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Lukas - Kapitel 7

Heilung des Dieners eines Hauptmanns

1 Nachdem er aber alle seine Worte vor den Ohren des Volkes vollendet hatte, ging er hinein nach Kapernaum. 2 Eines gewissen Hauptmanns Knecht aber, der ihm wert war, war krank und lag im Sterben. 3 Als er aber von Jesu hörte, sandte er Älteste der Juden zu ihm und bat ihn, daß er käme und seinen Knecht gesund mache. 4 Als diese aber zu Jesu hinkamen, baten sie ihn angelegentlich und sprachen: Er ist würdig, daß du ihm dies gewährest; 5 denn er liebt unsere Nation, und er selbst hat uns die Synagoge erbaut. 6 Jesus aber ging mit ihnen. Als er aber schon nicht mehr weit von dem Hause entfernt war, sandte der Hauptmann Freunde zu ihm und ließ ihm sagen: Herr, bemühe dich nicht, denn ich bin nicht würdig, daß du unter mein Dach tretest. 7 Darum habe ich mich selbst auch nicht würdig geachtet, zu dir zu kommen; sondern sprich ein Wort, und mein Knecht wird gesund werden. 8 Denn auch ich bin ein Mensch, unter Gewalt gestellt, und habe Kriegsknechte unter mir; und ich sage zu diesem: Gehe hin, und er geht; und zu einem anderen: Komm, und er kommt; und zu meinem Knechte: Tue dieses, und er tut's. 9 Als aber Jesus dies hörte, verwunderte er sich über ihn; und er wandte sich zu der Volksmenge, die ihm folgte, und sprach: Ich sage euch, selbst nicht in Israel habe ich so großen Glauben gefunden. 10 Und als die Abgesandten in das Haus zurückkehrten, fanden sie den kranken Knecht gesund.

Auferweckung des Jünglings von Nain

11 Und es geschah danach, daß er in eine Stadt ging, genannt Nain, und viele seiner Jünger und eine große Volksmenge gingen mit ihm. 12 Als er sich aber dem Tore der Stadt näherte, siehe, da wurde ein Toter herausgetragen, der eingeborene Sohn seiner Mutter, und sie war eine Witwe; und eine zahlreiche Volksmenge aus der Stadt [war] mit ihr. (1. Könige 17.17) 13 Und als der Herr sie sah, wurde er innerlich bewegt über sie und sprach zu ihr: Weine nicht! 14 Und er trat hinzu und rührte die Bahre an, die Träger aber standen still; und er sprach: Jüngling, ich sage dir, stehe auf! (Markus 5.41) 15 Und der Tote setzte sich auf und fing an zu reden; und er gab ihn seiner Mutter. (1. Könige 17.23) (2. Könige 4.36) 16 Alle aber ergriff Furcht; und sie verherrlichten Gott und sprachen: Ein großer Prophet ist unter uns erweckt worden, und Gott hat sein Volk besucht. (Matthäus 16.14) (Lukas 1.68) 17 Und diese Rede über ihn ging aus in ganz Judäa und in der ganzen Umgegend.

