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Lukas - Kapitel 5

Fischzug des Petrus - Die ersten Jünger

1 Es geschah aber, als die Volksmenge auf ihn andrängte, um das Wort Gottes zu hören, daß er an dem See Genezareth stand. 2 Und er sah zwei Schiffe am See stehen; die Fischer aber waren aus denselben getreten und wuschen ihre Netze. 3 Er aber stieg in eines der Schiffe, welches Simon gehörte, und bat ihn, ein wenig vom Lande hinauszufahren; und er setzte sich und lehrte die Volksmengen vom Schiffe aus. 4 Als er aber aufhörte zu reden, sprach er zu Simon: Fahre hinaus auf die Tiefe und lasset eure Netze zu einem Fange hinab. (Johannes 21.6) 5 Und Simon antwortete und sprach zu ihm: Meister, wir haben uns die ganze Nacht hindurch bemüht und nichts gefangen, aber auf dein Wort will ich das Netz hinablassen. 6 Und als sie dies getan hatten, umschlossen sie eine große Menge Fische, und ihr Netz riß. 7 Und sie winkten ihren Genossen in dem anderen Schiffe, daß sie kämen und ihnen hülfen; und sie kamen, und sie füllten beide Schiffe, so daß sie sanken. 8 Als aber Simon Petrus es sah, fiel er zu den Knieen Jesu nieder und sprach: Geh von mir hinaus, denn ich bin ein sündiger Mensch, Herr. (Lukas 18.13) 9 Denn Entsetzen hatte ihn erfaßt und alle, die bei ihm waren, über den Fang der Fische, den sie getan hatten; 10 gleicherweise aber auch Jakobus und Johannes, die Söhne des Zebedäus, welche Genossen von Simon waren. Und Jesus sprach zu Simon: Fürchte dich nicht; von nun an wirst du Menschen fangen. 11 Und als sie die Schiffe ans Land gebracht hatten, verließen sie alles und folgten ihm nach.

Heilung eines Aussätzigen

12 Und es geschah, als er in einer der Städte war, siehe, da war ein Mann voll Aussatz; und als er Jesum sah, fiel er auf sein Angesicht und bat ihn und sprach: Herr, wenn du willst, kannst du mich reinigen. 13 Und er streckte die Hand aus, rührte ihn an und sprach: Ich will; sei gereinigt! Und alsbald wich der Aussatz von ihm. 14 Und er gebot ihm, es niemand zu sagen: sondern gehe hin und zeige dich dem Priester und opfere für deine Reinigung, wie Moses geboten hat, ihnen zum Zeugnis. (3. Mose 14.2) 15 Aber die Rede über ihn verbreitete sich um so mehr; und große Volksmengen versammelten sich, ihn zu hören und von ihren Krankheiten geheilt zu werden. 16 Er aber zog sich zurück und war in den Wüsteneien und betete. (Markus 1.35)

Heilung eines Gelähmten

17 Und es geschah an einem der Tage, daß er lehrte; und es saßen da Pharisäer und Gesetzlehrer, welche aus jedem Dorfe von Galiläa und Judäa und aus Jerusalem gekommen waren; und des Herrn Kraft war da, um sie zu heilen. 18 Und siehe, Männer, welche auf einem Bett einen Menschen bringen, der gelähmt war; und sie suchten ihn hineinzubringen und vor ihn zu legen. 19 Und da sie nicht fanden, auf welchem Wege sie ihn hineinbringen sollten wegen der Volksmenge, stiegen sie auf das Dach und ließen ihn durch die Ziegel hinab mit dem Bettlein in die Mitte vor Jesum. 20 Und als er ihren Glauben sah, sprach er: Mensch, deine Sünden sind dir vergeben. 21 Und die Schriftgelehrten und die Pharisäer fingen an zu überlegen, indem sie sagten: Wer ist dieser, der Lästerungen redet? Wer kann Sünden vergeben, außer Gott allein? (Psalm 130.4) (Jesaja 43.25) (Lukas 7.49) 22 Als aber Jesus ihre Überlegungen erkannte, antwortete und sprach er zu ihnen: Was überleget ihr in euren Herzen? 23 Was ist leichter, zu sagen: Dir sind deine Sünden vergeben, oder zu sagen: Stehe auf und wandle? 24 Auf daß ihr aber wisset, daß der Sohn des Menschen Gewalt hat auf der Erde, Sünden zu vergeben... sprach er zu dem Gelähmten: Ich sage dir, stehe auf und nimm dein Bettlein auf und geh nach deinem Hause. (Johannes 5.36) 25 Und alsbald stand er vor ihnen auf, nahm auf, worauf er gelegen hatte, und ging hin nach seinem Hause, indem er Gott verherrlichte. 26 Und Staunen ergriff alle, und sie verherrlichten Gott und wurden mit Furcht erfüllt und sprachen: Wir haben heute außerordentliche Dinge gesehen.

Berufung des Levi

27 Und nach diesem ging er hinaus und sah einen Zöllner, mit Namen Levi, am Zollhause sitzen und sprach zu ihm: Folge mir nach. 28 Und alles verlassend, stand er auf und folgte ihm nach. 29 Und Levi machte ihm ein großes Mahl in seinem Hause; und daselbst war eine große Menge Zöllner und anderer, die mit ihnen zu Tische lagen. (Lukas 15.1) 30 Und die Pharisäer und ihre Schriftgelehrten murrten gegen seine Jünger und sprachen: Warum esset und trinket ihr mit den Zöllnern und Sündern? 31 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Die Gesunden bedürfen nicht eines Arztes, sondern die Kranken; 32 ich bin nicht gekommen, Gerechte zu rufen, sondern Sünder zur Buße.

Die Frage nach dem Fasten

33 Sie aber sprachen zu ihm: Warum fasten die Jünger Johannes' oft und verrichten Gebete, gleicherweise auch die der Pharisäer; die deinigen aber essen und trinken? 34 Jesus aber sprach zu ihnen: Ihr könnt doch nicht die Gefährten des Bräutigams fasten lassen, während der Bräutigam bei ihnen ist? 35 Es werden aber Tage kommen, und wann der Bräutigam von ihnen weggenommen sein wird, dann, in jenen Tagen, werden sie fasten. 36 Er sagte aber auch ein Gleichnis zu ihnen: Niemand setzt einen Flicken von einem neuen Kleide auf ein altes Kleid; sonst wird er sowohl das neue zerschneiden, als auch der Flicken von dem neuen zum alten nicht passen wird. 37 Und niemand tut neuen Wein in alte Schläuche; sonst wird der neue Wein die Schläuche zerreißen, und er selbst wird verschüttet werden, und die Schläuche werden verderben; 38 sondern neuen Wein tut man in neue Schläuche, und beide werden zusammen erhalten. 39 Und niemand will, wenn er alten getrunken hat, [alsbald] neuen, denn er spricht: Der alte ist besser.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.