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Lukas - Kapitel 19

Zachäus, der Oberzöllner

1 Und er ging hinein und zog durch Jericho. 2 Und siehe, da war ein Mann, mit Namen Zachäus, und selbiger war ein Oberzöllner, und er war reich. 3 Und er suchte Jesum zu sehen, wer er wäre; und er vermochte es nicht vor der Volksmenge, denn er war klein von Gestalt. 4 Und er lief voraus und stieg auf einen Maulbeerfeigenbaum, auf daß er ihn sähe; denn er sollte daselbst durchkommen. 5 Und als er an den Ort kam, sah Jesus auf und erblickte ihn und sprach zu ihm: Zachäus, steige eilends hernieder, denn heute muß ich in deinem Hause bleiben. 6 Und er stieg eilends hernieder und nahm ihn auf mit Freuden. 7 Und als sie es sahen, murrten alle und sagten: Er ist eingekehrt, um bei einem sündigen Manne zu herbergen. (Lukas 15.2) 8 Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig. (Hesekiel 33.14-16) 9 Jesus aber sprach zu ihm: Heute ist diesem Hause Heil widerfahren, dieweil auch er ein Sohn Abrahams ist; (Lukas 13.16) 10 denn der Sohn des Menschen ist gekommen, zu suchen und zu erretten, was verloren ist. (Hesekiel 34.16) (Lukas 5.32) (1. Timotheus 1.15)

Gleichnis von den anvertrauten Pfunden

11 Während sie aber dieses hörten, fügte er noch ein Gleichnis hinzu, weil er nahe bei Jerusalem war, und sie meinten, daß das Reich Gottes alsbald erscheinen sollte. 12 Er sprach nun: Ein gewisser hochgeborener Mann zog in ein fernes Land, um ein Reich für sich zu empfangen und wiederzukommen. 13 Er berief aber seine zehn Knechte und gab ihnen zehn Pfunde und sprach zu ihnen: Handelt, bis ich komme. 14 Seine Bürger aber haßten ihn und schickten eine Gesandtschaft hinter ihm her und ließen sagen: Wir wollen nicht, daß dieser über uns herrsche. (Johannes 1.11) 15 Und es geschah, als er zurückkam, nachdem er das Reich empfangen hatte, da hieß er diese Knechte, denen er das Geld gegeben, zu sich rufen, auf daß er wisse, was ein jeder erhandelt hätte. 16 Der erste aber kam herbei und sagte: Herr, dein Pfund hat zehn Pfunde hinzugewonnen. 17 Und er sprach zu ihm: Wohl, du guter Knecht! weil du im Geringsten treu warst, so habe Gewalt über zehn Städte. (Lukas 16.10) 18 Und der zweite kam und sagte: Herr, dein Pfund hat fünf Pfunde eingetragen. 19 Er sprach aber auch zu diesem: Und du, sei über fünf Städte. 20 Und ein anderer kam und sagte: Herr, siehe, hier ist dein Pfund, welches ich in einem Schweißtuch verwahrt hielt; 21 denn ich fürchtete dich, weil du ein strenger Mann bist: du nimmst, was du nicht hingelegt, und du erntest, was du nicht gesät hast. 22 Er spricht zu ihm: Aus deinem Munde werde ich dich richten, du böser Knecht! Du wußtest, daß ich ein strenger Mann bin, der ich nehme, was ich nicht hingelegt, und ernte, was ich nicht gesät habe? 23 Und warum hast du mein Geld nicht in eine Bank gegeben, und wenn ich kam, hätte ich es mit Zinsen eingefordert? 24 Und er sprach zu den Dabeistehenden: Nehmet das Pfund von ihm und gebet es dem, der die zehn Pfunde hat. 25 (Und sie sprachen zu ihm: Herr, er hat zehn Pfunde!) 26 Denn ich sage euch: Jedem, der da hat, wird gegeben werden; von dem aber, der nicht hat, von dem wird selbst, was er hat, weggenommen werden. (Matthäus 13.12) (Lukas 8.18) 27 Doch jene, meine Feinde, die nicht wollten, daß ich über sie herrschen sollte, bringet her und erschlaget sie vor mir. -

Einzug in Jerusalem - Ankündigung der Zerstörung Jerusalems

28 Und als er dies gesagte hatte, zog er voran, indem er hinaufging nach Jerusalem. (Johannes 2.13) 29 Und es geschah, als er Bethphage und Bethanien nahte, gegen den Berg hin, welcher Ölberg genannt wird, sandte er zwei seiner Jünger 30 und sprach: Gehet hin in das Dorf gegenüber, und wenn ihr hineinkommet, werdet ihr ein Füllen darin angebunden finden, auf welchem kein Mensch je gesessen hat; bindet es los und führet es her. 31 Und wenn jemand euch fragt: Warum bindet ihr es los? so sprechet also zu ihm: Der Herr bedarf seiner. 32 Und die Abgesandten gingen hin und fanden es, wie er ihnen gesagt hatte. 33 Als sie aber das Füllen losbanden, sprachen die Herren desselben zu ihnen: Warum bindet ihr das Füllen los? 34 Sie aber sprachen: Der Herr bedarf seiner. 35 Und sie führten es zu Jesu; und sie warfen ihre Kleider auf das Füllen und setzten Jesum darauf. 36 Während er aber hinzog, breiteten sie ihre Kleider aus auf den Weg. 37 Und als er schon nahte und bei dem Abhang des Ölbergs war, fing die ganze Menge der Jünger an, mit lauter Stimme freudig Gott zu loben über alle die Wunderwerke, die sie gesehen hatten, 38 indem sie sagten: "Gepriesen sei der König, der da kommt im Namen des Herrn!" Friede im Himmel und Herrlichkeit in der Höhe! (Psalm 118.26) (Lukas 2.14) 39 Und etliche der Pharisäer aus der Volksmenge sprachen zu ihm: Lehrer, verweise es deinen Jüngern. 40 Und er antwortete und sprach zu ihnen: Ich sage euch, wenn diese schweigen, so werden die Steine schreien. 41 Und als er sich näherte und die Stadt sah, weinte er über sie 42 und sprach: Wenn auch du erkannt hättest, und selbst an diesem deinem Tage, was zu deinem Frieden dient! Jetzt aber ist es vor deinen Augen verborgen. (5. Mose 32.29) (Matthäus 13.14) (Lukas 13.34) 43 Denn Tage werden über dich kommen, da werden deine Feinde einen Wall um dich aufschütten und dich umzingeln und dich von allen Seiten einengen; 44 und sie werden dich und deine Kinder in dir zu Boden werfen und werden in dir nicht einen Stein auf dem anderen lassen, darum daß du die Zeit deiner Heimsuchung nicht erkannt hast. (Lukas 21.6) 45 Und als er in den Tempel eingetreten war, fing er an auszutreiben, die darin verkauften und kauften, 46 indem er zu ihnen sprach: Es steht geschrieben: "Mein Haus ist ein Bethaus"; "ihr aber habt es zu einer Räuberhöhle gemacht". (Jeremia 7.11) 47 Und er lehrte täglich im Tempel; die Hohenpriester aber und die Schriftgelehrten und die Ersten des Volkes suchten ihn umzubringen. 48 Und sie fanden nicht, was sie tun sollten, denn das ganze Volk hing an seinem Munde.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.