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Lukas - Kapitel 23

Anklage vor Pilatus und Herodes

1 Und die ganze Menge derselben stand auf, und sie führten ihn zu Pilatus. 2 Sie fingen aber an, ihn zu verklagen, indem sie sagten: Diesen haben wir befunden als einen, der unsere Nation verführt und wehrt, dem Kaiser Steuer zu geben, indem er sagt, daß er selbst Christus, ein König, sei. (Lukas 20.25) (Apostelgeschichte 24.5) 3 Pilatus aber fragte ihn und sprach: Bist du der König der Juden? Er aber antwortete ihm und sprach: Du sagst es. 4 Pilatus aber sprach zu den Hohenpriestern und den Volksmengen: Ich finde keine Schuld an diesem Menschen. 5 Sie aber bestanden darauf und sagten: Er wiegelt das Volk auf, indem er durch ganz Judäa hin lehrt, anfangend von Galiläa bis hierher. 6 Als aber Pilatus von Galiläa hörte, fragte er, ob der Mensch ein Galiläer sei. 7 Und als er erfahren hatte, daß er aus dem Gebiet des Herodes sei, sandte er ihn zu Herodes, der auch selbst in jenen Tagen zu Jerusalem war. (Lukas 3.1) 8 Als aber Herodes Jesum sah, freute er sich sehr; denn er wünschte schon seit langer Zeit, ihn zu sehen, weil er vieles über ihn gehört hatte, und er hoffte, irgend ein Zeichen durch ihn geschehen zu sehen. (Lukas 9.9) 9 Er befragte ihn aber mit vielen Worten; er aber antwortete ihm nichts. 10 Die Hohenpriester und die Schriftgelehrten standen aber auf und verklagten ihn heftig. 11 Als aber Herodes mit seinen Kriegsleuten ihn geringschätzig behandelt und verspottet hatte, warf er ihm ein glänzendes Gewand um und sandte ihn zu Pilatus zurück. 12 Pilatus und Herodes aber wurden an selbigem Tage Freunde miteinander, denn vorher waren sie gegeneinander in Feindschaft.

Freilassung für Barabbas - Todesurteil für Jesus

13 Als aber Pilatus die Hohenpriester und die Obersten und das Volk zusammengerufen hatte, 14 sprach er zu ihnen: Ihr habt diesen Menschen zu mir gebracht, als mache er das Volk abwendig; und siehe, ich habe ihn vor euch verhört, und habe an diesem Menschen keine Schuld gefunden, betreffs dessen ihr ihn anklaget; 15 aber auch Herodes nicht, denn ich habe euch zu ihm gesandt, und siehe, nichts Todeswürdiges ist von ihm getan. 16 Ich will ihn nun züchtigen und losgeben. 17 [Er mußte ihnen aber notwendig auf das Fest einen losgeben.] (Matthäus 27.15) 18 Die ganze Menge schrie aber zugleich und sagte: Hinweg mit diesem, gib uns aber den Barabbas los! 19 Derselbe war wegen eines gewissen Aufruhrs, der in der Stadt geschehen war, und wegen eines Mordes ins Gefängnis geworfen. 20 Pilatus rief ihnen nun wiederum zu, indem er Jesum losgeben wollte. 21 Sie aber schrieen dagegen und sagten: Kreuzige, kreuzige ihn! 22 Er aber sprach zum dritten Mal zu ihnen: Was hat dieser denn Böses getan? Ich habe keine Ursache des Todes an ihm gefunden; ich will ihn nun züchtigen und losgeben. 23 Sie aber lagen ihm an mit großem Geschrei und forderten, daß er gekreuzigt würde. Und ihr [und der Hohenpriester] Geschrei nahm überhand. 24 Pilatus aber urteilte, daß ihre Forderung geschehe. 25 Er gab aber den los, der eines Aufruhrs und Mordes wegen ins Gefängnis geworfen war, welchen sie forderten; Jesum aber übergab er ihrem Willen.

