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Maleachi - Kapitel 3

Ankündigung des Gerichtstages und Aufruf zur Buße

1 Siehe, ich sende meinen Boten, daß er den Weg bereite vor mir her. Und plötzlich wird zu seinem Tempel kommen der Herr, den ihr suchet; und der Engel des Bundes, den ihr begehret: siehe, er kommt, spricht Jehova der Heerscharen. (Matthäus 11.10) (Markus 1.2) (Lukas 1.17) 2 Wer aber kann den Tag seines Kommens ertragen, und wer wird bestehen bei seinem Erscheinen? Denn er wird wie das Feuer des Schmelzers sein und wie die Lauge der Wäscher. (Jesaja 1.25) 3 Und er wird sitzen und das Silber schmelzen und reinigen; und er wird die Kinder Levi reinigen und sie läutern wie das Gold und wie das Silber, so daß sie Opfergaben dem Jehova darbringen werden in Gerechtigkeit. (Sacharja 13.9) 4 Dann wird die Opfergabe Judas und Jerusalems Jehova angenehm sein wie in den Tagen vor alters und wie in den Jahren der Vorzeit. 5 Und ich werde euch nahen zum Gericht und werde ein schneller Zeuge sein gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher und gegen die falsch Schwörenden; und gegen die, welche den Tagelöhner im Lohn, die Witwe und die Waise bedrücken und das Recht des Fremdlings beugen, und mich nicht fürchten, spricht Jehova der Heerscharen. 6 Denn ich, Jehova, ich verändere mich nicht; und ihr, Kinder Jakobs, ihr werdet nicht vernichtet werden. 7 Seit den Tagen eurer Väter seid ihr von meinen Satzungen abgewichen und habt sie nicht bewahrt. Kehret um zu mir, so will ich zu euch umkehren, spricht Jehova der Heerscharen. Und ihr sprechet: Worin sollen wir umkehren? (Sacharja 1.3) 8 Darf ein Mensch Gott berauben, daß ihr mich beraubet? Und ihr sprechet: Worin haben wir dich beraubt? In dem Zehnten und in dem Hebopfer. 9 Mit dem Fluche seid ihr verflucht, und doch beraubet ihr mich, ihr, die ganze Nation! (Haggai 1.6) 10 Bringet den ganzen Zehnten in das Vorratshaus, auf daß Speise in meinem Hause sei; und prüfet mich doch dadurch, spricht Jehova der Heerscharen, ob ich euch nicht die Fenster des Himmels auftun und euch Segen ausgießen werde bis zum Übermaß. 11 Und ich werde um euretwillen den Fresser schelten, daß er euch die Frucht des Bodens nicht verderbe; und der Weinstock auf dem Felde wird euch nicht mehr fehltragen, spricht Jehova der Heerscharen. 12 Und alle Nationen werden euch glücklich preisen, denn ihr werdet ein Land des Wohlgefallens sein, spricht Jehova der Heerscharen.

Scheidung der Gerechten von den Ungerechten am kommenden Gerichtstag

13 Eure Worte sind trotzig gegen mich gewesen, spricht Jehova. Und ihr sprechet: Was haben wir miteinander wider dich beredet? 14 Ihr sprechet: Vergeblich ist es, Gott zu dienen, und was für Gewinn, daß wir seiner Hut warteten, und daß wir in Trauer einhergingen vor Jehova der Heerscharen? (Psalm 73.13-14) 15 Und so preisen wir nun die Übermütigen glücklich: nicht nur sind die Täter der Gesetzlosigkeit aufgebaut worden, sondern sie haben auch Gott versucht und sind entronnen. - 16 Da unterredeten sich miteinander, die Jehova fürchten, und Jehova merkte auf und hörte; und ein Gedenkbuch ward vor ihm geschrieben für die, welche Jehova fürchten und welche seinen Namen achten. 17 Und sie werden mir, spricht Jehova der Heerscharen, zum Eigentum sein an dem Tage, den ich machen werde; und ich werde ihrer schonen, wie ein Mann seines Sohnes schont, der ihm dient. (2. Mose 19.5) 18 Und ihr werdet wiederum den Unterschied sehen zwischen dem Gerechten und dem Gesetzlosen, zwischen dem, der Gott dient, und dem, der ihm nicht dient.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)