zurückEinzelansichtvor

Markus - Kapitel 15

Anklage vor Pilatus

1 Und alsbald am frühen Morgen hielten die Hohenpriester Rat samt den Ältesten und Schriftgelehrten und das ganze Synedrium, und sie banden Jesum und führten ihn weg und überlieferten ihn dem Pilatus. 2 Und Pilatus fragte ihn: Bist du der König der Juden? Er aber antwortete und sprach zu ihm: Du sagst es. 3 Und die Hohenpriester klagten ihn vieler Dinge an. 4 Pilatus aber fragte ihn wiederum und sprach: Antwortest du nichts? Siehe, wie vieles sie wider dich zeugen! 5 Jesus aber antwortete gar nichts mehr, so daß Pilatus sich verwunderte. (Jesaja 53.7) (Markus 14.61)

Freilassung für Barabbas - Todesurteil für Jesus

6 Auf das Fest aber pflegte er ihnen einen Gefangenen loszugeben, um welchen sie baten. 7 Es war aber einer, genannt Barabbas, mit seinen Mitaufrührern gebunden, welche in dem Aufstande einen Mord begangen hatten. 8 Und die Volksmenge erhob ein Geschrei und fing an zu begehren, daß er täte, wie er ihnen allezeit getan. 9 Pilatus aber antwortete ihnen und sprach: Wollt ihr, daß ich euch den König der Juden losgebe? 10 denn er wußte, daß die Hohenpriester ihn aus Neid überliefert hatten. (Johannes 11.48) 11 Die Hohenpriester aber wiegelten die Volksmenge auf, daß er ihnen lieber den Barabbas losgebe. 12 Pilatus aber antwortete und sprach wiederum zu ihnen: Was wollt ihr denn, daß ich mit dem tue, welchen ihr König der Juden nennet? 13 Sie aber schrieen wiederum: Kreuzige ihn! 14 Pilatus aber sprach zu ihnen: Was hat er denn Böses getan? Sie aber schrieen übermäßig: Kreuzige ihn! 15 Da aber Pilatus der Volksmenge willfahren wollte, gab er ihnen den Barabbas los und überliefere Jesum, nachdem er ihn hatte geißeln lassen, auf daß er gekreuzigt würde.

Verspottung durch die Soldaten

16 Die Kriegsknechte aber führten ihn in den Hof hinein, das ist das Prätorium; und sie rufen die ganze Schar zusammen. 17 Und sie legen ihm einen Purpur an und flechten eine Dornenkrone und setzen sie ihm auf; 18 und sie fingen an, ihn zu grüßen: Sei gegrüßt, König der Juden! 19 Und sie schlugen ihn mit einem Rohr auf das Haupt und spieen ihn an, und sie beugten die Knie und huldigten ihm. 20 Und als sie ihn verspottet hatten, zogen sie ihm den Purpur aus und zogen ihm seine eigenen Kleider an; und sie führten ihn hinaus, auf daß sie ihn kreuzigten.

Golgatha

21 Und sie zwingen einen Vorübergehenden, einen gewissen Simon von Kyrene, der vom Felde kam, den Vater Alexanders und Rufus', daß er sein Kreuz trüge. (Römer 16.13) 22 Und sie bringen ihn nach der Stätte Golgatha, was verdolmetscht ist Schädelstätte. 23 Und sie gaben ihm Wein, mit Myrrhen vermischt, [zu trinken] er aber nahm es nicht. (Psalm 69.22) 24 Und als sie ihn gekreuzigt hatten, verteilen sie seine Kleider, indem sie das Los über dieselben warfen, was jeder bekommen sollte. (Psalm 22.19) 25 Es war aber die dritte Stunde, und sie kreuzigten ihn. 26 Und die Überschrift seiner Beschuldigung war oben über geschrieben: Der König der Juden. 27 Und mit ihm kreuzigen sie zwei Räuber, einen zu seiner Rechten und einen zu seiner Linken. 28 [Und die Schrift wurde erfüllt, welche sagt: "Und er ist unter die Gesetzlosen gerechnet worden".] 29 Und die Vorübergehenden lästerten ihn, indem sie ihre Köpfe schüttelten und sagten: Ha! Der du den Tempel abbrichst und in drei Tagen aufbaust, (Markus 14.58) 30 rette dich selbst und steige herab vom Kreuze. 31 Gleicherweise spotteten auch die Hohenpriester samt den Schriftgelehrten untereinander und sprachen: Andere hat er gerettet, sich selbst kann er nicht retten. 32 Der Christus, der König Israels, steige jetzt herab vom Kreuze, auf daß wir sehen und glauben. Auch die mit ihm gekreuzigt waren, schmähten ihn. (Matthäus 16.1) (Matthäus 16.4) 33 Als es aber die sechste Stunde war, kam eine Finsternis über das ganze Land bis zur neunten Stunde; 34 und zur neunten Stunde schrie Jesus mit lauter Stimme [und sagte]: Eloi, Eloi, lama sabachthani? was verdolmetscht ist: Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? (Psalm 22.2) 35 Und als etliche der Dabeistehenden es hörten, sagten sie: Siehe, er ruft den Elias. 36 Es lief aber einer und füllte einen Schwamm mit Essig und steckte ihn auf ein Rohr und tränkte ihn und sprach: Halt, laßt uns sehen, ob Elias kommt, ihn herabzunehmen. 37 Jesus aber gab einen lauten Schrei von sich und verschied. 38 Und der Vorhang des Tempels zerriß in zwei Stücke, von oben bis unten. 39 Als aber der Hauptmann, der ihm gegenüber dabeistand, sah, daß er also schrie und verschied, sprach er: Wahrhaftig, dieser Mensch war Gottes Sohn! 40 Es waren aber auch Weiber, die von ferne zusahen, unter welchen auch Maria Magdalene war und Maria, Jakobus' des Kleinen und Joses' Mutter, und Salome, (Lukas 8.2-3) 41 welche auch, als er in Galiläa war, ihm nachfolgten und ihm dienten; und viele andere, die mit ihm nach Jerusalem hinaufgekommen waren.

Grablegung

42 Und als es schon Abend geworden, (dieweil es Rüsttag war, welches der Vorsabbath ist) 43 kam Joseph von Arimathia, ein ehrbarer Ratsherr, der auch selbst das Reich Gottes erwartete, und ging kühn zu Pilatus hinein und bat um den Leib Jesu. 44 Pilatus aber wunderte sich, daß er schon gestorben sei; und er rief den Hauptmann herzu und fragte ihn, ob er schon lange gestorben sei. 45 Und als er es von dem Hauptmann erfuhr, schenkte er dem Joseph den Leib. 46 Und er kaufte feine Leinwand, nahm ihn herab und wickelte ihn in die feine Leinwand und legte ihn in eine Gruft, die aus einem Felsen gehauen war; und er wälzte einen Stein an die Tür der Gruft. 47 Aber Maria Magdalene und Maria, Joses' Mutter, sahen zu, wo er hingelegt wurde.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.