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Klagelieder - Kapitel 5

Klage über die Schreckensherrschaft der Feinde und Bitte um Gnade

1 Gedenke, Jahwe, dessen, was uns geschehen! Schaue her und sieh unsere Schmach! 2 Unser Erbteil ist Fremden zugefallen, unsere Häuser Ausländern. 3 Wir sind Waisen, ohne Vater; unsere Mütter sind wie Witwen. 4 Unser Wasser trinken wir um Geld, unser Holz bekommen wir gegen Zahlung. 5 Unsere Verfolger sind uns auf dem Nacken; wir ermatten, man läßt uns keine Ruhe. 6 Ägypten reichen wir die Hand, und Assyrien, um mit Brot gesättigt zu werden. 7 Unsere Väter haben gesündigt, sie sind nicht mehr; wir, wir tragen ihre Missetaten. (2. Mose 20.5) (Jeremia 31.29) (Hesekiel 18.2) 8 Knechte herrschen über uns; da ist niemand, der uns aus ihrer Hand reiße. 9 Wir holen unser Brot mit Gefahr unseres Lebens, wegen des Schwertes der Wüste. 10 Vor den Gluten des Hungers brennt unsere Haut wie ein Ofen. 11 Sie haben Weiber geschwächt in Zion, Jungfrauen in den Städten Judas. 12 Fürsten sind durch ihre Hand aufgehängt, das Angesicht der Alten wird nicht geehrt. 13 Jünglinge tragen die Handmühle, und Knaben straucheln unter dem Holze. 14 Die Alten bleiben fern vom Tore, die Jünglinge von ihrem Saitenspiel. 15 Die Freude unseres Herzens hat aufgehört, in Trauer ist unser Reigen verwandelt. 16 Gefallen ist die Krone unseres Hauptes. Wehe uns! Denn wir haben gesündigt. (Jeremia 13.18) 17 Darum ist unser Herz siech geworden, um dieser Dinge willen sind unsere Augen verdunkelt: 18 Wegen des Berges Zion, der verwüstet ist; Füchse streifen auf ihm umher. 19 Du, Jahwe, thronst in Ewigkeit; dein Thron ist von Geschlecht zu Geschlecht. 20 Warum willst du uns für immer vergessen, uns verlassen auf immerdar? (Psalm 13.2) 21 Jahwe, bringe uns zu dir zurück, daß wir umkehren; erneuere unsere Tage wie vor alters! 22 Oder solltest du uns gänzlich verworfen haben, gar zu sehr auf uns zürnen?

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)