zurückEinzelansichtvor

Jona - Kapitel 3

Jonas Bußpredigt in Ninive

1 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu Jona also: 2 Mache dich auf, geh nach Ninive, der großen Stadt, und rufe ihr die Botschaft aus, die ich dir sagen werde. (Jona 1.2) 3 Da machte sich Jona auf und ging nach Ninive, nach dem Worte Jehovas. Ninive war aber eine außerordentlich große Stadt von drei Tagereisen. (Jona 4.11) 4 Und Jona begann in die Stadt hineinzugehen eine Tagereise weit, und er rief und sprach: Noch vierzig Tage, so ist Ninive umgekehrt! 5 Und die Leute von Ninive glaubten Gott; und sie riefen ein Fasten aus und kleideten sich in Sacktuch, von ihrem Größten bis zu ihrem Kleinsten. (Matthäus 12.41) 6 Und das Wort gelangte an den König von Ninive; und er stand von seinem Throne auf und legte seinen Mantel ab, und hüllte sich in Sacktuch und setzte sich in die Asche. 7 Und er ließ in Ninive, auf Befehl des Königs und seiner Großen, ausrufen und sagen: Menschen und Vieh, Rinder und Kleinvieh sollen gar nichts kosten, sie sollen nicht weiden und kein Wasser trinken; 8 und Menschen und Vieh sollen mit Sacktuch bedeckt sein und sollen heftig zu Gott rufen; und sie sollen umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege und von dem Unrecht, das in ihren Händen ist. 9 Wer weiß? Gott möchte sich wenden und es sich gereuen lassen, und umkehren von der Glut seines Zornes, daß wir nicht umkommen. (Joel 2.14) 10 Und Gott sah ihre Werke, daß sie von ihrem bösen Wege umgekehrt waren; und Gott ließ sich des Übels gereuen, wovon er geredet hatte, daß er es ihnen tun wolle, und tat es nicht. (Jeremia 18.7-8)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)