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Josua - Kapitel 4

Aufrichtung der zwölf Gedenksteine

1 Und es geschah, als die ganze Nation vollends über den Jordan gezogen war, da sprach Jehova zu Josua und sagte: 2 Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, je einen Mann aus einem Stamme, 3 und gebietet ihnen und sprechet: Hebet euch auf von hier, aus der Mitte des Jordan, von dem Standorte, wo die Füße der Priester festgestanden haben, zwölf Steine; und bringet sie mit euch hinüber und leget sie nieder in dem Nachtlager, wo ihr diese Nacht übernachten werdet. 4 Und Josua rief die zwölf Männer, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, je einen Mann aus einem Stamme. 5 Und Josua sprach zu ihnen: Gehet hinüber, vor die Lade Jehovas, eures Gottes, in die Mitte des Jordan, und hebet euch ein jeder einen Stein auf seine Schulter, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 damit dies ein Zeichen unter euch sei. Wenn eure Kinder künftig fragen und sprechen: Was bedeuten euch diese Steine? (2. Mose 12.26) 7 so sollt ihr zu ihnen sagen: daß die Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes Jehovas abgeschnitten wurden; als sie durch den Jordan ging, wurden die Wasser des Jordan abgeschnitten. Und diese Steine sollen für die Kinder Israel zum Gedächtnis sein ewiglich. 8 Und die Kinder Israel taten also, wie Josua geboten hatte, und hoben zwölf Steine auf aus der Mitte des Jordan, so wie Jehova zu Josua geredet hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel; und sie brachten sie mit sich in das Nachtlager hinüber und legten sie daselbst nieder. 9 Und zwölf Steine richtete Josua auf in der Mitte des Jordan, an der Stelle, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; und sie sind daselbst bis auf diesen Tag. 10 Und die Priester, welche die Lade trugen, blieben in der Mitte des Jordan stehen, bis alles vollendet war, was Jehova dem Josua geboten hatte, zu dem Volke zu reden, nach allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Und das Volk eilte und zog hinüber. 11 Und es geschah, als das ganze Volk vollends hinübergezogen war, da zogen die Lade Jehovas und die Priester angesichts des Volkes hinüber. 12 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse zogen gerüstet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Bei 40000 zum Heere Gerüstete zogen sie vor Jehova her zum Streit in die Ebenen von Jericho. 14 An selbigem Tage machte Jehova den Josua groß in den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, alle Tage seines Lebens. (Josua 3.7) 15 Und Jehova sprach zu Josua und sagte: 16 Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen. 17 Und Josua gebot den Priestern und sprach: Steiget aus dem Jordan herauf! 18 Und es geschah, als die Priester, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, aus der Mitte des Jordan heraufstiegen, als die Fußsohlen der Priester sich abgerissen hatten auf das Trockene, da kehrten die Wasser des Jordan an ihren Ort zurück, und sie flossen wie früher über alle seine Ufer. 19 Und das Volk stieg aus dem Jordan herauf am Zehnten des ersten Monats; und sie lagerten sich in Gilgal an der Ostgrenze von Jericho. (Josua 5.9) 20 Und jene zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, richtete Josua zu Gilgal auf. 21 Und er sprach zu den Kindern Israel und sagte: Wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sprechen: Was bedeuten diese Steine? - (Josua 4.6) 22 so sollt ihr es euren Kindern kundtun und sprechen: Auf trockenem Boden ist Israel durch diesen Jordan gezogen. 23 Denn Jehova, euer Gott, hat die Wasser des Jordan vor euch ausgetrocknet, bis ihr hinübergezogen waret, so wie Jehova, euer Gott, mit dem Schilfmeere tat, das er vor uns austrocknete, bis wir hinübergezogen waren: (2. Mose 14.21-22) 24 damit alle Völker der Erde die Hand Jehovas erkennten, daß sie stark ist; damit ihr Jehova, euren Gott, fürchtet alle Tage.

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3. Mose - Kapitel 15

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Jeder Mann, der einen krankhaften Ausfluss aus seinem Glied hat, wird dadurch unrein. (4. Mose 5.2) 3 Hat er diesen Ausfluss, so bleibt die Unreinheit bestehen, ob sein Glied den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält. 4 Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein. 5 Wer dessen Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 6 Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 7 Auch wer den Körper des Kranken berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 8 Und wenn der Kranke einen Reinen anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jeder Sattel, auf dem der an Ausfluss Leidende sitzt, ist unrein. 10 Jeder, der irgendetwas berührt, was dieser unter sich hatte, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 11 Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 12 Jedes Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen und jedes Holzgefäß muss im Wasser abgespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, dann soll er noch sieben Tage auf seine Reinigung warten. Er soll seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser übergießen. Dann wird er rein sein. 14 Am achten Tag nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe und übergebe sie dem Priester. (3. Mose 5.7) 15 Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke der Priester vor Jahwe Sühne für ihn wegen seines Ausflusses. 16 Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er sich mit Wasser übergießen und ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das etwas von dem Samenerguss gekommen ist, soll im Wasser gewaschen werden. Es ist bis zum Abend unrein. 18 Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft und dabei einen Samenerguss hat, sollen sich beide mit Wasser übergießen und sind bis zum Abend unrein. 19 Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und Blut aus ihrer Scheide fließt, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein. (3. Mose 18.19) 20 Alles, worauf sie sich während ihrer monatlichen Blutung legt oder setzt, wird unrein sein. 21 Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 22 Jeder, der einen Gegenstand berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 23 Auch wer irgendetwas auf ihrem Lager oder ihrer Sitzgelegenheit berührt, wird bis zum Abend unrein sein. 24 Hat ein Mann Geschlechtsverkehr mit ihr, kommt ihre Unreinheit auch auf ihn. Dann wird auch er sieben Tage lang unrein und alles, worauf er liegt, wird unrein. 25 Wenn eine Frau Blutungen außerhalb ihrer monatlichen Regel oder über die normale Zeit hinaus hat, ist sie während dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung. 26 Jedes Lager, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird dann unrein wie während ihrer Regel. 27 Und jeder, der diese Dinge berührt, wird unrein. Er muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 28 Ist die Frau rein geworden von ihrem Ausfluss, soll sie sieben Tage abwarten, dann ist sie rein. 29 Am achten Tag nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung. (3. Mose 15.14) 30 Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke er Sühne vor Jahwe für sie wegen ihres unreinen Ausflusses. 31 Ihr sollt die Israeliten vor ihrer eigenen Unreinheit warnen, damit sie nicht ihrer Unreinheit wegen sterben, wenn sie meine Wohnung, die unter ihnen ist, verunreinigen. 32 Das ist die Weisung für einen Mann, der durch einen Ausfluss oder einen Samenerguss unrein wurde, 33 und für die Frau, die ihre monatliche Blutung hat, und für alle, die einen Ausfluss haben, Mann oder Frau, und für den Mann, der mit einer unrein gewordenen Frau schläft."