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Lukas - Kapitel 5

Fischzug des Petrus - Die ersten Jünger

1 Es geschah aber, als die Volksmenge auf ihn andrängte, um das Wort Gottes zu hören, daß er an dem See Genezareth stand. 2 Und er sah zwei Schiffe am See stehen; die Fischer aber waren aus denselben getreten und wuschen ihre Netze. 3 Er aber stieg in eines der Schiffe, welches Simon gehörte, und bat ihn, ein wenig vom Lande hinauszufahren; und er setzte sich und lehrte die Volksmengen vom Schiffe aus. 4 Als er aber aufhörte zu reden, sprach er zu Simon: Fahre hinaus auf die Tiefe und lasset eure Netze zu einem Fange hinab. (Johannes 21.6) 5 Und Simon antwortete und sprach zu ihm: Meister, wir haben uns die ganze Nacht hindurch bemüht und nichts gefangen, aber auf dein Wort will ich das Netz hinablassen. 6 Und als sie dies getan hatten, umschlossen sie eine große Menge Fische, und ihr Netz riß. 7 Und sie winkten ihren Genossen in dem anderen Schiffe, daß sie kämen und ihnen hülfen; und sie kamen, und sie füllten beide Schiffe, so daß sie sanken. 8 Als aber Simon Petrus es sah, fiel er zu den Knieen Jesu nieder und sprach: Geh von mir hinaus, denn ich bin ein sündiger Mensch, Herr. (Lukas 18.13) 9 Denn Entsetzen hatte ihn erfaßt und alle, die bei ihm waren, über den Fang der Fische, den sie getan hatten; 10 gleicherweise aber auch Jakobus und Johannes, die Söhne des Zebedäus, welche Genossen von Simon waren. Und Jesus sprach zu Simon: Fürchte dich nicht; von nun an wirst du Menschen fangen. 11 Und als sie die Schiffe ans Land gebracht hatten, verließen sie alles und folgten ihm nach.

Heilung eines Aussätzigen

12 Und es geschah, als er in einer der Städte war, siehe, da war ein Mann voll Aussatz; und als er Jesum sah, fiel er auf sein Angesicht und bat ihn und sprach: Herr, wenn du willst, kannst du mich reinigen. 13 Und er streckte die Hand aus, rührte ihn an und sprach: Ich will; sei gereinigt! Und alsbald wich der Aussatz von ihm. 14 Und er gebot ihm, es niemand zu sagen: sondern gehe hin und zeige dich dem Priester und opfere für deine Reinigung, wie Moses geboten hat, ihnen zum Zeugnis. (3. Mose 14.2) 15 Aber die Rede über ihn verbreitete sich um so mehr; und große Volksmengen versammelten sich, ihn zu hören und von ihren Krankheiten geheilt zu werden. 16 Er aber zog sich zurück und war in den Wüsteneien und betete. (Markus 1.35)

Heilung eines Gelähmten

17 Und es geschah an einem der Tage, daß er lehrte; und es saßen da Pharisäer und Gesetzlehrer, welche aus jedem Dorfe von Galiläa und Judäa und aus Jerusalem gekommen waren; und des Herrn Kraft war da, um sie zu heilen. 18 Und siehe, Männer, welche auf einem Bett einen Menschen bringen, der gelähmt war; und sie suchten ihn hineinzubringen und vor ihn zu legen. 19 Und da sie nicht fanden, auf welchem Wege sie ihn hineinbringen sollten wegen der Volksmenge, stiegen sie auf das Dach und ließen ihn durch die Ziegel hinab mit dem Bettlein in die Mitte vor Jesum. 20 Und als er ihren Glauben sah, sprach er: Mensch, deine Sünden sind dir vergeben. 21 Und die Schriftgelehrten und die Pharisäer fingen an zu überlegen, indem sie sagten: Wer ist dieser, der Lästerungen redet? Wer kann Sünden vergeben, außer Gott allein? (Psalm 130.4) (Jesaja 43.25) (Lukas 7.49) 22 Als aber Jesus ihre Überlegungen erkannte, antwortete und sprach er zu ihnen: Was überleget ihr in euren Herzen? 23 Was ist leichter, zu sagen: Dir sind deine Sünden vergeben, oder zu sagen: Stehe auf und wandle? 24 Auf daß ihr aber wisset, daß der Sohn des Menschen Gewalt hat auf der Erde, Sünden zu vergeben... sprach er zu dem Gelähmten: Ich sage dir, stehe auf und nimm dein Bettlein auf und geh nach deinem Hause. (Johannes 5.36) 25 Und alsbald stand er vor ihnen auf, nahm auf, worauf er gelegen hatte, und ging hin nach seinem Hause, indem er Gott verherrlichte. 26 Und Staunen ergriff alle, und sie verherrlichten Gott und wurden mit Furcht erfüllt und sprachen: Wir haben heute außerordentliche Dinge gesehen.

Berufung des Levi

27 Und nach diesem ging er hinaus und sah einen Zöllner, mit Namen Levi, am Zollhause sitzen und sprach zu ihm: Folge mir nach. 28 Und alles verlassend, stand er auf und folgte ihm nach. 29 Und Levi machte ihm ein großes Mahl in seinem Hause; und daselbst war eine große Menge Zöllner und anderer, die mit ihnen zu Tische lagen. (Lukas 15.1) 30 Und die Pharisäer und ihre Schriftgelehrten murrten gegen seine Jünger und sprachen: Warum esset und trinket ihr mit den Zöllnern und Sündern? 31 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Die Gesunden bedürfen nicht eines Arztes, sondern die Kranken; 32 ich bin nicht gekommen, Gerechte zu rufen, sondern Sünder zur Buße.

Die Frage nach dem Fasten

33 Sie aber sprachen zu ihm: Warum fasten die Jünger Johannes' oft und verrichten Gebete, gleicherweise auch die der Pharisäer; die deinigen aber essen und trinken? 34 Jesus aber sprach zu ihnen: Ihr könnt doch nicht die Gefährten des Bräutigams fasten lassen, während der Bräutigam bei ihnen ist? 35 Es werden aber Tage kommen, und wann der Bräutigam von ihnen weggenommen sein wird, dann, in jenen Tagen, werden sie fasten. 36 Er sagte aber auch ein Gleichnis zu ihnen: Niemand setzt einen Flicken von einem neuen Kleide auf ein altes Kleid; sonst wird er sowohl das neue zerschneiden, als auch der Flicken von dem neuen zum alten nicht passen wird. 37 Und niemand tut neuen Wein in alte Schläuche; sonst wird der neue Wein die Schläuche zerreißen, und er selbst wird verschüttet werden, und die Schläuche werden verderben; 38 sondern neuen Wein tut man in neue Schläuche, und beide werden zusammen erhalten. 39 Und niemand will, wenn er alten getrunken hat, [alsbald] neuen, denn er spricht: Der alte ist besser.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.