zurückEinzelansichtvor

Markus - Kapitel 15

Anklage vor Pilatus

1 Und alsbald am frühen Morgen hielten die Hohenpriester Rat samt den Ältesten und Schriftgelehrten und das ganze Synedrium, und sie banden Jesum und führten ihn weg und überlieferten ihn dem Pilatus. 2 Und Pilatus fragte ihn: Bist du der König der Juden? Er aber antwortete und sprach zu ihm: Du sagst es. 3 Und die Hohenpriester klagten ihn vieler Dinge an. 4 Pilatus aber fragte ihn wiederum und sprach: Antwortest du nichts? Siehe, wie vieles sie wider dich zeugen! 5 Jesus aber antwortete gar nichts mehr, so daß Pilatus sich verwunderte. (Jesaja 53.7) (Markus 14.61)

Freilassung für Barabbas - Todesurteil für Jesus

6 Auf das Fest aber pflegte er ihnen einen Gefangenen loszugeben, um welchen sie baten. 7 Es war aber einer, genannt Barabbas, mit seinen Mitaufrührern gebunden, welche in dem Aufstande einen Mord begangen hatten. 8 Und die Volksmenge erhob ein Geschrei und fing an zu begehren, daß er täte, wie er ihnen allezeit getan. 9 Pilatus aber antwortete ihnen und sprach: Wollt ihr, daß ich euch den König der Juden losgebe? 10 denn er wußte, daß die Hohenpriester ihn aus Neid überliefert hatten. (Johannes 11.48) 11 Die Hohenpriester aber wiegelten die Volksmenge auf, daß er ihnen lieber den Barabbas losgebe. 12 Pilatus aber antwortete und sprach wiederum zu ihnen: Was wollt ihr denn, daß ich mit dem tue, welchen ihr König der Juden nennet? 13 Sie aber schrieen wiederum: Kreuzige ihn! 14 Pilatus aber sprach zu ihnen: Was hat er denn Böses getan? Sie aber schrieen übermäßig: Kreuzige ihn! 15 Da aber Pilatus der Volksmenge willfahren wollte, gab er ihnen den Barabbas los und überliefere Jesum, nachdem er ihn hatte geißeln lassen, auf daß er gekreuzigt würde.

Verspottung durch die Soldaten

16 Die Kriegsknechte aber führten ihn in den Hof hinein, das ist das Prätorium; und sie rufen die ganze Schar zusammen. 17 Und sie legen ihm einen Purpur an und flechten eine Dornenkrone und setzen sie ihm auf; 18 und sie fingen an, ihn zu grüßen: Sei gegrüßt, König der Juden! 19 Und sie schlugen ihn mit einem Rohr auf das Haupt und spieen ihn an, und sie beugten die Knie und huldigten ihm. 20 Und als sie ihn verspottet hatten, zogen sie ihm den Purpur aus und zogen ihm seine eigenen Kleider an; und sie führten ihn hinaus, auf daß sie ihn kreuzigten.

Golgatha

21 Und sie zwingen einen Vorübergehenden, einen gewissen Simon von Kyrene, der vom Felde kam, den Vater Alexanders und Rufus', daß er sein Kreuz trüge. (Römer 16.13) 22 Und sie bringen ihn nach der Stätte Golgatha, was verdolmetscht ist Schädelstätte. 23 Und sie gaben ihm Wein, mit Myrrhen vermischt, [zu trinken] er aber nahm es nicht. (Psalm 69.22) 24 Und als sie ihn gekreuzigt hatten, verteilen sie seine Kleider, indem sie das Los über dieselben warfen, was jeder bekommen sollte. (Psalm 22.19) 25 Es war aber die dritte Stunde, und sie kreuzigten ihn. 26 Und die Überschrift seiner Beschuldigung war oben über geschrieben: Der König der Juden. 27 Und mit ihm kreuzigen sie zwei Räuber, einen zu seiner Rechten und einen zu seiner Linken. 28 [Und die Schrift wurde erfüllt, welche sagt: "Und er ist unter die Gesetzlosen gerechnet worden".] 29 Und die Vorübergehenden lästerten ihn, indem sie ihre Köpfe schüttelten und sagten: Ha! Der du den Tempel abbrichst und in drei Tagen aufbaust, (Markus 14.58) 30 rette dich selbst und steige herab vom Kreuze. 31 Gleicherweise spotteten auch die Hohenpriester samt den Schriftgelehrten untereinander und sprachen: Andere hat er gerettet, sich selbst kann er nicht retten. 32 Der Christus, der König Israels, steige jetzt herab vom Kreuze, auf daß wir sehen und glauben. Auch die mit ihm gekreuzigt waren, schmähten ihn. (Matthäus 16.1) (Matthäus 16.4) 33 Als es aber die sechste Stunde war, kam eine Finsternis über das ganze Land bis zur neunten Stunde; 34 und zur neunten Stunde schrie Jesus mit lauter Stimme [und sagte]: Eloi, Eloi, lama sabachthani? was verdolmetscht ist: Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? (Psalm 22.2) 35 Und als etliche der Dabeistehenden es hörten, sagten sie: Siehe, er ruft den Elias. 36 Es lief aber einer und füllte einen Schwamm mit Essig und steckte ihn auf ein Rohr und tränkte ihn und sprach: Halt, laßt uns sehen, ob Elias kommt, ihn herabzunehmen. 37 Jesus aber gab einen lauten Schrei von sich und verschied. 38 Und der Vorhang des Tempels zerriß in zwei Stücke, von oben bis unten. 39 Als aber der Hauptmann, der ihm gegenüber dabeistand, sah, daß er also schrie und verschied, sprach er: Wahrhaftig, dieser Mensch war Gottes Sohn! 40 Es waren aber auch Weiber, die von ferne zusahen, unter welchen auch Maria Magdalene war und Maria, Jakobus' des Kleinen und Joses' Mutter, und Salome, (Lukas 8.2-3) 41 welche auch, als er in Galiläa war, ihm nachfolgten und ihm dienten; und viele andere, die mit ihm nach Jerusalem hinaufgekommen waren.

Grablegung

42 Und als es schon Abend geworden, (dieweil es Rüsttag war, welches der Vorsabbath ist) 43 kam Joseph von Arimathia, ein ehrbarer Ratsherr, der auch selbst das Reich Gottes erwartete, und ging kühn zu Pilatus hinein und bat um den Leib Jesu. 44 Pilatus aber wunderte sich, daß er schon gestorben sei; und er rief den Hauptmann herzu und fragte ihn, ob er schon lange gestorben sei. 45 Und als er es von dem Hauptmann erfuhr, schenkte er dem Joseph den Leib. 46 Und er kaufte feine Leinwand, nahm ihn herab und wickelte ihn in die feine Leinwand und legte ihn in eine Gruft, die aus einem Felsen gehauen war; und er wälzte einen Stein an die Tür der Gruft. 47 Aber Maria Magdalene und Maria, Joses' Mutter, sahen zu, wo er hingelegt wurde.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.