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Josua - Kapitel 5

Furcht der Kanaaniter - Beschneidung Israels in Gilgal

1 Und es geschah, als alle Könige der Amoriter, die diesseit des Jordan westwärts, und alle Könige der Kanaaniter, die am Meere waren, hörten, daß Jehova die Wasser des Jordan vor den Kindern Israel ausgetrocknet hatte, bis wir hinübergezogen waren, da zerschmolz ihr Herz, und es war kein Mut mehr in ihnen vor den Kindern Israel. (Josua 2.24) (Josua 3.16) 2 In selbiger Zeit sprach Jehova zu Josua: Mache dir Steinmesser und beschneide wiederum die Kinder Israel zum zweiten Male. (2. Mose 4.25) 3 Und Josua machte sich Steinmesser und beschnitt die Kinder Israel am Hügel Araloth. 4 Und dies ist die Sache, warum Josua sie beschnitt: Das ganze Volk, das aus Ägypten gezogen war, die Männlichen, alle Kriegsleute, waren in der Wüste gestorben, auf dem Wege, als sie aus Ägypten zogen. 5 Denn das ganze Volk, welches auszog, war beschnitten; aber das ganze Volk, das in der Wüste geboren war, auf dem Wege, als sie aus Ägypten zogen, hatte man nicht beschnitten. 6 Denn die Kinder Israel wanderten vierzig Jahre in der Wüste, bis die ganze Nation der Kriegsleute, die aus Ägypten gezogen, aufgerieben war, welche nicht gehört hatten auf die Stimme Jehovas, denen Jehova geschworen hatte, sie das Land nicht sehen zu lassen, welches Jehova ihren Vätern geschworen hatte, uns zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (4. Mose 14.22-23) 7 Und ihre Söhne, die er an ihrer Statt aufkommen ließ, diese beschnitt Josua; denn sie hatten Vorhaut, weil man sie auf dem Wege nicht beschnitten hatte. 8 Und es geschah, als die ganze Nation vollends beschnitten war, da blieben sie an ihrem Orte im Lager, bis sie heil waren. 9 Und Jehova sprach zu Josua: Heute habe ich die Schande Ägyptens von euch abgewälzt. Und man gab selbigem Orte den Namen Gilgal bis auf diesen Tag.

Passah - Erscheinung des HERRN vor Jericho

10 Und die Kinder Israel lagerten in Gilgal; und sie feierten das Passah am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, in den Ebenen von Jericho. (2. Mose 12.6) (3. Mose 23.5) 11 Und sie aßen am anderen Tage nach dem Passah von dem Erzeugnis des Landes, ungesäuertes Brot und geröstete Körner, an diesem selbigen Tage. 12 Und das Man hörte auf am anderen Tage, als sie von dem Erzeugnis des Landes aßen, und es gab für die Kinder Israel kein Man mehr; und sie aßen von dem Ertrage des Landes Kanaan in jenem Jahre. (2. Mose 16.35) 13 Und es geschah, als Josua bei Jericho war, da erhob er seine Augen auf und sah: und siehe, ein Mann stand vor ihm, und sein Schwert gezückt in seiner Hand. Und Josua ging auf ihn zu und sprach zu ihm: Bist du für uns oder für unsere Feinde? (4. Mose 22.23) (4. Mose 22.31) 14 Und er sprach: Nein, sondern als der Oberste des Heeres Jehovas bin ich jetzt gekommen. Da fiel Josua auf sein Angesicht zur Erde und huldigte ihm und sprach zu ihm: Was redet mein Herr zu seinem Knechte? (2. Mose 14.19) 15 Und der Oberste des Heeres Jehovas sprach zu Josua: Ziehe deinen Schuh aus von deinem Fuße; denn der Ort, auf dem du stehst, ist heilig! Und Josua tat also. (2. Mose 3.5)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."