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Lukas - Kapitel 6

Die Sabbatfrage

1 Und es geschah am zweit-ersten Sabbath, daß er durch die Saaten ging, und seine Jünger die Ähren abpflückten und aßen, indem sie sie mit den Händen zerrieben. (Lukas 13.10) (Lukas 14.1) 2 Einige der Pharisäer aber sprachen zu ihnen: Warum tut ihr, was nicht erlaubt ist, am Sabbath zu tun? 3 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Habt ihr auch dieses nicht gelesen, was David tat, als ihn und die bei ihm waren hungerte? (1. Samuel 21.7) 4 wie er in das Haus Gottes ging und die Schaubrote nahm und aß, und auch denen gab, die bei ihm waren, welche niemand essen darf, als nur die Priester allein? (3. Mose 24.9) 5 Und er sprach zu ihnen: Der Sohn des Menschen ist Herr auch des Sabbaths. 6 Es geschah aber auch an einem anderen Sabbath, daß er in die Synagoge ging und lehrte; und es war daselbst ein Mensch, dessen rechte Hand verdorrt war. 7 Die Schriftgelehrten und die Pharisäer aber lauerten darauf, ob er am Sabbath heilen würde, auf daß sie eine Beschuldigung wider ihn fänden. 8 Er aber wußte ihre Überlegungen und sprach zu dem Menschen, der die verdorrte Hand hatte: Stehe auf und stelle dich in die Mitte. Er aber stand auf und stellte sich hin. 9 Jesus sprach nun zu ihnen: Ich will euch fragen, ob es erlaubt ist, am Sabbath Gutes zu tun oder Böses zu tun, das Leben zu retten oder zu verderben. 10 Und nachdem er sie alle umher angeblickt hatte, sprach er zu ihm: Strecke deine Hand aus! Und er tat [also]; und seine Hand wurde wiederhergestellt, wie die andere. 11 Sie aber wurden mit Unverstand erfüllt und besprachen sich untereinander, was sie Jesu tun sollten.

Berufung der zwölf Apostel

12 Und es geschah in selbigen Tagen, daß er auf den Berg hinausging, um zu beten; und er verharrte die Nacht im Gebet zu Gott. (Markus 1.35) 13 Und als es Tag wurde, rief er seine Jünger herzu und erwählte aus ihnen zwölf, die er auch Apostel nannte: (Matthäus 10.2-4) (Apostelgeschichte 1.13) 14 Simon, den er auch Petrus nannte, und Andreas, seinen Bruder, und Jakobus und Johannes, und Philippus und Bartholomäus, 15 und Matthäus und Thomas, und Jakobus, Alphäus' Sohn, und Simon, genannt Zelotes, 16 und Judas, Jakobus' Bruder, und Judas Iskariot, der auch sein Verräter wurde.

Krankenheilungen

17 Und als er mit ihnen herabgestiegen war, stand er auf einem ebenen Platze, und eine Menge seiner Jünger und eine große Menge des Volkes von ganz Judäa und Jerusalem und von der Seeküste von Tyrus und Sidon, welche kamen, ihn zu hören und von ihren Krankheiten geheilt zu werden; 18 und die von unreinen Geistern Geplagten wurden geheilt. 19 Und die ganze Volksmenge suchte ihn anzurühren, denn es ging Kraft von ihm aus und heilte alle.

Seligpreisungen - Weherufe

20 Und er hob seine Augen auf zu seinen Jüngern und sprach: Glückselig ihr Armen, denn euer ist das Reich Gottes. (Jakobus 2.5) 21 Glückselig, die ihr jetzt hungert, denn ihr werdet gesättigt werden. Glückselig, die ihr jetzt weinet, denn ihr werdet lachen. (Offenbarung 7.16-17) 22 Glückselig seid ihr, wenn die Menschen euch hassen werden, und wenn sie euch absondern und schmähen und euren Namen als böse verwerfen werden um des Sohnes des Menschen willen; (Johannes 15.18-19) 23 freuet euch an selbigem Tage und hüpfet, denn siehe, euer Lohn ist groß in dem Himmel; denn desgleichen taten ihre Väter den Propheten. 24 Aber wehe euch Reichen, denn ihr habt euren Trost dahin. (Matthäus 19.23) (Jakobus 5.1) 25 Wehe euch, die ihr voll seid, denn ihr werdet hungern. Wehe euch, die ihr jetzt lachet, denn ihr werdet trauern und weinen. 26 Wehe, wenn alle Menschen wohl von euch reden; denn desgleichen taten ihre Väter den falschen Propheten. (Micha 2.11)

