, und es ward eine große Stille. 40 Und er sprach zu ihnen: Was seid ihr [so] furchtsam? Wie, habt ihr keinen Glauben? 41 Und sie fürchteten sich mit großer Furcht und sprachen zueinander: Wer ist denn dieser, daß auch der Wind und der See ihm gehorchen?

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.