1Und es geschah, als die ganze Nation vollends über den Jordan gezogen war, da sprach Jehova zu Josua und sagte:2Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, je einen Mann aus einem Stamme,3und gebietet ihnen und sprechet: Hebet euch auf von hier, aus der Mitte des Jordan, von dem Standorte, wo die Füße der Priester festgestanden haben, zwölf Steine; und bringet sie mit euch hinüber und leget sie nieder in dem Nachtlager, wo ihr diese Nacht übernachten werdet.4Und Josua rief die zwölf Männer, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, je einen Mann aus einem Stamme.5Und Josua sprach zu ihnen: Gehet hinüber, vor die Lade Jehovas, eures Gottes, in die Mitte des Jordan, und hebet euch ein jeder einen Stein auf seine Schulter, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel,6damit dies ein Zeichen unter euch sei. Wenn eure Kinder künftig fragen und sprechen: Was bedeuten euch diese Steine?(2. Mose 12.26)7so sollt ihr zu ihnen sagen: daß die Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes Jehovas abgeschnitten wurden; als sie durch den Jordan ging, wurden die Wasser des Jordan abgeschnitten. Und diese Steine sollen für die Kinder Israel zum Gedächtnis sein ewiglich.8Und die Kinder Israel taten also, wie Josua geboten hatte, und hoben zwölf Steine auf aus der Mitte des Jordan, so wie Jehova zu Josua geredet hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel; und sie brachten sie mit sich in das Nachtlager hinüber und legten sie daselbst nieder.9Und zwölf Steine richtete Josua auf in der Mitte des Jordan, an der Stelle, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; und sie sind daselbst bis auf diesen Tag.10Und die Priester, welche die Lade trugen, blieben in der Mitte des Jordan stehen, bis alles vollendet war, was Jehova dem Josua geboten hatte, zu dem Volke zu reden, nach allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Und das Volk eilte und zog hinüber.11Und es geschah, als das ganze Volk vollends hinübergezogen war, da zogen die Lade Jehovas und die Priester angesichts des Volkes hinüber.12Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad und der halbe Stamm Manasse zogen gerüstet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte.(4. Mose 32.21)(4. Mose 32.29)13Bei 40000 zum Heere Gerüstete zogen sie vor Jehova her zum Streit in die Ebenen von Jericho.14An selbigem Tage machte Jehova den Josua groß in den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, alle Tage seines Lebens.(Josua 3.7)15Und Jehova sprach zu Josua und sagte:16Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen.17Und Josua gebot den Priestern und sprach: Steiget aus dem Jordan herauf!18Und es geschah, als die Priester, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, aus der Mitte des Jordan heraufstiegen, als die Fußsohlen der Priester sich abgerissen hatten auf das Trockene, da kehrten die Wasser des Jordan an ihren Ort zurück, und sie flossen wie früher über alle seine Ufer.19Und das Volk stieg aus dem Jordan herauf am Zehnten des ersten Monats; und sie lagerten sich in Gilgal an der Ostgrenze von Jericho.(Josua 5.9)20Und jene zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, richtete Josua zu Gilgal auf.21Und er sprach zu den Kindern Israel und sagte: Wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sprechen: Was bedeuten diese Steine? -(Josua 4.6)22so sollt ihr es euren Kindern kundtun und sprechen: Auf trockenem Boden ist Israel durch diesen Jordan gezogen.23Denn Jehova, euer Gott, hat die Wasser des Jordan vor euch ausgetrocknet, bis ihr hinübergezogen waret, so wie Jehova, euer Gott, mit dem Schilfmeere tat, das er vor uns austrocknete, bis wir hinübergezogen waren:(2. Mose 14.21-22)24damit alle Völker der Erde die Hand Jehovas erkennten, daß sie stark ist; damit ihr Jehova, euren Gott, fürchtet alle Tage.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)