Rechtes Vergelten: Feindesliebe

27 Aber euch sage ich, die ihr höret: Liebet eure Feinde; tut wohl denen, die euch hassen; 28 segnet, die euch fluchen; betet für die, welche euch beleidigen. (1. Korinther 4.12) 29 Dem, der dich auf den Backen schlägt, biete auch den anderen dar; und dem, der dir den Mantel nimmt, wehre auch den Leibrock nicht. 30 Gib jedem, der dich bittet; und von dem, der dir das Deinige nimmt, fordere es nicht zurück. 31 Und wie ihr wollt, daß euch die Menschen tun sollen, tut auch ihr ihnen gleicherweise. (Matthäus 7.12) 32 Und wenn ihr liebet, die euch lieben, was für Dank ist es euch? denn auch die Sünder lieben, die sie lieben. 33 Und wenn ihr denen Gutes tut, die euch Gutes tun, was für Dank ist es euch? denn auch die Sünder tun dasselbe. 34 Und wenn ihr denen leihet, von welchen ihr wieder zu empfangen hoffet, was für Dank ist es euch? [denn] auch die Sünder leihen Sündern, auf daß sie das gleiche wieder empfangen. (3. Mose 25.35-36) 35 Doch liebet eure Feinde, und tut Gutes, und leihet, ohne etwas wieder zu hoffen, und euer Lohn wird groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen.

Warnung vor dem Richten

36 Seid nun barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist. (Matthäus 6.14) 37 Und richtet nicht, und ihr werdet nicht gerichtet werden; verurteilet nicht, und ihr werdet nicht verurteilt werden. Lasset los, und ihr werdet losgelassen werden. 38 Gebet, und es wird euch gegeben werden: ein gutes, gedrücktes und gerütteltes und überlaufendes Maß wird man in euren Schoß geben; denn mit demselben Maße, mit welchem ihr messet, wird euch wieder gemessen werden. (Markus 4.24) 39 Er sagte aber auch ein Gleichnis zu ihnen: Kann etwa ein Blinder einen Blinden leiten? werden nicht beide in eine Grube fallen? (Matthäus 15.14) 40 Ein Jünger ist nicht über den Lehrer; jeder aber, der vollendet ist, wird sein wie sein Lehrer. (Matthäus 10.24-25) (Johannes 15.20) 41 Was aber siehst du den Splitter, der in deines Bruders Auge ist, den Balken aber, der in deinem eigenen Auge ist, nimmst du nicht wahr? 42 Oder wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Bruder, erlaube, ich will den Splitter herausziehen, der in deinem Auge ist, während du selbst den Balken in deinem Auge nicht siehst? Heuchler, ziehe zuerst den Balken aus deinem Auge, und dann wirst du klar sehen, um den Splitter herauszuziehen, der in deines Bruders Auge ist. 43 Denn es gibt keinen guten Baum, der faule Frucht bringt, noch einen faulen Baum, der gute Frucht bringt; 44 denn ein jeder Baum wird an seiner eigenen Frucht erkannt; denn von Dornen sammelt man nicht Feigen, noch liest man von einem Dornbusch Trauben. 45 Der gute Mensch bringt aus dem guten Schatze seines Herzens das Gute hervor, und der böse bringt aus dem bösen das Böse hervor; denn aus der Fülle des Herzens redet sein Mund.

Gleichnis vom Haus auf dem Felsen

46 Was heißet ihr mich aber: Herr, Herr! und tut nicht, was ich sage? (Maleachi 1.6) 47 Jeder, der zu mir kommt und meine Worte hört und sie tut - ich will euch zeigen, wem er gleich ist. 48 Er ist einem Menschen gleich, der ein Haus baute, welcher grub und vertiefte und den Grund auf den Felsen legte; als aber eine Flut kam, schlug der Strom an jenes Haus und vermochte es nicht zu erschüttern, denn es war auf den Felsen gegründet. 49 Der aber gehört und nicht getan hat, ist einem Menschen gleich, der ein Haus auf die Erde baute ohne Grundlage, an welches der Strom schlug, und alsbald fiel es, und der Sturz jenes Hauses war groß.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.