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Markus - Kapitel 15

Anklage vor Pilatus

1 Und alsbald am frühen Morgen hielten die Hohenpriester Rat samt den Ältesten und Schriftgelehrten und das ganze Synedrium, und sie banden Jesum und führten ihn weg und überlieferten ihn dem Pilatus. 2 Und Pilatus fragte ihn: Bist du der König der Juden? Er aber antwortete und sprach zu ihm: Du sagst es. 3 Und die Hohenpriester klagten ihn vieler Dinge an. 4 Pilatus aber fragte ihn wiederum und sprach: Antwortest du nichts? Siehe, wie vieles sie wider dich zeugen! 5 Jesus aber antwortete gar nichts mehr, so daß Pilatus sich verwunderte. (Jesaja 53.7) (Markus 14.61)

Freilassung für Barabbas - Todesurteil für Jesus

6 Auf das Fest aber pflegte er ihnen einen Gefangenen loszugeben, um welchen sie baten. 7 Es war aber einer, genannt Barabbas, mit seinen Mitaufrührern gebunden, welche in dem Aufstande einen Mord begangen hatten. 8 Und die Volksmenge erhob ein Geschrei und fing an zu begehren, daß er täte, wie er ihnen allezeit getan. 9 Pilatus aber antwortete ihnen und sprach: Wollt ihr, daß ich euch den König der Juden losgebe? 10 denn er wußte, daß die Hohenpriester ihn aus Neid überliefert hatten. (Johannes 11.48) 11 Die Hohenpriester aber wiegelten die Volksmenge auf, daß er ihnen lieber den Barabbas losgebe. 12 Pilatus aber antwortete und sprach wiederum zu ihnen: Was wollt ihr denn, daß ich mit dem tue, welchen ihr König der Juden nennet? 13 Sie aber schrieen wiederum: Kreuzige ihn! 14 Pilatus aber sprach zu ihnen: Was hat er denn Böses getan? Sie aber schrieen übermäßig: Kreuzige ihn! 15 Da aber Pilatus der Volksmenge willfahren wollte, gab er ihnen den Barabbas los und überliefere Jesum, nachdem er ihn hatte geißeln lassen, auf daß er gekreuzigt würde.

Verspottung durch die Soldaten

16 Die Kriegsknechte aber führten ihn in den Hof hinein, das ist das Prätorium; und sie rufen die ganze Schar zusammen. 17 Und sie legen ihm einen Purpur an und flechten eine Dornenkrone und setzen sie ihm auf; 18 und sie fingen an, ihn zu grüßen: Sei gegrüßt, König der Juden! 19 Und sie schlugen ihn mit einem Rohr auf das Haupt und spieen ihn an, und sie beugten die Knie und huldigten ihm. 20 Und als sie ihn verspottet hatten, zogen sie ihm den Purpur aus und zogen ihm seine eigenen Kleider an; und sie führten ihn hinaus, auf daß sie ihn kreuzigten.

Golgatha

21 Und sie zwingen einen Vorübergehenden, einen gewissen Simon von Kyrene, der vom Felde kam, den Vater Alexanders und Rufus', daß er sein Kreuz trüge. (Römer 16.13) 22 Und sie bringen ihn nach der Stätte Golgatha, was verdolmetscht ist Schädelstätte. 23 Und sie gaben ihm Wein, mit Myrrhen vermischt, [zu trinken] er aber nahm es nicht. (Psalm 69.22) 24 Und als sie ihn gekreuzigt hatten, verteilen sie seine Kleider, indem sie das Los über dieselben warfen, was jeder bekommen sollte. (Psalm 22.19) 25 Es war aber die dritte Stunde, und sie kreuzigten ihn. 26 Und die Überschrift seiner Beschuldigung war oben über geschrieben: Der König der Juden. 27 Und mit ihm kreuzigen sie zwei Räuber, einen zu seiner Rechten und einen zu seiner Linken. 28 [Und die Schrift wurde erfüllt, welche sagt: "Und er ist unter die Gesetzlosen gerechnet worden".] 29 Und die Vorübergehenden lästerten ihn, indem sie ihre Köpfe schüttelten und sagten: Ha! Der du den Tempel abbrichst und in drei Tagen aufbaust, (Markus 14.58) 30 rette dich selbst und steige herab vom Kreuze. 31 Gleicherweise spotteten auch die Hohenpriester samt den Schriftgelehrten untereinander und sprachen: Andere hat er gerettet, sich selbst kann er nicht retten. 32 Der Christus, der König Israels, steige jetzt herab vom Kreuze, auf daß wir sehen und glauben. Auch die mit ihm gekreuzigt waren, schmähten ihn. (Matthäus 16.1) (Matthäus 16.4) 33 Als es aber die sechste Stunde war, kam eine Finsternis über das ganze Land bis zur neunten Stunde; 34 und zur neunten Stunde schrie Jesus mit lauter Stimme [und sagte]: Eloi, Eloi, lama sabachthani? was verdolmetscht ist: Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? (Psalm 22.2) 35 Und als etliche der Dabeistehenden es hörten, sagten sie: Siehe, er ruft den Elias. 36 Es lief aber einer und füllte einen Schwamm mit Essig und steckte ihn auf ein Rohr und tränkte ihn und sprach: Halt, laßt uns sehen, ob Elias kommt, ihn herabzunehmen. 37 Jesus aber gab einen lauten Schrei von sich und verschied. 38 Und der Vorhang des Tempels zerriß in zwei Stücke, von oben bis unten. 39 Als aber der Hauptmann, der ihm gegenüber dabeistand, sah, daß er also schrie und verschied, sprach er: Wahrhaftig, dieser Mensch war Gottes Sohn! 40 Es waren aber auch Weiber, die von ferne zusahen, unter welchen auch Maria Magdalene war und Maria, Jakobus' des Kleinen und Joses' Mutter, und Salome, (Lukas 8.2-3) 41 welche auch, als er in Galiläa war, ihm nachfolgten und ihm dienten; und viele andere, die mit ihm nach Jerusalem hinaufgekommen waren.

Grablegung

42 Und als es schon Abend geworden, (dieweil es Rüsttag war, welches der Vorsabbath ist) 43 kam Joseph von Arimathia, ein ehrbarer Ratsherr, der auch selbst das Reich Gottes erwartete, und ging kühn zu Pilatus hinein und bat um den Leib Jesu. 44 Pilatus aber wunderte sich, daß er schon gestorben sei; und er rief den Hauptmann herzu und fragte ihn, ob er schon lange gestorben sei. 45 Und als er es von dem Hauptmann erfuhr, schenkte er dem Joseph den Leib. 46 Und er kaufte feine Leinwand, nahm ihn herab und wickelte ihn in die feine Leinwand und legte ihn in eine Gruft, die aus einem Felsen gehauen war; und er wälzte einen Stein an die Tür der Gruft. 47 Aber Maria Magdalene und Maria, Joses' Mutter, sahen zu, wo er hingelegt wurde.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.