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Jona - Kapitel 1

Jonas Ungehorsam und Bestrafung

1 Und das Wort Jehovas geschah zu Jona, dem Sohne Amittais, also: (2. Könige 14.25) 2 Mache dich auf, geh nach Ninive, der großen Stadt, und predige wider sie; denn ihre Bosheit ist vor mich heraufgestiegen. 3 Aber Jona machte sich auf, um von dem Angesicht Jehovas hinweg nach Tarsis zu fliehen; und er ging nach Japho hinab und fand ein Schiff, das nach Tarsis fuhr; und er gab sein Fährgeld und stieg in dasselbe hinab, um mit ihnen nach Tarsis zu fahren von dem Angesicht Jehovas hinweg. (Psalm 139.7) (Psalm 139.9-10) 4 Da warf Jehova einen heftigen Wind auf das Meer, und es entstand ein großer Sturm auf dem Meere, so daß das Schiff zu zerbrechen drohte. 5 Und die Seeleute fürchteten sich und schrieen, ein jeder zu seinem Gott; und sie warfen die Geräte, welche im Schiffe waren, ins Meer, um sich zu erleichtern. Jona aber war in den unteren Schiffsraum hinabgestiegen, und hatte sich hingelegt und war in tiefen Schlaf gesunken. 6 Und der Obersteuermann trat zu ihm hin und sprach zu ihm: Was ist mit dir, du Schläfer? Stehe auf, rufe deinen Gott an! vielleicht wird der Gott unser gedenken, daß wir nicht umkommen. 7 Und sie sprachen einer zum anderen: Kommt und laßt uns Lose werfen, damit wir erfahren, um wessentwillen dieses Unglück uns trifft. Und sie warfen Lose, und das Los fiel auf Jona. (Sprüche 16.33) 8 Da sprachen sie zu ihm: Tue uns doch kund, um wessentwillen dieses Unglück uns trifft! Was ist dein Geschäft, und woher kommst du? Welches ist dein Land, und von welchem Volke bist du? 9 Und er sprach zu ihnen: Ich bin ein Hebräer; und ich fürchte Jehova, den Gott des Himmels, der das Meer und das Trockene gemacht hat. (1. Mose 1.9) (1. Mose 1.19) 10 Da fürchteten sich die Männer mit großer Furcht und sprachen zu ihm: Was hast du da getan! Denn die Männer wußten, daß er von dem Angesicht Jehovas hinwegfloh; denn er hatte es ihnen kundgetan. 11 Und sie sprachen zu ihm: Was sollen wir dir tun, damit das Meer sich gegen uns beruhige? denn das Meer wurde immer stürmischer. 12 Und er sprach zu ihnen: Nehmet mich und werfet mich ins Meer, so wird das Meer sich gegen euch beruhigen; denn ich weiß, daß dieser große Sturm um meinetwillen über euch gekommen ist. 13 Und die Männer ruderten hart, um das Schiff ans Land zurückzuführen; aber sie vermochten es nicht, weil das Meer immer stürmischer gegen sie wurde. 14 Da riefen sie zu Jehova und sprachen: Ach, Jehova! laß uns doch nicht umkommen um der Seele dieses Mannes willen, und lege nicht unschuldiges Blut auf uns; denn du, Jehova, hast getan, wie es dir gefallen hat. 15 Und sie nahmen Jona und warfen ihn ins Meer. Da ließ das Meer ab von seinem Wüten. 16 Und die Männer fürchteten sich vor Jehova mit großer Furcht, und sie schlachteten Schlachtopfer und taten Gelübde dem Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)