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Markus - Kapitel 13

Endzeitrede: Tempelzerstörung und Drangsale der Endzeit

1 Und als er aus dem Tempel heraustrat, sagte einer seiner Jünger zu ihm: Lehrer, siehe, was für Steine und was für Gebäude! 2 Und Jesus antwortete und sprach zu ihm: Siehst du diese großen Gebäude? Es wird nicht ein Stein auf dem anderen gelassen werden, der nicht abgebrochen werden wird. 3 Und als er auf dem Ölberge saß, dem Tempel gegenüber, fragten ihn Petrus und Jakobus und Johannes und Andreas besonders: (Matthäus 17.1) 4 Sage uns, wann wird dieses sein, und was ist das Zeichen, wann dieses alles vollendet werden soll? 5 Jesus aber antwortete ihnen und fing an zu reden: Sehet zu, daß euch niemand verführe! 6 denn viele werden unter meinem Namen kommen und sagen: Ich bin's! - und sie werden viele verführen. (Johannes 5.43) 7 Wenn ihr aber von Kriegen und Kriegsgerüchten hören werdet, so erschrecket nicht; denn dies muß geschehen, aber es ist noch nicht das Ende. 8 Denn es wird sich Nation wider Nation erheben und Königreich wider Königreich; und es werden Erdbeben sein an verschiedenen Orten, und es werden Hungersnöte und Unruhen sein. Dies sind die Anfänge der Wehen. 9 Ihr aber, sehet auf euch selbst, denn sie werden euch an Synedrien und an Synagogen überliefern; ihr werdet geschlagen und vor Statthalter und Könige gestellt werden um meinetwillen, ihnen zu einem Zeugnis; 10 und allen Nationen muß zuvor das Evangelium gepredigt werden. (Markus 16.15) 11 Wenn sie euch aber hinführen, um euch zu überliefern, so sorget nicht zuvor, was ihr reden sollt, [bereitet euch auch nicht vor] sondern was irgend euch in jener Stunde gegeben wird, das redet; denn nicht ihr seid die Redenden, sondern der Heilige Geist. 12 Es wird aber der Bruder den Bruder zum Tode überliefern, und der Vater das Kind; und Kinder werden sich erheben wider die Eltern und sie zum Tode bringen. 13 Und ihr werdet von allen gehaßt werden um meines Namens willen; wer aber ausharrt bis ans Ende, dieser wird errettet werden. (Johannes 15.18) (Johannes 15.21) 14 Wenn ihr aber den Greuel der Verwüstung stehen sehet, wo er nicht sollte (wer es liest, der beachte es), daß alsdann, die in Judäa sind, auf die Berge fliehen, (Daniel 9.27) (Daniel 11.31) 15 und wer auf dem Dache ist, nicht in das Haus hinabsteige, noch hineingehe, um etwas aus seinem Hause zu holen; 16 und wer auf dem Felde ist, sich nicht zurückwende, um sein Kleid zu holen. 17 Wehe aber den Schwangeren und den Säugenden in jenen Tagen! 18 Betet aber, daß es nicht im Winter geschehe; 19 denn jene Tage werden eine Drangsal sein, wie dergleichen von Anfang der Schöpfung, welche Gott schuf, bis jetzthin nicht gewesen ist und nicht sein wird. (Daniel 12.1) 20 Und wenn nicht der Herr die Tage verkürzt hätte, so würde kein Fleisch gerettet werden; aber um der Auserwählten willen, die er auserwählt hat, hat er die Tage verkürzt. 21 Und alsdann, wenn jemand zu euch sagt: Siehe, hier ist der Christus! oder: Siehe dort! so glaubet nicht. 22 Denn es werden falsche Christi und falsche Propheten aufstehen und werden Zeichen und Wunder tun, um wenn möglich auch die Auserwählten zu verführen. 23 Ihr aber sehet zu! Siehe, ich habe euch alles vorhergesagt.

Endzeitrede: Ankunft des Menschensohnes

24 Aber in jenen Tagen, nach jener Drangsal, wird die Sonne verfinstert werden und der Mond seinen Schein nicht geben; 25 und die Sterne des Himmels werden herabfallen, und die Kräfte in den Himmeln werden erschüttert werden. (Hebräer 12.26) 26 Und dann werden sie den Sohn des Menschen kommen sehen in Wolken mit großer Macht und Herrlichkeit. 27 Und dann wird er seine Engel aussenden und seine Auserwählten versammeln von den vier Winden her, vom Ende der Erde bis zum Ende des Himmels. (Matthäus 13.41)

Endzeitrede: Ermahnung zur Wachsamkeit

28 Von dem Feigenbaum aber lernet das Gleichnis: Wenn sein Zweig schon weich geworden ist und die Blätter hervortreibt, so erkennet ihr, daß der Sommer nahe ist. 29 Also auch ihr, wenn ihr dies geschehen sehet, so erkennet, daß es nahe an der Tür ist. 30 Wahrlich, ich sage euch: dieses Geschlecht wird nicht vergehen, bis alles dieses geschehen ist. 31 Der Himmel und die Erde werden vergehen, meine Worte aber sollen nicht vergehen. 32 Von jenem Tage aber oder der Stunde weiß niemand, weder die Engel, die im Himmel sind, noch der Sohn, sondern nur der Vater. 33 Sehet zu, wachet und betet; denn ihr wisset nicht, wann die Zeit ist. (Lukas 12.35) 34 Gleichwie ein Mensch, der außer Landes reiste, sein Haus verließ und seinen Knechten die Gewalt gab und einem jeden sein Werk, und dem Türhüter einschärfte, daß er wache. 35 So wachet nun, denn ihr wisset nicht, wann der Herr des Hauses kommt, des Abends, oder um Mitternacht, oder um den Hahnenschrei, oder frühmorgens; (Lukas 12.38) 36 damit er nicht, plötzlich kommend, euch schlafend finde. 37 Was ich aber euch sage, sage ich allen: Wachet!

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.