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Klagelieder - Kapitel 2

Unheil im Land und in Jerusalem durch Gottes Zorn gemäß seiner Warnung - Zions Schreien nach Gottes Erbarmen

1 Wie umwölkt der Herr in seinem Zorne die Tochter Zion! Er hat die Herrlichkeit Israels vom Himmel zur Erde geworfen, und hat des Schemels seiner Füße nicht gedacht am Tage seines Zornes. (1. Chronik 28.2) 2 Der Herr hat schonungslos vernichtet alle Wohnstätten Jakobs; er hat in seinem Grimme niedergerissen die Festen der Tochter Juda; zu Boden geworfen, entweiht hat er das Königtum und seine Fürsten. 3 In Zornesglut hat er abgehauen jedes Horn Israels; er hat seine Rechte zurückgezogen vor dem Feinde, und hat Jakob in Brand gesteckt wie ein flammendes Feuer, das ringsum frißt. 4 Seinen Bogen hat er gespannt wie ein Feind, hat mit seiner Rechten sich hingestellt wie ein Gegner und alle Lust der Augen getötet; in das Zelt der Tochter Zion hat er seinen Grimm ausgegossen wie Feuer. (Psalm 7.13) 5 Der Herr ist wie ein Feind geworden, er hat Israel vernichtet, vernichtet alle ihre Paläste, seine Festen zerstört; und bei der Tochter Juda hat er Seufzen und Stöhnen gemehrt. 6 Und er hat sein Gehege zerwühlt wie einen Garten, hat den Ort seiner Festversammlung zerstört; Jahwe machte in Zion Fest und Sabbath vergessen; und in seines Zornes Grimm verschmähte er König und Priester. 7 Der Herr hat seinen Altar verworfen, sein Heiligtum verschmäht; er hat die Mauern ihrer Prachtgebäude der Hand des Feindes preisgegeben: Sie haben im Hause Jahwes Lärm erhoben wie an einem Festtage. (Klagelieder 2.22) 8 Jahwe hat sich vorgenommen, die Mauer der Tochter Zion zu zerstören; er zog die Meßschnur, wandte seine Hand vom Verderben nicht ab; und Wall und Mauer hat er trauern lassen: Zusammen liegen sie kläglich da. 9 In die Erde gesunken sind ihre Tore, zerstört und zerschlagen hat er ihre Riegel; ihr König und ihre Fürsten sind unter den Nationen, kein Gesetz ist mehr; auch ihre Propheten erlangen kein Gesicht von Jahwe. 10 Verstummt sitzen auf der Erde die Ältesten der Tochter Zion; sie haben Staub auf ihr Haupt geworfen, Sacktuch sich umgegürtet; die Jungfrauen Jerusalems haben ihr Haupt zur Erde gesenkt. 11 Durch Tränen vergehen meine Augen, meine Eingeweide wallen, meine Leber hat sich zur Erde ergossen: wegen der Zertrümmerung der Tochter meines Volkes, weil Kind und Säugling auf den Straßen der Stadt verschmachten. 12 Zu ihren Müttern sagen sie: Wo ist Korn und Wein? indem sie wie tödlich Verwundete hinschmachten auf den Straßen der Stadt, indem ihre Seele sich ergießt in den Busen ihrer Mütter. 13 Was soll ich dir bezeugen, was dir vergleichen, Tochter Jerusalem? Was soll ich dir gleichstellen, daß ich dich tröste, du Jungfrau, Tochter Zion? Denn deine Zertrümmerung ist groß wie das Meer: Wer kann dich heilen? 14 Nichtiges und Ungereimtes haben deine Propheten dir geschaut; und sie deckten deine Ungerechtigkeit nicht auf, um deine Gefangenschaft zu wenden; sondern sie schauten dir Aussprüche der Nichtigkeit und der Vertreibung. (Jeremia 14.14-16) (Jeremia 23.14) 15 Alle, die des Weges ziehen, schlagen über dich die Hände zusammen, sie zischen und schütteln ihren Kopf über die Tochter Jerusalem: "Ist das die Stadt, von der man sagte: Der Schönheit Vollendung, eine Freude der ganzen Erde?" (Psalm 48.3) (Hesekiel 16.14) 16 Alle deine Feinde sperren ihren Mund über dich auf, sie zischen und knirschen mit den Zähnen; sie sprechen: Wir haben sie verschlungen; fürwahr, dies ist der Tag, den wir erhofft haben: Wir haben ihn erreicht, gesehen! (Hiob 16.9) (Psalm 35.25) (Psalm 137.7) 17 Jahwe hat getan, was er beschlossen, hat sein Wort erfüllt, das er von den Tagen der Vorzeit her entboten hat. Er hat schonungslos niedergerissen und den Feind sich über dich freuen lassen, hat das Horn deiner Bedränger erhöht. 18 Ihr Herz schreit zu dem Herrn. Du Mauer der Tochter Zion, laß, einem Bache gleich, Tränen rinnen Tag und Nacht; gönne dir keine Rast, deinem Augapfel keine Ruhe! (Klagelieder 2.11) 19 Mache dich auf, klage in der Nacht beim Beginn der Nachtwachen, schütte dein Herz aus wie Wasser vor dem Angesicht des Herrn; hebe deine Hände zu ihm empor für die Seele deiner Kinder, die vor Hunger verschmachten an allen Straßenecken! 20 Sieh, Jahwe, und schaue, wem du also getan hast! Sollen Weiber ihre Leibesfrucht essen, die Kindlein, welche sie auf den Händen tragen? Sollen im Heiligtum des Herrn ermordet werden Priester und Prophet? (5. Mose 28.53-57) 21 Knaben und Greise liegen am Boden auf den Straßen; meine Jungfrauen und meine Jünglinge sind durchs Schwert gefallen; hingemordet hast du am Tage deines Zornes, geschlachtet ohne Schonung. 22 Meine Schrecknisse hast du von allen Seiten herbeigerufen wie an einem Festtage, und nicht einer entrann oder blieb übrig am Tage des Zornes Jahwes; die ich auf den Händen getragen und erzogen habe, mein Feind hat sie vernichtet. (Klagelieder 2.7)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)