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Lukas - Kapitel 20

1 Und es geschah an einem der Tage, als er das Volk im Tempel lehrte und das Evangelium verkündigte, da traten die Hohenpriester und die Schriftgelehrten mit den Ältesten herzu 2 und sprachen zu ihm und sagten: Sage uns, in welchem Recht tust du diese Dinge? oder wer ist es, der dir dieses Recht gegeben hat? 3 Er aber antwortete und sprach zu ihnen: Auch ich will euch ein Wort fragen, und saget mir: 4 Die Taufe Johannes', war sie vom Himmel oder von Menschen? 5 Sie aber überlegten miteinander und sprachen: Wenn wir sagen: vom Himmel, so wird er sagen: Warum habt ihr ihm nicht geglaubt? (Lukas 7.29-30) 6 Wenn wir aber sagen: von Menschen, so wird das ganze Volk uns steinigen, denn es ist überzeugt, daß Johannes ein Prophet ist. 7 Und sie antworteten, sie wüßten nicht, woher. 8 Und Jesus sprach zu ihnen: So sage auch ich euch nicht, in welchem Recht ich diese Dinge tue.

Gleichnis von den Weingärtnern

9 Er fing aber an, zu dem Volke dieses Gleichnis zu sagen: Ein Mensch pflanzte einen Weinberg und verdingte ihn an Weingärtner und reiste für lange Zeit außer Landes. 10 Und zur bestimmten Zeit sandte er einen Knecht zu den Weingärtnern, auf daß sie ihm von der Frucht des Weinbergs gäben; die Weingärtner aber schlugen ihn und schickten ihn leer fort. (2. Chronik 36.15-16) 11 Und er fuhr fort und sandte einen anderen Knecht; sie aber schlugen auch den und behandelten ihn verächtlich und schickten ihn leer fort. 12 Und er fuhr fort und sandte einen dritten; sie aber verwundeten auch diesen und warfen ihn hinaus. 13 Der Herr des Weinbergs aber sprach: Was soll ich tun? Ich will meinen geliebten Sohn senden; vielleicht, wenn sie diesen sehen, werden sie sich scheuen. 14 Als aber die Weingärtner ihn sahen, überlegten sie miteinander und sagten: Dieser ist der Erbe; [kommt,] laßt uns ihn töten, auf daß das Erbe unser werde. 15 Und als sie ihn aus dem Weinberg hinausgeworfen hatten, töteten sie ihn. Was wird nun der Herr des Weinbergs ihnen tun? 16 Er wird kommen und diese Weingärtner umbringen und den Weinberg anderen geben. Als sie aber das hörten, sprachen sie: Das sei ferne! 17 Er aber sah sie an und sprach: Was ist denn dies, das geschrieben steht: "Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, dieser ist zum Eckstein geworden?" 18 Jeder, der auf jenen Stein fällt, wird zerschmettert werden; auf welchen irgend er aber fallen wird, den wird er zermalmen. 19 Und die Hohenpriester und die Schriftgelehrten suchten zu derselben Stunde die Hände an ihn zu legen, und sie fürchteten das Volk; denn sie erkannten, daß er dieses Gleichnis auf sie geredet hatte. (Lukas 19.48)

Die Frage nach der Steuer

20 Und sie beobachteten ihn und sandten Auflaurer aus, die sich verstellten, als ob sie gerecht wären, auf daß sie ihn in seiner Rede fingen, damit sie ihn der Obrigkeit und der Gewalt des Landpflegers überliefern möchten. (Lukas 11.54) 21 Und sie fragten ihn und sagten: Lehrer, wir wissen, daß du recht redest und lehrst und die Person nicht ansiehst, sondern den Weg Gottes in Wahrheit lehrst. 22 Ist es uns erlaubt, dem Kaiser Steuer zu geben oder nicht? 23 Aber ihre Arglist wahrnehmend, sprach er zu ihnen: Was versuchet ihr mich? 24 Zeiget mir einen Denar. Wessen Bild und Überschrift hat er? Sie aber antworteten und sprachen: Des Kaisers. 25 Er aber sprach zu ihnen: Gebet daher dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. (Apostelgeschichte 5.29) (Römer 13.1) (Römer 13.7) 26 Und sie vermochten nicht, ihn in seinem Worte vor dem Volke zu fangen; und sie verwunderten sich über seine Antwort und schwiegen.

Die Frage nach der Auferstehung

27 Es kamen aber etliche der Sadducäer herzu, welche einwenden, es gebe keine Auferstehung, und fragten ihn 28 und sagten: Lehrer, Moses hat uns geschrieben: Wenn jemandes Bruder stirbt, der ein Weib hat, und dieser kinderlos stirbt, daß sein Bruder das Weib nehme und seinem Bruder Samen erwecke. 29 Es waren nun sieben Brüder. Und der erste nahm ein Weib und starb kinderlos; 30 und der zweite [nahm das Weib, und dieser starb kinderlos;] 31 und der dritte nahm sie; desgleichen aber auch die sieben hinterließen keine Kinder und starben. 32 Zuletzt aber [von allen] starb auch das Weib. 33 In der Auferstehung nun, wessen Weib von ihnen wird sie? denn die sieben hatten sie zum Weibe. 34 Und Jesus sprach zu ihnen: Die Söhne dieser Welt heiraten und werden verheiratet; 35 die aber würdig geachtet werden, jener Welt teilhaftig zu sein und der Auferstehung aus den Toten, heiraten nicht, noch werden sie verheiratet; 36 denn sie können auch nicht mehr sterben, denn sie sind Engeln gleich und sind Söhne Gottes, da sie Söhne der Auferstehung sind. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 3.1) 37 Daß aber die Toten auferstehen, hat auch Moses angedeutet "in dem Dornbusch", wenn er den Herrn "den Gott Abrahams und den Gott Isaaks und den Gott Jakobs" nennt. 38 Er ist aber nicht Gott der Toten, sondern der Lebendigen; denn für ihn leben alle. (Römer 14.8) 39 Einige der Schriftgelehrten aber antworteten und sprachen: Lehrer, du hast wohl gesprochen. 40 Denn sie wagten nicht mehr, ihn über irgend etwas zu befragen.

Die Frage nach dem Christus

41 Er aber sprach zu ihnen: Wie sagen sie, daß der Christus Davids Sohn sei, 42 und David selbst sagt im Buche der Psalmen: "Der Herr sprach zu meinem Herrn: Setze dich zu meiner Rechten, 43 bis ich deine Feinde lege zum Schemel deiner Füße"? 44 David also nennt ihn Herr, und wie ist er sein Sohn?

Warnung vor den Schriftgelehrten

45 Während aber das ganze Volk zuhörte, sprach er zu seinen Jüngern: 46 Hütet euch vor den Schriftgelehrten, die in langen Gewändern einhergehen wollen und die Begrüßungen auf den Märkten lieben und die ersten Sitze in den Synagogen und die ersten Plätze bei den Gastmählern; (Lukas 11.34) 47 welche die Häuser der Witwen verschlingen und zum Schein lange Gebete halten. Diese werden ein schwereres Gericht empfangen. 48 Und sie fanden nicht, was sie tun sollten, denn das ganze Volk hing an seinem Munde.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.