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Klagelieder - Kapitel 5

Klage über die Schreckensherrschaft der Feinde und Bitte um Gnade

1 Gedenke, Jahwe, dessen, was uns geschehen! Schaue her und sieh unsere Schmach! 2 Unser Erbteil ist Fremden zugefallen, unsere Häuser Ausländern. 3 Wir sind Waisen, ohne Vater; unsere Mütter sind wie Witwen. 4 Unser Wasser trinken wir um Geld, unser Holz bekommen wir gegen Zahlung. 5 Unsere Verfolger sind uns auf dem Nacken; wir ermatten, man läßt uns keine Ruhe. 6 Ägypten reichen wir die Hand, und Assyrien, um mit Brot gesättigt zu werden. 7 Unsere Väter haben gesündigt, sie sind nicht mehr; wir, wir tragen ihre Missetaten. (2. Mose 20.5) (Jeremia 31.29) (Hesekiel 18.2) 8 Knechte herrschen über uns; da ist niemand, der uns aus ihrer Hand reiße. 9 Wir holen unser Brot mit Gefahr unseres Lebens, wegen des Schwertes der Wüste. 10 Vor den Gluten des Hungers brennt unsere Haut wie ein Ofen. 11 Sie haben Weiber geschwächt in Zion, Jungfrauen in den Städten Judas. 12 Fürsten sind durch ihre Hand aufgehängt, das Angesicht der Alten wird nicht geehrt. 13 Jünglinge tragen die Handmühle, und Knaben straucheln unter dem Holze. 14 Die Alten bleiben fern vom Tore, die Jünglinge von ihrem Saitenspiel. 15 Die Freude unseres Herzens hat aufgehört, in Trauer ist unser Reigen verwandelt. 16 Gefallen ist die Krone unseres Hauptes. Wehe uns! Denn wir haben gesündigt. (Jeremia 13.18) 17 Darum ist unser Herz siech geworden, um dieser Dinge willen sind unsere Augen verdunkelt: 18 Wegen des Berges Zion, der verwüstet ist; Füchse streifen auf ihm umher. 19 Du, Jahwe, thronst in Ewigkeit; dein Thron ist von Geschlecht zu Geschlecht. 20 Warum willst du uns für immer vergessen, uns verlassen auf immerdar? (Psalm 13.2) 21 Jahwe, bringe uns zu dir zurück, daß wir umkehren; erneuere unsere Tage wie vor alters! 22 Oder solltest du uns gänzlich verworfen haben, gar zu sehr auf uns zürnen?

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.