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Josua - Kapitel 6

Einnahme und Zerstörung Jerichos

1 Und Jericho hatte seine Tore geschlossen und war verriegelt vor den Kindern Israel; niemand ging aus, und niemand ging ein. 2 Und Jehova sprach zu Josua: Siehe, ich habe Jericho und seinen König und die streitbaren Männer in deine Hand gegeben. 3 Und ihr sollt die Stadt umziehen, alle Kriegsleute, einmal rings um die Stadt her; also sollst du sechs Tage tun. 4 Und sieben Priester sollen sieben Hallposaunen vor der Lade hertragen. Und am siebten Tage sollt ihr die Stadt siebenmal umziehen, und die Priester sollen in die Posaunen stoßen. (3. Mose 25.9) 5 Und es soll geschehen, wenn man das Lärmhorn anhaltend bläst, wenn ihr den Schall der Posaune höret, so soll das ganze Volk ein großes Geschrei erheben; und die Mauer der Stadt wird an ihrer Stelle einstürzen, und das Volk soll hinaufsteigen, ein jeder gerade vor sich hin. 6 Und Josua, der Sohn Nuns, rief die Priester und sprach zu ihnen: Nehmet die Lade des Bundes auf, und sieben Priester sollen sieben Hallposaunen vor der Lade Jehovas hertragen. 7 Und er sprach zu dem Volke: Gehet hin und umziehet die Stadt; und die Gerüsteten sollen vor der Lade Jehovas hergehen. 8 Und es geschah, als Josua zu dem Volke geredet hatte, da zogen die sieben Priester hin, welche die sieben Hallposaunen vor Jehova hertrugen, und stießen in die Posaunen; und die Lade des Bundes Jehovas folgte hinter ihnen. 9 Und die Gerüsteten zogen vor den Priestern her, welche in die Posaunen stießen, und der Nachzug ging hinter der Lade her, indem sie fort und fort in die Posaunen stießen. 10 Und Josua hatte dem Volke geboten und gesagt: Ihr sollt kein Geschrei erheben und eure Stimme nicht hören lassen, und kein Wort soll aus eurem Munde gehen; bis zu dem Tage, da ich zu euch sage: Erhebet ein Geschrei! dann sollt ihr ein Geschrei erheben. 11 Und die Lade Jehovas umzog die Stadt, einmal rings um sie her; und sie kamen in das Lager und übernachteten im Lager. 12 Und Josua machte sich des Morgens früh auf, und die Priester trugen die Lade Jehovas. 13 Und die sieben Priester, welche die sieben Hallposaunen vor der Lade Jehovas hertrugen, gingen fort und fort und stießen in die Posaunen; und die Gerüsteten zogen vor ihnen her, und der Nachzug ging hinter der Lade Jehovas her, indem sie fort und fort in die Posaunen stießen. 14 Und sie umzogen die Stadt am zweiten Tage einmal und kehrten in das Lager zurück. Also taten sie sechs Tage. 15 Und es geschah am siebten Tage, da machten sie sich früh auf, beim Aufgang der Morgenröte, und umzogen die Stadt nach dieser Weise siebenmal; nur an selbigem Tage umzogen sie die Stadt siebenmal. 16 Und es geschah beim siebten Male, als die Priester in die Posaunen stießen, da sprach Josua zu dem Volke: Erhebet ein Geschrei! denn Jehova hat euch die Stadt gegeben. 17 Und sie Stadt, sie und alles, was darin ist, soll dem Jehova ein Bann sein; nur Rahab, die Hure, soll am Leben bleiben, sie und alle, die bei ihr im Hause sind, weil sie die Boten versteckt hat, die wir ausgesandt haben. (4. Mose 21.2) (Josua 2.12-13) (Hebräer 11.31) 18 Ihr aber, hütet euch nur vor dem Verbannten, damit ihr nicht verbannet und doch von dem Verbannten nehmet und das Lager Israels zum Banne machet und es in Trübsal bringet. (3. Mose 27.28) (5. Mose 13.18) 19 Und alles Silber und Gold, samt den ehernen und eisernen Geräten, soll Jehova heilig sein: in den Schatz Jehovas soll es kommen. 20 Und das Volk erhob ein Geschrei, und sie stießen in die Posaunen. Und es geschah, als das Volk den Schall der Posaunen hörte, und als das Volk ein großes Geschrei erhob, da stürzte die Mauer an ihrer Stelle ein, und das Volk stieg in die Stadt hinein, ein jeder gerade vor sich hin, und sie nahmen die Stadt ein. (Hebräer 11.30) 21 Und sie verbannten alles, was in der Stadt war, vom Manne bis zum Weibe, vom Knaben bis zum Greise, und bis zu den Rindern und Schafen und Eseln, mit der Schärfe des Schwertes. - 22 Und Josua sprach zu den beiden Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Gehet in das Haus der Hure, und führet das Weib und alle ihre Angehörigen von dannen heraus, wie ihr es ihr geschworen habt. (Josua 2.14) 23 Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab und ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alle ihre Angehörigen hinaus: alle ihre Geschlechter führten sie hinaus; und sie ließen sie außerhalb des Lagers Israels. - (4. Mose 31.19) 24 Und die Stadt und alles, was darin war, verbrannten sie mit Feuer; nur das Silber und das Gold und die ehernen und die eisernen Geräte legten sie in den Schatz des Hauses Jehovas. - 25 So ließ Josua Rahab, die Hure, und das Haus ihres Vaters und alle ihre Angehörigen am Leben; und sie hat in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag, weil sie die Boten versteckte, welche Josua abgesandt hatte, um Jericho auszukundschaften. (Richter 1.25) (Matthäus 1.5) 26 Und Josua schwur in selbiger Zeit und sprach: Verflucht vor Jehova sei der Mann, der sich aufmachen und diese Stadt Jericho bauen wird! Mit seinem Erstgeborenen wird er ihren Grund legen und mit seinem Jüngsten ihre Tore aufstellen. - (1. Könige 16.34) 27 Und Jehova war mit Josua, und sein Ruf verbreitete sich durch das ganze Land.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."