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Josua - Kapitel 2

Sendung zweier Kundschafter nach Jericho

1 Und Josua, der Sohn Nuns, sandte von Sittim heimlich zwei Männer als Kundschafter aus und sprach: Gehet, besehet das Land und Jericho. Und sie gingen hin und kamen in das Haus einer Hure, namens Rahab; und sie legten sich daselbst nieder. (Hebräer 11.31) (Jakobus 2.25) 2 Und es wurde dem König von Jericho berichtet und gesagt: Siehe, es sind in dieser Nacht Männer von den Kindern Israel hierhergekommen, um das Land zu erforschen. 3 Da sandte der König von Jericho zu Rahab und ließ ihr sagen: Führe die Männer heraus, die zu dir gekommen, die in dein Haus eingekehrt sind; denn sie sind gekommen, um das ganze Land zu erforschen. 4 Das Weib aber nahm die zwei Männer und verbarg sie. Und sie sprach: Allerdings sind die Männer zu mir gekommen, aber ich wußte nicht, woher sie waren; 5 und als das Tor beim Dunkelwerden geschlossen werden sollte, da gingen die Männer hinaus; ich weiß nicht, wohin die Männer gegangen sind. Jaget ihnen eilends nach, denn ihr werdet sie erreichen. 6 Sie hatte sie aber auf das Dach hinaufgeführt und unter Flachsstengel versteckt, die sie sich auf dem Dache aufgeschichtet hatte. 7 Und die Männer jagten ihnen nach, des Weges zum Jordan, nach den Furten hin; und man schloß das Tor, sobald die, welche ihnen nachjagten, hinaus waren. 8 Und ehe sie sich niederlegten, stieg sie zu ihnen auf das Dach hinauf 9 und sprach zu den Männern: Ich weiß, daß Jehova euch das Land gegeben hat, und daß euer Schrecken auf uns gefallen ist, und daß alle Bewohner des Landes vor euch verzagt sind. (2. Mose 23.27) 10 Denn wir haben gehört, daß Jehova die Wasser des Schilfmeeres vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zoget, und was ihr den beiden Königen der Amoriter getan, die jenseit des Jordan waren, dem Sihon und dem Og, die ihr verbannt habt. (2. Mose 14.21) (4. Mose 21.24) (4. Mose 21.35) 11 Und wir hörten es, und unser Herz zerschmolz, und es blieb kein Mut mehr vor euch in irgend einem Menschen; denn Jehova, euer Gott, ist Gott im Himmel oben und auf der Erde unten. (2. Mose 15.14-15) (5. Mose 4.39) (Josua 5.1) 12 Und nun schwöret mir doch bei Jehova, weil ich Güte an euch erwiesen habe, daß auch ihr an meines Vaters Hause Güte erweisen werdet; und gebet mir ein zuverlässiges Zeichen, (Josua 6.23) (Josua 6.25) 13 und lasset meinen Vater und meine Mutter und meine Brüder und meine Schwestern und alle ihre Angehörigen am Leben und errettet unsere Seelen vom Tode! 14 Und die Männer sprachen zu ihr: Unsere Seele soll an eurer Statt sterben, wenn ihr diese unsere Sache nicht verratet; und es soll geschehen, wenn Jehova uns das Land gibt, so werden wir Güte und Treue an dir erweisen. 15 Da ließ sie sie an einem Seile durch das Fenster hinunter; denn ihr Haus war in der Stadtmauer, und sie wohnte in der Stadtmauer. 16 Und sie sprach zu ihnen: Gehet in das Gebirge, damit die Nachjagenden euch nicht treffen; und verberget euch daselbst drei Tage, bis die Nachjagenden zurückgekehrt sind, und danach gehet eures Weges. 17 Und die Männer sprachen zu ihr: Wir werden dieses deines Eides ledig sein, den du uns hast schwören lassen: 18 Siehe, wenn wir in das Land kommen, so sollst du diese Schnur von Karmesinfaden in das Fenster binden, durch welches du uns heruntergelassen hast, und sollst deinen Vater und deine Mutter und deine Brüder und das ganze Haus deines Vaters zu dir ins Haus versammeln; 19 und es soll geschehen, wer irgend aus der Tür deines Hauses auf die Straße gehen wird, dessen Blut sei auf seinem Haupte, und wir werden unseres Eides ledig sein. Jeder aber, der bei dir im Hause sein wird, dessen Blut sei auf unserem Haupte, wenn Hand an ihn gelegt wird. 20 Und wenn du diese unsere Sache verrätst, so werden wir deines Eides ledig sein, den du uns hast schwören lassen. 21 Und sie sprach: Nach euren Worten, also sei es! Und sie entließ sie, und sie gingen weg. Und sie band die Karmesinschnur ins Fenster. 22 Und sie gingen weg und kamen in das Gebirge und blieben daselbst drei Tage, bis die Nachjagenden zurückgekehrt waren. Und die Nachjagenden suchten sie auf dem ganzen Wege und fanden sie nicht. 23 Und die beiden Männer kehrten zurück und stiegen von dem Gebirge herab, und sie gingen hinüber und kamen zu Josua, dem Sohne Nuns; und sie erzählten ihm alles, was ihnen begegnet war. 24 Und sie sprachen zu Josua: Jehova hat das ganze Land in unsere Hand gegeben, und auch sind alle Bewohner des Landes vor uns verzagt. (Josua 2.9)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)