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Klagelieder - Kapitel 3

1 Ich bin der Mann, der Elend gesehen durch die Rute seines Grimmes. 2 Mich hat er geleitet und geführt in Finsternis und Dunkel. 3 Nur gegen mich kehrt er immer wieder seine Hand den ganzen Tag. 4 Er hat verfallen lassen mein Fleisch und meine Haut, meine Gebeine hat er zerschlagen. 5 Bitterkeit und Mühsal hat er wider mich gebaut und mich damit umringt. 6 Er ließ mich wohnen in Finsternissen, gleich den Toten der Urzeit. (Psalm 143.3) 7 Er hat mich umzäunt, daß ich nicht herauskommen kann; er hat schwer gemacht meine Fesseln. (Hiob 19.8) 8 Wenn ich auch schreie und rufe, so hemmt er mein Gebet. (Psalm 22.3) (Psalm 69.4) 9 Meine Wege hat er mit Quadern vermauert, meine Pfade umgekehrt. 10 Ein lauernder Bär ist er mir, ein Löwe im Versteck. (Hiob 10.16) 11 Er hat mir die Wege entzogen und hat mich zerfleischt, mich verwüstet. 12 Er hat seinen Bogen gespannt und mich wie ein Ziel dem Pfeile hingestellt. 13 Er ließ in meine Nieren dringen die Söhne seines Köchers. 14 Meinem ganzen Volke bin ich zum Gelächter geworden, bin ihr Saitenspiel den ganzen Tag. (Hiob 30.9) 15 Mit Bitterkeiten hat er mich gesättigt, mit Wermut mich getränkt. 16 Und er hat mit Kies meine Zähne zermalmt, hat mich niedergedrückt in die Asche. 17 Und du verstießest meine Seele vom Frieden, ich habe des Guten vergessen. 18 Und ich sprach: Dahin ist meine Lebenskraft und meine Hoffnung auf Jahwe. 19 Gedenke meines Elends und meines Umherirrens, des Wermuts und der Bitterkeit! 20 Beständig denkt meine Seele daran und ist niedergebeugt in mir. 21 Dies will ich mir zu Herzen nehmen, darum will ich hoffen: 22 Es sind die Gütigkeiten Jahwes, daß wir nicht aufgerieben sind; denn seine Erbarmungen sind nicht zu Ende; (Nehemia 9.31) 23 sie sind alle Morgen neu, deine Treue ist groß. 24 Jahwe ist mein Teil, sagt meine Seele; darum will ich auf ihn hoffen. (Psalm 16.5) (Psalm 73.26) 25 Gütig ist Jahwe gegen die, welche auf ihn harren, gegen die Seele, die nach ihm trachtet. 26 Es ist gut, daß man still warte auf die Rettung Jahwes. (Römer 12.12) 27 Es ist dem Manne gut, daß er das Joch in seiner Jugend trage. 28 Er sitze einsam und schweige, weil er es ihm auferlegt hat; 29 er lege seinen Mund in den Staub; vielleicht gibt es Hoffnung. 30 Dem, der ihn schlägt, reiche er den Backen dar, werde mit Schmach gesättigt. 31 Denn der Herr verstößt nicht ewiglich; 32 sondern wenn er betrübt hat, erbarmt er sich nach der Menge seiner Gütigkeiten. (Jesaja 54.8) 33 Denn nicht von Herzen plagt und betrübt er die Menschenkinder. 34 das Recht eines Mannes beuge vor dem Angesicht des Höchsten, 35 und eines Mannes Recht vor dem Allerhöchsten beugen lassen 36 einem Menschen Unrecht tue in seiner Streitsache: Sollte der Herr nicht darauf achten? 37 Wer ist, der da sprach, und es geschah, ohne daß der Herr es geboten? (Jesaja 45.7) (Amos 3.6) 38 Das Böse und das Gute, geht es nicht aus dem Munde des Höchsten hervor? 39 Was beklagt sich der lebende Mensch? Über seine Sünden beklage sich der Mann! 40 Prüfen und erforschen wir unsere Wege, und laßt uns zu Jahwe umkehren! 41 Laßt uns unser Herz samt den Händen erheben zu Gott im Himmel! 42 Wir, wir sind abgefallen und sind widerspenstig gewesen; du hast nicht vergeben. (Psalm 106.6) (Daniel 9.5) 43 Du hast dich in Zorn gehüllt und hast uns verfolgt; du hast hingemordet ohne Schonung. 44 Du hast dich in eine Wolke gehüllt, so daß kein Gebet hindurchdrang. 45 Du hast uns zum Kehricht und zum Ekel gemacht inmitten der Völker. 46 Alle unsere Feinde haben ihren Mund gegen uns aufgesperrt. 47 Grauen und Grube sind über uns gekommen, Verwüstung und Zertrümmerung. 48 Mit Wasserbächen rinnt mein Auge wegen der Zertrümmerung der Tochter meines Volkes. 49 Mein Auge ergießt sich ruhelos und ohne Rast, 50 bis Jahwe vom Himmel herniederschaue und dareinsehe. 51 Mein Auge schmerzt mich wegen aller Töchter meiner Stadt. (Klagelieder 2.11) 52 Wie einen Vogel haben mich heftig gejagt, die ohne Ursache meine Feinde sind. 53 Sie haben mein Leben in die Grube hinein vernichtet und Steine auf mich geworfen. 54 Wasser strömten über mein Haupt; ich sprach: Ich bin abgeschnitten! 55 Jahwe, ich habe deinen Namen angerufen aus der tiefsten Grube. (Psalm 130.1) 56 Du hast meine Stimme gehört; verbirg dein Ohr nicht vor meinem Seufzen, meinem Schreien! 57 Du hast dich genaht an dem Tage, da ich dich anrief; du sprachst: Fürchte dich nicht! 58 Herr, du hast die Rechtssachen meiner Seele geführt, hast mein Leben erlöst. 59 Jahwe, du hast meine Bedrückung gesehen; verhilf mir zu meinem Rechte! 60 Du hast gesehen alle ihre Rache, alle ihre Anschläge gegen mich. 61 Jahwe, du hast ihr Schmähen gehört, alle ihre Anschläge wider mich, 62 das Gerede derer, die wider mich aufgestanden sind, und ihr Sinnen wider mich den ganzen Tag. 63 Schaue an ihr Sitzen und ihr Aufstehen! Ich bin ihr Saitenspiel. (Klagelieder 3.14) 64 Jahwe, erstatte ihnen Vergeltung nach dem Werke ihrer Hände! (Psalm 137.8) (Klagelieder 1.21) 65 Gib ihnen Verblendung des Herzens, dein Fluch komme über sie! 66 Verfolge sie im Zorne und tilge sie unter Jahwes Himmel hinweg!

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.