zurückEinzelansichtvor

Jona - Kapitel 2

Jonas Gebet und Errettung

1 Und Jehova bestellte einen großen Fisch, um Jona zu verschlingen; und Jona war im Bauche des Fisches drei Tage und drei Nächte. (Matthäus 12.40) (Matthäus 16.4) 2 Und Jona betete zu Jehova, seinem Gott, aus dem Bauche des Fisches und sprach: 3 Ich rief aus meiner Bedrängnis zu Jehova, und er antwortete mir; ich schrie aus dem Schoße des Scheols, du hörtest meine Stimme. (Psalm 120.1) 4 Denn du hattest mich in die Tiefe, in das Herz der Meere geworfen, und der Strom umschloß mich; alle deine Wogen und deine Wellen fuhren über mich hin. (Psalm 42.8) 5 Und ich sprach: Verstoßen bin ich aus deinen Augen; dennoch werde ich wieder hinschauen nach deinem heiligen Tempel. (Psalm 31.23) 6 Die Wasser umfingen mich bis an die Seele, die Tiefe umschloß mich, das Meergras schlang sich um mein Haupt. (Psalm 18.5) (Psalm 69.2) 7 Ich fuhr hinab zu den Gründen der Berge; der Erde Riegel waren hinter mir auf ewig. Da führtest du mein Leben aus der Grube herauf, Jehova, mein Gott. (Psalm 103.4) 8 Als meine Seele in mir verschmachtete, gedachte ich Jehovas, und zu dir kam mein Gebet in deinen heiligen Tempel. (Psalm 142.4) 9 Die auf nichtige Götzen achten, verlassen ihre Gnade. (Psalm 31.7) 10 Ich aber werde dir opfern mit der Stimme des Lobes; was ich gelobt habe, werde ich bezahlen. Bei Jehova ist die Rettung. (Psalm 50.14) (Psalm 116.17-18) 11 Und Jehova befahl dem Fische, und er spie Jona an das Land aus.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)