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Josua - Kapitel 3

Zug durch den Jordan

1 Da machte sich Josua des Morgens früh auf, und sie brachen auf von Sittim und kamen an den Jordan, er und alle Kinder Israel; und sie rasteten daselbst, ehe sie hinüberzogen. (4. Mose 25.1) 2 Und es geschah am Ende von drei Tagen, da gingen die Vorsteher mitten durch das Lager, 3 und sie geboten dem Volke und sprachen: Sobald ihr die Lade des Bundes Jehovas, eures Gottes, sehet, und die Priester, die Leviten, sie tragen, dann sollt ihr von eurem Orte aufbrechen und ihr nachfolgen. 4 Doch soll zwischen euch und ihr eine Entfernung sein bei zweitausend Ellen an Maß. Ihr sollt ihr nicht nahen, auf daß ihr den Weg wisset, auf dem ihr gehen sollt; denn ihr seid des Weges früher nicht gezogen. 5 Und Josua sprach zu dem Volke: Heiliget euch; denn morgen wird Jehova in eurer Mitte Wunder tun. (2. Mose 19.10) 6 Und Josua sprach zu den Priestern und sagte: Nehmet die Lade des Bundes auf und ziehet vor dem Volke hinüber. Und sie nahmen die Lade des Bundes auf und zogen vor dem Volke her. (Josua 6.6) 7 Und Jehova sprach zu Josua: An diesem Tage will ich beginnen, dich in den Augen von ganz Israel groß zu machen, damit sie wissen, daß, so wie ich mit Mose gewesen bin, ich mit dir sein werde. (Josua 1.5) (Josua 1.17) (Josua 4.14) 8 Und du sollst den Priestern, welche die Lade des Bundes tragen, gebieten und sprechen: Wenn ihr an den Rand des Wassers des Jordan kommet, so bleibet im Jordan stehen. 9 Und Josua sprach zu den Kindern Israel: Tretet herzu und höret die Worte Jehovas, eures Gottes! 10 Und Josua sprach: Hieran sollt ihr wissen, daß der lebendige Gott in eurer Mitte ist, und daß er die Kanaaniter und die Hethiter und die Hewiter und die Perisiter und die Girgasiter und die Amoriter und die Jebusiter gewißlich vor euch austreiben wird. 11 Siehe, die Lade des Bundes des Herrn der ganzen Erde zieht vor euch her in den Jordan. 12 Und nun nehmet euch zwölf Männer aus den Stämmen Israels, je einen Mann für den Stamm. 13 Und es wird geschehen, wenn die Fußsohlen der Priester, welche die Lade Jehovas, des Herrn der ganzen Erde, tragen, in den Wassern des Jordan ruhen, so werden die Wasser des Jordan, die von oben herabfließenden Wasser, abgeschnitten werden, und sie werden stehen bleiben wie ein Damm. 14 Und es geschah, als das Volk aus seinen Zelten aufbrach, um über den Jordan zu ziehen, indem die Priester die Lade des Bundes vor dem Volke hertrugen, 15 und sobald die Träger der Lade an den Jordan kamen, und die Füße der Priester, welche die Lade trugen, in den Rand des Wassers tauchten, - der Jordan aber ist voll über alle seine Ufer die ganze Zeit der Ernte hindurch, - 16 da blieben die von oben herabfließenden Wasser stehen; sie richteten sich auf wie ein Damm, sehr fern, bei Adam, der Stadt, die seitwärts von Zarethan liegt; und die nach dem Meere der Ebene, dem Salzmeere, hinabfließenden wurden völlig abgeschnitten. Und das Volk zog hindurch, Jericho gegenüber. (2. Mose 14.21) (Psalm 114.3) 17 Und die Priester, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, standen festen Fußes auf dem Trockenen in der Mitte des Jordan; und ganz Israel zog auf dem Trockenen hinüber, bis die ganze Nation vollends über den Jordan gegangen war.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)