Die Frage des Täufers - Jesu Antwort und Zeugnis über ihn

18 Und dem Johannes berichteten seine Jünger über dies alles. 19 Und Johannes rief zwei seiner Jünger herzu und sandte sie zu Jesu und ließ ihm sagen: Bist du der Kommende, oder sollen wir auf einen anderen warten? 20 Als aber die Männer zu ihm gekommen waren, sprachen sie: Johannes der Täufer hat uns zu dir gesandt und läßt dir sagen: Bist du der Kommende, oder sollen wir auf einen anderen warten? 21 In jener Stunde aber heilte er viele von Krankheiten und Plagen und bösen Geistern, und vielen Blinden schenkte er das Gesicht. 22 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Gehet hin und verkündet Johannes, was ihr gesehen und gehört habt: daß Blinde sehend werden, Lahme wandeln, Aussätzige gereinigt werden, Taube hören, Tote auferweckt werden, Armen gute Botschaft verkündigt wird; 23 und glückselig ist, wer irgend sich nicht an mir ärgern wird. 24 Als aber die Boten des Johannes weggegangen waren, fing er an, zu den Volksmengen zu reden über Johannes: Was seid ihr in die Wüste hinausgegangen zu sehen? ein Rohr, vom Winde hin und her bewegt? 25 Aber was seid ihr hinausgegangen zu sehen? einen Menschen, mit weichen Kleidern angetan? Siehe, die in herrlicher Kleidung und in Üppigkeit leben, sind an den königlichen Höfen. 26 Aber was seid ihr hinausgegangen zu sehen? einen Propheten? Ja, sage ich euch, und mehr als einen Propheten. (Lukas 1.76) 27 Dieser ist es, von dem geschrieben steht: "Siehe, ich sende meinen Boten vor deinem Angesicht her, der deinen Weg vor dir bereiten wird"; 28 denn ich sage euch: Unter den von Weibern Geborenen ist kein größerer Prophet als Johannes der Täufer; aber der Kleinste in dem Reiche Gottes ist größer als er. (Lukas 1.15) 29 (Und das ganze Volk, das zuhörte, und die Zöllner rechtfertigten Gott, indem sie mit der Taufe Johannes' getauft worden waren; (Matthäus 21.32) (Lukas 3.7) (Lukas 3.12) 30 die Pharisäer aber und die Gesetzesgelehrten machten in Bezug auf sich selbst den Ratschluß Gottes wirkungslos, indem sie nicht von ihm getauft worden waren.) (Apostelgeschichte 13.46) 31 Wem soll ich nun die Menschen dieses Geschlechts vergleichen? und wem sind sie gleich? 32 Sie sind Kindern gleich, die auf dem Markte sitzen und einander zurufen und sagen: Wir haben euch gepfiffen, und ihr habt nicht getanzt; wir haben euch Klagelieder gesungen, und ihr habt nicht geweint. 33 Denn Johannes der Täufer ist gekommen, der weder Brot aß, noch Wein trank, und ihr saget: Er hat einen Dämon. 34 Der Sohn des Menschen ist gekommen, der da ißt und trinkt, und ihr saget: Siehe, ein Fresser und Weinsäufer, ein Freund von Zöllnern und Sündern; - (Lukas 15.2) 35 und die Weisheit ist gerechtfertigt worden von allen ihren Kindern. (1. Korinther 1.24)

Jesu Salbung durch eine Sünderin

36 Es bat ihn aber einer der Pharisäer, daß er mit ihm essen möchte; und er ging in das Haus des Pharisäers und legte sich zu Tische. (Lukas 11.37) 37 Und siehe, da war ein Weib in der Stadt, die eine Sünderin war; und als sie erfahren hatte, daß er in dem Hause des Pharisäers zu Tische liege, brachte sie eine Alabasterflasche mit Salbe; (Markus 14.3) 38 und hinten zu seinen Füßen stehend und weinend, fing sie an, seine Füße mit Tränen zu benetzen; und sie trocknete sie mit den Haaren ihres Hauptes und küßte seine Füße sehr und salbte sie mit der Salbe. 39 Als es aber der Pharisäer sah, der ihn geladen hatte, sprach er bei sich selbst und sagte: Wenn dieser ein Prophet wäre, so würde er erkennen, wer und was für ein Weib es ist, die ihn anrührt; denn sie ist eine Sünderin. 40 Und Jesus antwortete und sprach zu ihm: Simon, ich habe dir etwas zu sagen. Er aber spricht: Lehrer, sage an. 41 Ein gewisser Gläubiger hatte zwei Schuldner; der eine schuldete fünfhundert Denare, der andere aber fünfzig; 42 da sie aber nicht hatten zu bezahlen, schenkte er es beiden. Wer nun von ihnen, [sage] wird ihn am meisten lieben? 43 Simon aber antwortete und sprach: Ich meine, dem er das meiste geschenkt hat. Er aber sprach zu ihm: Du hast recht geurteilt. 44 Und sich zu dem Weibe wendend, sprach er zu Simon: Siehst du dieses Weib? Ich bin in dein Haus gekommen, du hast mir kein Wasser auf meine Füße gegeben; diese aber hat meine Füße mit Tränen benetzt und mit ihren Haaren getrocknet. (1. Mose 18.4) 45 Du hast mir keinen Kuß gegeben; diese aber hat, seitdem ich hereingekommen bin, nicht abgelassen, meine Füße zu küssen. (Römer 16.16) 46 Du hast mein Haupt nicht mit Öl gesalbt; diese aber hat mit Salbe meine Füße gesalbt. 47 Deswegen sage ich dir: Ihre vielen Sünden sind vergeben, denn sie hat viel geliebt; wem aber wenig vergeben wird, der liebt wenig. 48 Er aber sprach zu ihr: Deine Sünden sind vergeben. 49 Und die mit zu Tische lagen, fingen an, bei sich selbst zu sagen: Wer ist dieser, der auch Sünden vergibt? (Lukas 5.21) 50 Er sprach aber zu dem Weibe: Dein Glaube hat dich errettet; gehe hin in Frieden. (Lukas 8.48) (Lukas 17.19) (Lukas 18.42)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.