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Lukas - Kapitel 20

1 Und es geschah an einem der Tage, als er das Volk im Tempel lehrte und das Evangelium verkündigte, da traten die Hohenpriester und die Schriftgelehrten mit den Ältesten herzu 2 und sprachen zu ihm und sagten: Sage uns, in welchem Recht tust du diese Dinge? oder wer ist es, der dir dieses Recht gegeben hat? 3 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Auch ich will euch ein Wort fragen, und saget mir: 4 Die Taufe Johannes', war sie vom Himmel oder von Menschen? 5 Sie aber überlegten miteinander und sprachen: Wenn wir sagen: vom Himmel, so wird er sagen: Warum habt ihr ihm nicht geglaubt? (Lukas 7.29-30) 6 Wenn wir aber sagen: von Menschen, so wird das ganze Volk uns steinigen, denn es ist überzeugt, daß Johannes ein Prophet ist. 7 Und sie antworteten, sie wüßten nicht, woher. 8 Und Jesus sprach zu ihnen: So sage auch ich euch nicht, in welchem Recht ich diese Dinge tue.

Gleichnis von den Weingärtnern

9 Er fing aber an, zu dem Volke dieses Gleichnis zu sagen: Ein Mensch pflanzte einen Weinberg und verdingte ihn an Weingärtner und reiste für lange Zeit außer Landes. 10 Und zur bestimmten Zeit sandte er einen Knecht zu den Weingärtnern, auf daß sie ihm von der Frucht des Weinbergs gäben; die Weingärtner aber schlugen ihn und schickten ihn leer fort. (2. Chronik 36.15-16) 11 Und er fuhr fort und sandte einen anderen Knecht; sie aber schlugen auch den und behandelten ihn verächtlich und schickten ihn leer fort. 12 Und er fuhr fort und sandte einen dritten; sie aber verwundeten auch diesen und warfen ihn hinaus. 13 Der Herr des Weinbergs aber sprach: Was soll ich tun? Ich will meinen geliebten Sohn senden; vielleicht, wenn sie diesen sehen, werden sie sich scheuen. 14 Als aber die Weingärtner ihn sahen, überlegten sie miteinander und sagten: Dieser ist der Erbe; [kommt,] laßt uns ihn töten, auf daß das Erbe unser werde. 15 Und als sie ihn aus dem Weinberg hinausgeworfen hatten, töteten sie ihn. Was wird nun der Herr des Weinbergs ihnen tun? 16 Er wird kommen und diese Weingärtner umbringen und den Weinberg anderen geben. Als sie aber das hörten, sprachen sie: Das sei ferne! 17 Er aber sah sie an und sprach: Was ist denn dies, das geschrieben steht: "Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, dieser ist zum Eckstein geworden?" 18 Jeder, der auf jenen Stein fällt, wird zerschmettert werden; auf welchen irgend er aber fallen wird, den wird er zermalmen. 19 Und die Hohenpriester und die Schriftgelehrten suchten zu derselben Stunde die Hände an ihn zu legen, und sie fürchteten das Volk; denn sie erkannten, daß er dieses Gleichnis auf sie geredet hatte. (Lukas 19.48)

Die Frage nach der Steuer

20 Und sie beobachteten ihn und sandten Auflaurer aus, die sich verstellten, als ob sie gerecht wären, auf daß sie ihn in seiner Rede fingen, damit sie ihn der Obrigkeit und der Gewalt des Landpflegers überliefern möchten. (Lukas 11.54) 21 Und sie fragten ihn und sagten: Lehrer, wir wissen, daß du recht redest und lehrst und die Person nicht ansiehst, sondern den Weg Gottes in Wahrheit lehrst. 22 Ist es uns erlaubt, dem Kaiser Steuer zu geben oder nicht? 23 Aber ihre Arglist wahrnehmend, sprach er zu ihnen: Was versuchet ihr mich? 24 Zeiget mir einen Denar. Wessen Bild und Überschrift hat er? Sie aber antworteten und sprachen: Des Kaisers. 25 Er aber sprach zu ihnen: Gebet daher dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. (Apostelgeschichte 5.29) (Römer 13.1) (Römer 13.7) 26 Und sie vermochten nicht, ihn in seinem Worte vor dem Volke zu fangen; und sie verwunderten sich über seine Antwort und schwiegen.

Die Frage nach der Auferstehung

27 Es kamen aber etliche der Sadducäer herzu, welche einwenden, es gebe keine Auferstehung, und fragten ihn 28 und sagten: Lehrer, Moses hat uns geschrieben: Wenn jemandes Bruder stirbt, der ein Weib hat, und dieser kinderlos stirbt, daß sein Bruder das Weib nehme und seinem Bruder Samen erwecke. 29 Es waren nun sieben Brüder. Und der erste nahm ein Weib und starb kinderlos; 30 und der zweite [nahm das Weib, und dieser starb kinderlos;] 31 und der dritte nahm sie; desgleichen aber auch die sieben hinterließen keine Kinder und starben. 32 Zuletzt aber [von allen] starb auch das Weib. 33 In der Auferstehung nun, wessen Weib von ihnen wird sie? denn die sieben hatten sie zum Weibe. 34 Und Jesus sprach zu ihnen: Die Söhne dieser Welt heiraten und werden verheiratet; 35 die aber würdig geachtet werden, jener Welt teilhaftig zu sein und der Auferstehung aus den Toten, heiraten nicht, noch werden sie verheiratet; 36 denn sie können auch nicht mehr sterben, denn sie sind Engeln gleich und sind Söhne Gottes, da sie Söhne der Auferstehung sind. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 3.1) 37 Daß aber die Toten auferstehen, hat auch Moses angedeutet "in dem Dornbusch", wenn er den Herrn "den Gott Abrahams und den Gott Isaaks und den Gott Jakobs" nennt. 38 Er ist aber nicht Gott der Toten, sondern der Lebendigen; denn für ihn leben alle. (Römer 14.8) 39 Einige der Schriftgelehrten aber antworteten und sprachen: Lehrer, du hast wohl gesprochen. 40 Denn sie wagten nicht mehr, ihn über irgend etwas zu befragen.

Die Frage nach dem Christus

41 Er aber sprach zu ihnen: Wie sagen sie, daß der Christus Davids Sohn sei, 42 und David selbst sagt im Buche der Psalmen: "Der Herr sprach zu meinem Herrn: Setze dich zu meiner Rechten, 43 bis ich deine Feinde lege zum Schemel deiner Füße"? 44 David also nennt ihn Herr, und wie ist er sein Sohn?

Warnung vor den Schriftgelehrten

45 Während aber das ganze Volk zuhörte, sprach er zu seinen Jüngern: 46 Hütet euch vor den Schriftgelehrten, die in langen Gewändern einhergehen wollen und die Begrüßungen auf den Märkten lieben und die ersten Sitze in den Synagogen und die ersten Plätze bei den Gastmählern; (Lukas 11.34) 47 welche die Häuser der Witwen verschlingen und zum Schein lange Gebete halten. Diese werden ein schwereres Gericht empfangen. 48 Und sie fanden nicht, was sie tun sollten, denn das ganze Volk hing an seinem Munde.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.