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Josua - Kapitel 4

Aufrichtung der zwölf Gedenksteine

1 Und es geschah, als die ganze Nation vollends über den Jordan gezogen war, da sprach Jehova zu Josua und sagte: 2 Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, je einen Mann aus einem Stamme, 3 und gebietet ihnen und sprechet: Hebet euch auf von hier, aus der Mitte des Jordan, von dem Standorte, wo die Füße der Priester festgestanden haben, zwölf Steine; und bringet sie mit euch hinüber und leget sie nieder in dem Nachtlager, wo ihr diese Nacht übernachten werdet. 4 Und Josua rief die zwölf Männer, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, je einen Mann aus einem Stamme. 5 Und Josua sprach zu ihnen: Gehet hinüber, vor die Lade Jehovas, eures Gottes, in die Mitte des Jordan, und hebet euch ein jeder einen Stein auf seine Schulter, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 damit dies ein Zeichen unter euch sei. Wenn eure Kinder künftig fragen und sprechen: Was bedeuten euch diese Steine? (2. Mose 12.26) 7 so sollt ihr zu ihnen sagen: daß die Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes Jehovas abgeschnitten wurden; als sie durch den Jordan ging, wurden die Wasser des Jordan abgeschnitten. Und diese Steine sollen für die Kinder Israel zum Gedächtnis sein ewiglich. 8 Und die Kinder Israel taten also, wie Josua geboten hatte, und hoben zwölf Steine auf aus der Mitte des Jordan, so wie Jehova zu Josua geredet hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel; und sie brachten sie mit sich in das Nachtlager hinüber und legten sie daselbst nieder. 9 Und zwölf Steine richtete Josua auf in der Mitte des Jordan, an der Stelle, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; und sie sind daselbst bis auf diesen Tag. 10 Und die Priester, welche die Lade trugen, blieben in der Mitte des Jordan stehen, bis alles vollendet war, was Jehova dem Josua geboten hatte, zu dem Volke zu reden, nach allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Und das Volk eilte und zog hinüber. 11 Und es geschah, als das ganze Volk vollends hinübergezogen war, da zogen die Lade Jehovas und die Priester angesichts des Volkes hinüber. 12 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse zogen gerüstet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. (4. Mose 32.21) (4. Mose 32.29) 13 Bei 40000 zum Heere Gerüstete zogen sie vor Jehova her zum Streit in die Ebenen von Jericho. 14 An selbigem Tage machte Jehova den Josua groß in den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, alle Tage seines Lebens. (Josua 3.7) 15 Und Jehova sprach zu Josua und sagte: 16 Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen. 17 Und Josua gebot den Priestern und sprach: Steiget aus dem Jordan herauf! 18 Und es geschah, als die Priester, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, aus der Mitte des Jordan heraufstiegen, als die Fußsohlen der Priester sich abgerissen hatten auf das Trockene, da kehrten die Wasser des Jordan an ihren Ort zurück, und sie flossen wie früher über alle seine Ufer. 19 Und das Volk stieg aus dem Jordan herauf am Zehnten des ersten Monats; und sie lagerten sich in Gilgal an der Ostgrenze von Jericho. (Josua 5.9) 20 Und jene zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, richtete Josua zu Gilgal auf. 21 Und er sprach zu den Kindern Israel und sagte: Wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sprechen: Was bedeuten diese Steine? - (Josua 4.6) 22 so sollt ihr es euren Kindern kundtun und sprechen: Auf trockenem Boden ist Israel durch diesen Jordan gezogen. 23 Denn Jehova, euer Gott, hat die Wasser des Jordan vor euch ausgetrocknet, bis ihr hinübergezogen waret, so wie Jehova, euer Gott, mit dem Schilfmeere tat, das er vor uns austrocknete, bis wir hinübergezogen waren: (2. Mose 14.21-22) 24 damit alle Völker der Erde die Hand Jehovas erkennten, daß sie stark ist; damit ihr Jehova, euren Gott, fürchtet alle Tage.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)