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Lukas - Kapitel 18

Gleichnis vom ungerechten Richter

1 Er sagte ihnen aber auch ein Gleichnis dafür, daß sie allezeit beten und nicht ermatten sollten, (1. Thessalonicher 5.17) 2 und sprach: Es war ein gewisser Richter in einer Stadt, der Gott nicht fürchtete und vor keinem Menschen sich scheute. 3 Es war aber eine Witwe in jener Stadt; und sie kam zu ihm und sprach: Schaffe mir Recht von meinem Widersacher. 4 Und eine Zeitlang wollte er nicht; danach aber sprach er bei sich selbst: Wenn ich auch Gott nicht fürchte und vor keinem Menschen mich scheue, 5 so will ich doch, weil diese Witwe mir Mühe macht, ihr Recht verschaffen, auf daß sie nicht unaufhörlich komme und mich quäle. (Lukas 11.7-8) 6 Der Herr aber sprach: Höret, was der ungerechte Richter sagt. 7 Gott aber, sollte er das Recht seiner Auserwählten nicht ausführen, die Tag und Nacht zu ihm schreien, und ist er in Bezug auf sie langsam? 8 Ich sage euch, daß er ihr Recht schnell ausführen wird. Doch wird wohl der Sohn des Menschen, wenn er kommt, den Glauben finden auf der Erde?

Gleichnis vom Pharisäer und Zöllner

9 Er sprach aber auch zu etlichen, die auf sich selbst vertrauten, daß sie gerecht seien, und die übrigen für nichts achteten, dieses Gleichnis: (Matthäus 5.6) (Römer 10.3) 10 Zwei Menschen gingen hinauf in den Tempel, um zu beten, der eine ein Pharisäer und der andere ein Zöllner. 11 Der Pharisäer stand und betete bei sich selbst also: O Gott, ich danke dir, daß ich nicht bin wie die übrigen der Menschen, Räuber, Ungerechte, Ehebrecher, oder auch wie dieser Zöllner. (Jesaja 58.2-3) 12 Ich faste zweimal in der Woche, ich verzehnte alles, was ich erwerbe. (Matthäus 23.23) 13 Und der Zöllner, von ferne stehend, wollte sogar die Augen nicht aufheben gen Himmel, sondern schlug an seine Brust und sprach: O Gott, sei mir, dem Sünder, gnädig! (Psalm 51.19) 14 Ich sage euch: Dieser ging gerechtfertigt hinab in sein Haus vor jenem; denn jeder, der sich selbst erhöht, wird erniedrigt werden; wer aber sich selbst erniedrigt, wird erhöht werden. (Matthäus 21.3) (Matthäus 23.12) (Lukas 14.11)

Jesus und die Kinder

15 Sie brachten aber auch die Kindlein zu ihm, auf daß er sie anrühre. Als aber die Jünger es sahen, verwiesen sie es ihnen. 16 Jesus aber rief sie herzu und sprach: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solcher ist das Reich Gottes. 17 Wahrlich, ich sage euch: Wer irgend das Reich Gottes nicht aufnehmen wird wie ein Kindlein, wird nicht in dasselbe eingehen.

Frage eines Reichen nach dem ewigen Leben

18 Und es fragte ihn ein gewisser Oberster und sprach: Guter Lehrer, was muß ich getan haben, um ewiges Leben zu ererben? (Lukas 10.25-28) 19 Jesus aber sprach zu ihm: Was heißest du mich gut? Niemand ist gut, als nur einer, Gott. 20 Die Gebote weißt du: "Du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht töten; du sollst nicht stehlen; du sollst nicht falsches Zeugnis geben; ehre deinen Vater und deine Mutter". (2. Mose 20.12-16) 21 Er aber sprach: Dies alles habe ich beobachtet von meiner Jugend an. 22 Als aber Jesus dies hörte, sprach er zu ihm: Noch eines fehlt dir: Verkaufe alles, was du hast, und verteile es an die Armen, und du wirst einen Schatz in den Himmeln haben, und komm, folge mir nach. (Matthäus 6.20) 23 Als er aber dies hörte, wurde er sehr betrübt, denn er war sehr reich. 24 Als aber Jesus sah, daß er sehr betrübt wurde, sprach er: Wie schwerlich werden die, welche Güter haben, in das Reich Gottes eingehen! (Lukas 19.9) 25 denn es ist leichter, daß ein Kamel durch ein Nadelöhr eingehe, als daß ein Reicher in das Reich Gottes eingehe. 26 Es sprachen aber die es hörten: Und wer kann dann errettet werden? 27 Er aber sprach: Was bei Menschen unmöglich ist, ist möglich bei Gott. 28 Petrus aber sprach: Siehe, wir haben alles verlassen und sind dir nachgefolgt. 29 Er aber sprach zu ihnen: Wahrlich, ich sage euch: Es ist niemand, der Haus oder Eltern oder Brüder oder Weib oder Kinder verlassen hat um des Reiches Gottes willen, 30 der nicht Vielfältiges empfangen wird in dieser Zeit und in dem kommenden Zeitalter ewiges Leben.

Dritte Leidensankündigung

31 Er nahm aber die Zwölfe zu sich und sprach zu ihnen: Siehe, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was durch die Propheten auf den Sohn des Menschen geschrieben ist; (Jesaja 53.1) (Lukas 9.22) (Lukas 9.44) 32 denn er wird den Nationen überliefert werden und wird verspottet und geschmäht und angespieen werden; 33 und wenn sie ihn gegeißelt haben, werden sie ihn töten, und am dritten Tage wird er auferstehen. 34 Und sie verstanden nichts von diesen Dingen, und dieses Wort war vor ihnen verborgen, und sie begriffen das Gesagte nicht. (Lukas 9.45) (Lukas 24.45)

Heilung eines Blinden

35 Es geschah aber, als er Jericho nahte, saß ein gewisser Blinder bettelnd am Wege. 36 Und als er eine Volksmenge vorbeiziehen hörte, erkundigte er sich, was das wäre. 37 Sie verkündeten ihm aber, daß Jesus, der Nazaräer, vorübergehe. 38 Und er rief und sprach: Jesu, Sohn Davids, erbarme dich meiner! 39 Und die Vorangehenden bedrohten ihn, daß er schweigen sollte; er aber schrie um so mehr: Sohn Davids, erbarme dich meiner! 40 Jesus aber stand still und hieß ihn zu sich führen. Als er sich aber näherte, fragte er ihn 41 [und sprach]: Was willst du, daß ich dir tun soll? Er aber sprach: Herr, daß ich sehend werde! 42 Und Jesus sprach zu ihm: Sei sehend! dein Glaube hat dich geheilt. (Lukas 17.19) 43 Und alsbald ward er sehend und folgte ihm nach, indem er Gott verherrlichte. Und das ganze Volk, das es sah, gab Gott Lob.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.