zurückEinzelansichtvor

Lukas - Kapitel 17

Warnung vor Verführung zur Sünde - Ermahnungen vom Vergeben, Glauben und Dienen

1 Er sprach aber zu seinen Jüngern: Es ist unmöglich, daß nicht Ärgernisse kommen; wehe aber dem, durch welchen sie kommen! 2 Es wäre ihm nützlicher, wenn ein Mühlstein um seinen Hals gelegt und er ins Meer geworfen würde, als daß er einen dieser Kleinen ärgere! (Matthäus 18.6-7) 3 Habet acht auf euch selbst: wenn dein Bruder sündigt, so verweise es ihm, und wenn er es bereut, so vergib ihm. 4 Und wenn er siebenmal des Tages an dir sündigt und siebenmal zu dir umkehrt und spricht: Ich bereue es, so sollst du ihm vergeben. (Matthäus 18.15) (Matthäus 18.21-22) 5 Und die Apostel sprachen zu dem Herrn: Vermehre uns den Glauben! 6 Der Herr aber sprach: Wenn ihr Glauben habt wie ein Senfkorn, so würdet ihr zu diesem Maulbeerfeigenbaum sagen: Werde entwurzelt und ins Meer gepflanzt! und er würde euch gehorchen. (Matthäus 17.20) (Matthäus 21.21) 7 Wer aber von euch, der einen Knecht hat, welcher pflügt oder weidet, wird zu ihm, wenn er vom Felde hereinkommt, sagen: Komm und lege dich alsbald zu Tische? 8 Wird er nicht vielmehr zu ihm sagen: Richte zu, was ich zu Abend essen soll, und gürte dich und diene mir, bis ich gegessen und getrunken habe; und danach sollst du essen und trinken? 9 Dankt er etwa dem Knechte, daß er das Befohlene getan hat? Ich meine nicht. 10 Also auch ihr, wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprechet: Wir sind unnütze Knechte; wir haben getan, was wir zu tun schuldig waren. (1. Korinther 9.16)

Heilung von zehn Aussätzigen

11 Und es geschah, als er nach Jerusalem reiste, daß er mitten durch Samaria und Galiläa ging. (Lukas 9.51) (Lukas 13.22) 12 Und als er in ein gewisses Dorf eintrat, begegneten ihm zehn aussätzige Männer, welche von ferne standen. (3. Mose 13.45-46) 13 Und sie erhoben ihre Stimme und sprachen: Jesu, Meister, erbarme dich unser! 14 Und als er sie sah, sprach er zu ihnen: Gehet hin und zeiget euch den Priestern. Und es geschah, indem sie hingingen, wurden sie gereinigt. (Lukas 5.14) 15 Einer aber von ihnen, als er sah, daß er geheilt war, kehrte zurück, indem er mit lauter Stimme Gott verherrlichte; 16 und er fiel aufs Angesicht zu seinen Füßen und dankte ihm; und derselbe war ein Samariter. 17 Jesus aber antwortete und sprach: Sind nicht die zehn gereinigt worden? wo sind [aber] die neun? 18 Sind keine gefunden worden, die zurückkehrten, um Gott Ehre zu geben, außer diesem Fremdling? 19 Und er sprach zu ihm: Stehe auf und gehe hin; dein Glaube hat dich gerettet. (Lukas 7.50)

Das Reich Gottes und der Tag des Menschensohnes

20 Und als er von den Pharisäern gefragt wurde: Wann kommt das Reich Gottes? antwortete er ihnen und sprach: Das Reich Gottes kommt nicht so, daß man es beobachten könnte; (Johannes 18.36) 21 noch wird man sagen: Siehe hier! oder: Siehe dort! denn siehe, das Reich Gottes ist mitten unter euch. 22 Er sprach aber zu den Jüngern: Es werden Tage kommen, da ihr begehren werdet, einen der Tage des Sohnes des Menschen zu sehen, und ihr werdet ihn nicht sehen. 23 Und man wird zu euch sagen: Siehe hier! oder: Siehe dort! Gehet nicht hin, folget auch nicht. (Lukas 21.8) 24 Denn gleichwie der Blitz blitzend leuchtet von einem Ende unter dem Himmel bis zum anderen Ende unter dem Himmel, also wird der Sohn des Menschen sein an seinem Tage. 25 Zuvor aber muß er vieles leiden und verworfen werden von diesem Geschlecht. (Lukas 9.22) 26 Und gleichwie es in den Tagen Noahs geschah, also wird es auch sein in den Tagen des Sohnes des Menschen: 27 sie aßen, sie tranken, sie heirateten, sie wurden verheiratet, bis zu dem Tage, da Noah in die Arche ging, und die Flut kam und alle umbrachte. (1. Mose 6.1) 28 Gleicherweise auch, wie es geschah in den Tagen Lots: sie aßen, sie tranken, sie kauften, sie verkauften, sie pflanzten, sie bauten; 29 an dem Tage aber, da Lot von Sodom ausging, regnete es Feuer und Schwefel vom Himmel und brachte alle um. (1. Mose 19.15) (1. Mose 19.24-25) 30 Desgleichen wird es an dem Tage sein, da der Sohn des Menschen geoffenbart wird. 31 An jenem Tage - wer auf dem Dache sein wird und sein Gerät im Hause hat, der steige nicht hinab, um es zu holen; und wer auf dem Felde ist, wende sich gleicherweise nicht zurück. 32 Gedenket an Lots Weib! (1. Mose 19.26) 33 Wer irgend sein Leben zu retten sucht, wird es verlieren; und wer irgend es verliert, wird es erhalten. (Lukas 9.24) 34 Ich sage euch: In jener Nacht werden zwei auf einem Bette sein; einer wird genommen und der andere gelassen werden. 35 Zwei Weiber werden zusammen mahlen, die eine wird genommen, [und] die andere gelassen werden. 36 Und sie antworten und sagen zu ihm: Wo, Herr? Er aber sprach zu ihnen: Wo der Leichnam ist, da werden auch die Adler versammelt werden.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.