Einzug in Jerusalem Die Frage nach der Vollmacht Jesu
1Und als sie Jerusalem, Bethphage und Bethanien nahen, gegen den Ölberg hin, sendet er zwei seiner Jünger(Johannes 2.13)2und spricht zu ihnen: Gehet hin in das Dorf, das euch gegenüber liegt; und alsbald, wenn ihr in dasselbe kommet, werdet ihr ein Füllen angebunden finden, auf welchem kein Mensch je gesessen hat; bindet es los und führet es her.3Und wenn jemand zu euch sagt: Warum tut ihr dies? so saget: Der Herr bedarf seiner; und alsbald sendet er es hierher.4Sie aber gingen hin und fanden ein Füllen angebunden an der Tür draußen auf dem Wege; und sie binden es los.5Und etliche von denen, die daselbst standen, sprachen zu ihnen: Was tut ihr, daß ihr das Füllen losbindet?6Sie aber sprachen zu ihnen, wie Jesus gesagt hatte. Und sie ließen sie.7Und sie führten das Füllen zu Jesu und legten ihre Kleider darauf, und er setzte sich auf dasselbe.8Viele aber breiteten ihre Kleider aus auf den Weg; andere hieben Zweige von den Bäumen [und streuten sie auf den Weg];9und die vorangingen und nachfolgten, riefen: Hosanna! Gepriesen sei, der da kommt im Namen des Herrn!(Psalm 118.25-26)10Gepriesen sei das kommende Reich unseres Vaters David! Hosanna in der Höhe!11Und er zog in Jerusalem ein und ging in den Tempel; und als er über alles umhergeblickt hatte, ging er, da es schon spät an der Zeit war, mit den Zwölfen hinaus nach Bethanien.
Verfluchung des Feigenbaumes
12Und des folgenden Tages, als sie von Bethanien weggegangen waren, hungerte ihn.13Und als er von ferne einen Feigenbaum sah, der Blätter hatte, ging er hin, ob er vielleicht etwas an ihm fände; und als er zu ihm kam, fand er nichts als nur Blätter, denn es war nicht die Zeit der Feigen.14Und er hob an und sprach zu ihm: Nimmermehr esse jemand Frucht von dir in Ewigkeit! Und seine Jünger hörten es.
Tempelreinigung
15Und sie kommen nach Jerusalem. Und als er in den Tempel eingetreten war, fing er an auszutreiben, die im Tempel verkauften und kauften; und die Tische der Wechsler und die Sitze der Taubenverkäufer stieß er um.(Johannes 2.14-16)16Und er erlaubte nicht, daß jemand ein Gefäß durch den Tempel trug.17Und er lehrte und sprach zu ihnen: Steht nicht geschrieben: "Mein Haus wird ein Bethaus genannt werden für alle Nationen"? "Ihr aber habt es zu einer Räuberhöhle gemacht".(Jeremia 7.11)18Und die Hohenpriester und die Schriftgelehrten hörten es und suchten, wie sie ihn umbrächten; denn sie fürchteten ihn, weil die ganze Volksmenge sehr erstaunt war über seine Lehre.19Und wenn es Abend wurde, ging er zur Stadt hinaus.
Das Gebet im Glauben und in Vergebungsbereitschaft
20Und als sie frühmorgens vorbeigingen, sahen sie den Feigenbaum verdorrt von den Wurzeln an.21Und Petrus erinnerte sich und spricht zu ihm: Rabbi, siehe, der Feigenbaum, den du verfluchtest, ist verdorrt.22Und Jesus antwortet und spricht zu ihnen: Habet Glauben an Gott.23Wahrlich, ich sage euch: Wer irgend zu diesem Berge sagen wird: Werde aufgehoben und ins Meer geworfen! und nicht zweifeln wird in seinem Herzen, sondern glauben, daß geschieht, was er sagt, dem wird werden [was irgend er sagen wird].(Matthäus 17.20)(Markus 9.23)24Darum sage ich euch: Alles, um was irgend ihr betet und bittet, glaubet, daß ihr es empfanget, und es wird euch werden.(Matthäus 7.7)(Johannes 14.13)(1. Johannes 1.5)(1. Johannes 5.14)25Und wenn ihr im Gebet dastehet, so vergebet, wenn ihr etwas wider jemand habt, auf daß auch euer Vater, der in den Himmeln ist, euch eure Übertretungen vergebe.(Matthäus 5.23)26Wenn ihr aber nicht vergebet, so wird euer Vater, der in den Himmeln ist, auch eure Übertretungen nicht vergeben.(Matthäus 6.14-15)27Und sie kommen wiederum nach Jerusalem. Und als er in dem Tempel umherwandelte, kommen die Hohenpriester und die Schriftgelehrten und die Ältesten zu ihm28und sagen zu ihm: In welchem Recht tust du diese Dinge? Und wer hat dir dieses Recht gegeben, daß du diese Dinge tust?29Jesus aber [antwortete und] sprach zu ihnen: Auch ich will euch ein Wort fragen, und antwortet mir, und ich werde euch sagen, in welchem Recht ich diese Dinge tue:30Die Taufe Johannes', war sie vom Himmel oder von Menschen? Antwortet mir.31Und sie überlegten miteinander und sprachen: Wenn wir sagen: vom Himmel, so wird er sagen: Warum habt ihr ihm denn nicht geglaubt?32Sagen wir aber: von Menschen... sie fürchteten das Volk; denn alle hielten von Johannes, daß er wirklich ein Prophet war.(Lukas 7.29-30)33Und sie antworten und sagen zu Jesu: Wir wissen es nicht. Und Jesus [antwortet und] spricht zu ihnen: So sage ich auch euch nicht, in welchem Recht ich diese Dinge tue.
1Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.5Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;7deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Das Jubeljahr (Halljahr)
8Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.9Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.12Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.13In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.14Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;(1. Thessalonicher 4.6)15sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!18Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!21so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;(5. Mose 28.8)22daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.23Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.(Psalm 39.13)24Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.(Rut 4.3-4)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,27so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.28Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.29Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.30Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.31Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.32Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;34und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.35Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.36Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.(5. Mose 23.20)37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.38Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;(2. Mose 21.2)40als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.41Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.42Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!43Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.45Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,46und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!47Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;49oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.50Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.51Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;52sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.53Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.(3. Mose 25.43)54Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;55denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.