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Josua - Kapitel 5

Furcht der Kanaaniter - Beschneidung Israels in Gilgal

1 Und es geschah, als alle Könige der Amoriter, die diesseit des Jordan westwärts, und alle Könige der Kanaaniter, die am Meere waren, hörten, daß Jehova die Wasser des Jordan vor den Kindern Israel ausgetrocknet hatte, bis wir hinübergezogen waren, da zerschmolz ihr Herz, und es war kein Mut mehr in ihnen vor den Kindern Israel. (Josua 2.24) (Josua 3.16) 2 In selbiger Zeit sprach Jehova zu Josua: Mache dir Steinmesser und beschneide wiederum die Kinder Israel zum zweiten Male. (2. Mose 4.25) 3 Und Josua machte sich Steinmesser und beschnitt die Kinder Israel am Hügel Araloth. 4 Und dies ist die Sache, warum Josua sie beschnitt: Das ganze Volk, das aus Ägypten gezogen war, die Männlichen, alle Kriegsleute, waren in der Wüste gestorben, auf dem Wege, als sie aus Ägypten zogen. 5 Denn das ganze Volk, welches auszog, war beschnitten; aber das ganze Volk, das in der Wüste geboren war, auf dem Wege, als sie aus Ägypten zogen, hatte man nicht beschnitten. 6 Denn die Kinder Israel wanderten vierzig Jahre in der Wüste, bis die ganze Nation der Kriegsleute, die aus Ägypten gezogen, aufgerieben war, welche nicht gehört hatten auf die Stimme Jehovas, denen Jehova geschworen hatte, sie das Land nicht sehen zu lassen, welches Jehova ihren Vätern geschworen hatte, uns zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. (4. Mose 14.22-23) 7 Und ihre Söhne, die er an ihrer Statt aufkommen ließ, diese beschnitt Josua; denn sie hatten Vorhaut, weil man sie auf dem Wege nicht beschnitten hatte. 8 Und es geschah, als die ganze Nation vollends beschnitten war, da blieben sie an ihrem Orte im Lager, bis sie heil waren. 9 Und Jehova sprach zu Josua: Heute habe ich die Schande Ägyptens von euch abgewälzt. Und man gab selbigem Orte den Namen Gilgal bis auf diesen Tag.

Passah - Erscheinung des HERRN vor Jericho

10 Und die Kinder Israel lagerten in Gilgal; und sie feierten das Passah am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, in den Ebenen von Jericho. (2. Mose 12.6) (3. Mose 23.5) 11 Und sie aßen am anderen Tage nach dem Passah von dem Erzeugnis des Landes, ungesäuertes Brot und geröstete Körner, an diesem selbigen Tage. 12 Und das Man hörte auf am anderen Tage, als sie von dem Erzeugnis des Landes aßen, und es gab für die Kinder Israel kein Man mehr; und sie aßen von dem Ertrage des Landes Kanaan in jenem Jahre. (2. Mose 16.35) 13 Und es geschah, als Josua bei Jericho war, da erhob er seine Augen auf und sah: und siehe, ein Mann stand vor ihm, und sein Schwert gezückt in seiner Hand. Und Josua ging auf ihn zu und sprach zu ihm: Bist du für uns oder für unsere Feinde? (4. Mose 22.23) (4. Mose 22.31) 14 Und er sprach: Nein, sondern als der Oberste des Heeres Jehovas bin ich jetzt gekommen. Da fiel Josua auf sein Angesicht zur Erde und huldigte ihm und sprach zu ihm: Was redet mein Herr zu seinem Knechte? (2. Mose 14.19) 15 Und der Oberste des Heeres Jehovas sprach zu Josua: Ziehe deinen Schuh aus von deinem Fuße; denn der Ort, auf dem du stehst, ist heilig! Und Josua tat also. (2. Mose 3.5)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)