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Markus - Kapitel 3

1 Und er ging wiederum in die Synagoge; und es war daselbst ein Mensch, der eine verdorrte Hand hatte. 2 Und sie lauerten auf ihn, ob er ihn am Sabbath heilen würde, auf daß sie ihn anklagen möchten. 3 Und er spricht zu dem Menschen, der die verdorrte Hand hatte: Stehe auf und tritt in die Mitte. 4 Und er spricht zu ihnen: Ist es erlaubt, an den Sabbathen Gutes zu tun oder Böses zu tun, das Leben zu retten oder zu töten? Sie aber schwiegen. 5 Und er blickte auf sie umher mit Zorn, betrübt über die Verstockung ihres Herzens, und spricht zu dem Menschen: Strecke deine Hand aus! Und er streckte sie aus, und seine Hand wurde wiederhergestellt. 6 Und die Pharisäer gingen alsbald hinaus und hielten mit den Herodianern Rat wider ihn, wie sie ihn umbrächten.

Krankenheilungen am See Genezareth

7 Und Jesus entwich mit seinen Jüngern an den See; und es folgte [ihm] eine große Menge von Galiläa und von Judäa 8 und von Jerusalem und von Idumäa und von jenseit des Jordan; und die um Tyrus und Sidon, eine große Menge, als sie gehört hatten, wie vieles er tat, kamen zu ihm. (Matthäus 4.25) 9 Und er sagte seinen Jüngern, daß ein Schifflein für ihn in Bereitschaft bleiben solle wegen der Volksmenge, auf daß sie ihn nicht drängten. 10 Denn er heilte viele, so daß alle, welche Plagen hatten, ihn überfielen, auf daß sie ihn anrühren möchten. 11 Und wenn die unreinen Geister ihn sahen, fielen sie vor ihm nieder und riefen und sprachen: Du bist der Sohn Gottes. (Lukas 4.41) 12 Und er bedrohte sie sehr, daß sie ihn nicht offenbar machten. (Markus 1.43)

Berufung der zwölf Apostel

13 Und er steigt auf den Berg und ruft herzu, welche er selbst wollte. Und sie kamen zu ihm; 14 und er bestellte zwölf, auf daß sie bei ihm seien, und auf daß er sie aussende zu predigen 15 und Gewalt zu haben, [die Krankheiten zu heilen und] die Dämonen auszutreiben. 16 Und er gab dem Simon den Beinamen Petrus; 17 und Jakobus, den Sohn des Zebedäus, und Johannes, den Bruder des Jakobus, und er gab ihnen den Beinamen Boanerges, das ist Söhne des Donners; (Lukas 9.54) 18 und Andreas und Philippus und Bartholomäus und Matthäus und Thomas und Jakobus, den Sohn des Alphäus, und Thaddäus, und Simon, den Kananäer, 19 und Judas Iskariot, der ihn auch überlieferte.

Lästerung des Geistes - Die wahren Verwandten Jesu

20 Und die kommen in ein Haus. Und wiederum kommt eine Volksmenge zusammen, so daß sie nicht einmal essen konnten. 21 Und als seine Angehörigen es hörten, gingen sie hinaus, um ihn zu greifen; denn sie sprachen: Er ist außer sich. (Markus 6.4) (Johannes 7.5) (Johannes 8.48) 22 Und die Schriftgelehrten, die von Jerusalem herabgekommen waren, sprachen: Er hat den Beelzebub, und: Durch den Obersten der Dämonen treibt er die Dämonen aus. (Matthäus 9.34) 23 Und er rief sie herzu und sprach in Gleichnissen zu ihnen: Wie kann Satan den Satan austreiben? 24 Und wenn ein Reich wider sich selbst entzweit ist, so kann jenes Reich nicht bestehen. 25 Und wenn ein Haus wider sich selbst entzweit ist, so kann jenes Haus nicht bestehen. 26 Und wenn der Satan wider sich selbst aufsteht und entzweit ist, so kann er nicht bestehen, sondern hat ein Ende. 27 Niemand aber kann in das Haus des Starken eindringen und seinen Hausrat rauben, wenn er nicht zuvor den Starken bindet, und alsdann wird er sein Haus berauben. 28 Wahrlich, ich sage euch: Alle Sünden werden den Söhnen der Menschen vergeben werden, und die Lästerungen, mit welchen irgend sie lästern mögen; 29 wer aber irgend wider den Heiligen Geist lästern wird, hat keine Vergebung in Ewigkeit, sondern ist ewiger Sünde schuldig; - (Hebräer 6.4-6) 30 weil sie sagten: Er hat einen unreinen Geist. (Johannes 10.20) 31 Und es kommen seine Mutter und seine Brüder; und draußen stehend sandten sie zu ihm und riefen ihn. 32 Und eine Volksmenge saß um ihn her; sie sagten aber zu ihm: Siehe, deine Mutter und deine Brüder draußen suchen dich. 33 Und er antwortete ihnen und sprach: Wer ist meine Mutter oder meine Brüder? 34 Und im Kreise umherblickend auf die um ihn her Sitzenden, spricht er: Siehe da, meine Mutter und meine Brüder; 35 denn wer irgend den Willen Gottes tun wird, derselbe ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.