Der Weg zum Kreuz

26 Und als sie ihn wegführten, ergriffen sie einen gewissen Simon von Kyrene, der vom Felde kam, und legten das Kreuz auf ihn, um es Jesu nachzutragen. 27 Es folgte ihm aber eine große Menge Volks und Weiber, welche wehklagten und ihn bejammerten. 28 Jesus wandte sich aber zu ihnen und sprach: Töchter Jerusalems, weinet nicht über mich, sondern weinet über euch selbst und über eure Kinder; 29 denn siehe, Tage kommen, an welchen man sagen wird: Glückselig die Unfruchtbaren und die Leiber, die nicht geboren, und die Brüste, die nicht gesäugt haben! (Lukas 21.23) 30 Dann werden sie anheben, zu den Bergen zu sagen: Fallet auf uns! und zu den Hügeln: Bedecket uns! (Hosea 10.8) (Offenbarung 6.16) (Offenbarung 9.6) 31 Denn wenn man dies tut an dem grünen Holze, was wird an dem dürren geschehen? (1. Petrus 4.17) 32 Es wurden aber auch zwei andere hingeführt, Übeltäter, um mit ihm hingerichtet zu werden.

Golgatha: Kreuzigung

33 Und als sie an den Ort kamen, der Schädelstätte genannt wird, kreuzigten sie daselbst ihn und die Übeltäter, den einen zur Rechten, den anderen zur Linken. 34 Jesus aber sprach: Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun! Sie aber verteilten seine Kleider und warfen das Los darüber. (Psalm 22.19) (Jesaja 53.12) (Apostelgeschichte 3.17) (Apostelgeschichte 7.59) 35 Und das Volk stand und sah zu; es höhnten aber auch die Obersten [mit denselben] und sagten: Andere hat er gerettet; er rette sich selbst, wenn dieser der Christus ist, der Auserwählte Gottes! 36 Aber auch die Kriegsknechte verspotteten ihn, indem sie herzutraten, ihm Essig brachten 37 und sagten: Wenn du der König der Juden bist, so rette dich selbst! 38 Es war aber auch eine Überschrift über ihm [geschrieben] in griechischen und lateinischen und hebräischen Buchstaben: Dieser ist der König der Juden. 39 Einer aber der gehenkten Übeltäter lästerte ihn und sagte: Bist du nicht der Christus? Rette dich selbst und uns! 40 Der andere aber antwortete und strafte ihn und sprach: Auch du fürchtest Gott nicht, da du in demselben Gericht bist? 41 und wir zwar mit Recht, denn wir empfangen, was unsere Taten wert sind; dieser aber hat nichts Ungeziemendes getan. 42 Und er sprach zu Jesu: Gedenke meiner, [Herr] wenn du in deinem Reiche kommst! (Matthäus 16.28) 43 Und Jesus sprach zu ihm: Wahrlich, ich sage dir: Heute wirst du mit mir im Paradiese sein. (2. Korinther 12.4) (Offenbarung 14.13)

Golgatha: Tod

44 Es war aber um die sechste Stunde; und es kam eine Finsternis über das ganze Land bis zur neunten Stunde. 45 Und die Sonne ward verfinstert, und der Vorhang des Tempels riß mitten entzwei. (2. Mose 36.35) 46 Und Jesus rief mit lauter Stimme und sprach: Vater, in deine Hände übergebe ich meinen Geist! Und als er dies gesagt hatte, verschied er. (Psalm 31.6) (Apostelgeschichte 7.58) 47 Als aber der Hauptmann sah, was geschah, verherrlichte er Gott und sagte: Fürwahr, dieser Mensch war gerecht. 48 Und alle die Volksmengen, die zu diesem Schauspiel zusammengekommen waren, schlugen sich, als sie sahen, was geschehen war, an die Brust und kehrten zurück. 49 Aber alle seine Bekannten standen von ferne, auch die Weiber, die ihm von Galiläa nachgefolgt waren, und sahen dies. (Lukas 8.2-3)

Grablegung

50 Und siehe, ein Mann, mit Namen Joseph, der ein Ratsherr war, ein guter und gerechter Mann, 51 - dieser hatte nicht eingewilligt in ihren Rat und in ihre Tat, - von Arimathia, einer Stadt der Juden, der [auch selbst] das Reich Gottes erwartete; (Lukas 2.25) (Lukas 2.38) 52 dieser ging hin zu Pilatus und bat um den Leib Jesu. 53 Und als er ihn abgenommen hatte, wickelte er ihn in feine Leinwand und legte ihn in eine in Felsen gehauene Gruft, wo noch nie jemand gelegen hatte. 54 Und es war Rüsttag, und der Sabbath brach an. 55 Es folgten aber die Weiber nach, welche mit ihm aus Galiläa gekommen waren, und besahen die Gruft und wie sein Leib hineingelegt wurde. 56 Als sie aber zurückgekehrt waren, bereiteten sie Spezereien und Salben; und den Sabbath über ruhten sie nach dem Gebot. (2. Mose 20.10)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.