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Lukas - Kapitel 3

Johannes der Täufer

1 Aber im fünfzehnten Jahre der Regierung des Kaisers Tiberius, als Pontius Pilatus Landpfleger von Judäa war, und Herodes Vierfürst von Galiläa, und sein Bruder Philippus Vierfürst von Ituräa und der Landschaft Trachonitis, und Lysanias Vierfürst von Abilene, 2 unter dem Hohenpriestertum von Annas und Kajaphas, geschah das Wort Gottes zu Johannes, dem Sohne Zacharias', in der Wüste. 3 Und er kam in die ganze Umgegend des Jordan und predigte die Taufe der Buße zur Vergebung der Sünden; 4 wie geschrieben steht im Buche der Worte Jesaias', des Propheten: "Stimme eines Rufenden in der Wüste: Bereitet den Weg des Herrn, machet gerade seine Steige! 5 Jedes Tal wird ausgefüllt und jeder Berg und Hügel erniedrigt werden, und das Krumme wird zum geraden Wege und die höckerichten zu ebenen Wegen werden; 6 und alles Fleisch wird das Heil Gottes sehen". 7 Er sprach nun zu den Volksmengen, die hinausgingen, um von ihm getauft zu werden: Otternbrut! Wer hat euch gewiesen, dem kommenden Zorn zu entfliehen? 8 Bringet nun der Buße würdige Früchte; und beginnet nicht, bei euch selbst zu sagen: Wir haben Abraham zum Vater; denn ich sage euch, daß Gott dem Abraham aus diesen Steinen Kinder zu erwecken vermag. 9 Schon ist aber auch die Axt an die Wurzel der Bäume gelegt; jeder Baum nun, der nicht gute Frucht bringt, wird abgehauen und ins Feuer geworfen. 10 Und die Volksmengen fragten ihn und sprachen: Was sollen wir denn tun? 11 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Wer zwei Leibröcke hat, teile dem mit, der keinen hat; und wer Speise hat, tue gleicherweise. 12 Es kamen aber auch Zöllner, um getauft zu werden; und sie sprachen zu ihm: Lehrer, was sollen wir tun? 13 Er aber sprach zu ihnen: Fordert nicht mehr, als euch bestimmt ist. 14 Es fragten ihn aber auch Kriegsleute und sprachen: Und wir, was sollen wir tun? Und er sprach zu ihnen: Tut niemand Gewalt, und klaget niemand fälschlich an, und begnüget euch mit eurem Solde. 15 Als aber das Volk in Erwartung war, und alle in ihren Herzen wegen Johannes überlegten, ob er nicht etwa der Christus sei, (Johannes 1.19) 16 antwortete Johannes allen und sprach: Ich zwar taufe euch mit Wasser; es kommt aber, der stärker ist als ich, dessen ich nicht würdig bin, ihm den Riemen seiner Sandalen zu lösen; er wird euch mit Heiligem Geiste und Feuer taufen; 17 dessen Worfschaufel in seiner Hand ist, und er wird seine Tenne durch und durch reinigen und den Weizen in seine Scheune sammeln; die Spreu aber wird er verbrennen mit unauslöschlichem Feuer. 18 Indem er nun auch mit vielem anderen ermahnte, verkündigte er dem Volke gute Botschaft. 19 Herodes aber, der Vierfürst, weil er wegen der Herodias, des Weibes seines Bruders, und wegen alles Bösen, das Herodes getan hatte, von ihm gestraft wurde, (Matthäus 14.3-4) (Markus 6.17-18) 20 fügte allem auch dies hinzu, daß er Johannes ins Gefängnis einschloß.

Die Taufe Jesu

21 Es geschah aber, als das ganze Volk getauft wurde, und Jesus getauft war und betete, daß der Himmel aufgetan wurde, 22 und der Heilige Geist in leiblicher Gestalt, wie eine Taube, auf ihn herabstieg, und eine Stimme aus dem Himmel kam: Du bist mein geliebter Sohn, an dir habe ich Wohlgefallen gefunden. (Lukas 9.35) (Johannes 1.32)

Der Stammbaum Jesu

23 Und er selbst, Jesus, begann ungefähr dreißig Jahre alt zu werden, und war, wie man meinte, ein Sohn des Joseph, des Eli, (Lukas 4.22) 24 des Matthat, des Levi, des Melchi, des Janna, des Joseph, 25 des Mattathias, des Amos, des Nahum, des Esli, des Naggai, 26 des Maath, des Mattathias, des Semei, des Joseph, des Juda, 27 des Johanna, des Resa, des Zorobabel, des Salathiel, des Neri, 28 des Melchi, des Addi, des Kosam, des Elmodam, des Er, 29 des Joses, des Elieser, des Jorim, des Matthat, des Levi, 30 des Simeon, des Juda, des Joseph, des Jonan, des Eliakim, 31 des Melea, des Menna, des Mattatha, des Nathan, des David, (2. Samuel 5.14) 32 des Isai, des Obed, des Boas, des Salmon, des Nahasson, (Rut 4.17) 33 des Aminadab, des Aram, des Esrom, des Phares, des Juda, (1. Mose 5.1) (1. Mose 11.10) (1. Mose 21.2-3) (1. Mose 29.35) 34 des Jakob, des Isaak, des Abraham, des Thara, des Nachor, 35 des Seruch, des Rhagau, des Phalek, des Eber, des Sala, 36 des Kainan, des Arphaxad, des Sem, des Noah, des Lamech, 37 des Methusala, des Enoch, des Jared, des Maleleel, des Kainan, 38 des Enos, des Seth, des Adam, des Gottes.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.