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Johannes - Kapitel 4

Gespräch mit der Samariterin

1 Als nun der Herr erkannte, daß die Pharisäer gehört hatten, daß Jesus mehr Jünger mache und taufe als Johannes (Johannes 3.22) (Johannes 3.26) 2 (wiewohl Jesus selbst nicht taufte, sondern seine Jünger), 3 verließ er Judäa und zog wieder nach Galiläa. 4 Er mußte aber durch Samaria ziehen. 5 Er kommt nun in eine Stadt Samarias, genannt Sichar, nahe bei dem Felde, welches Jakob seinem Sohne Joseph gab. (1. Mose 48.22) (Josua 24.32) 6 Es war aber daselbst eine Quelle Jakobs. Jesus nun, ermüdet von der Reise, setzte sich also an die Quelle nieder. Es war um die sechste Stunde. 7 Da kommt ein Weib aus Samaria, Wasser zu schöpfen. Jesus spricht zu ihr: Gib mir zu trinken. 8 (Denn seine Jünger waren weggegangen in die Stadt, um Speise zu kaufen.) 9 Das samaritische Weib spricht nun zu ihm: Wie bittest du, der du ein Jude bist, von mir zu trinken, die ich ein samaritisches Weib bin? (Denn die Juden verkehren nicht mit den Samaritern.) (Lukas 9.52-53) 10 Jesus antwortete und sprach zu ihr: Wenn du die Gabe Gottes kenntest, und wer es ist, der zu dir spricht: Gib mir zu trinken, so würdest du ihn gebeten haben, und er hätte dir lebendiges Wasser gegeben. (Johannes 7.38-39) 11 Das Weib spricht zu ihm: Herr, du hast kein Schöpfgefäß, und der Brunnen ist tief; woher hast du denn das lebendige Wasser? 12 Du bist doch nicht größer als unser Vater Jakob, der uns den Brunnen gab, und er selbst trank aus demselben und seine Söhne und sein Vieh? 13 Jesus antwortete und sprach zu ihr: Jeden, der von diesem Wasser trinkt, wird wiederum dürsten; (Johannes 6.58) 14 wer irgend aber von dem Wasser trinken wird, das ich ihm geben werde, den wird nicht dürsten in Ewigkeit; sondern das Wasser, das ich ihm geben werde, wird in ihm eine Quelle Wassers werden, das ins ewige Leben quillt. (Johannes 6.35) (Johannes 7.38-39) 15 Das Weib spricht zu ihm: Herr, gib mir dieses Wasser, damit mich nicht dürste und ich nicht hierher komme, um zu schöpfen. 16 Jesus spricht zu ihr: Gehe hin, rufe deinen Mann und komm hierher. 17 Das Weib antwortete und sprach: Ich habe keinen Mann. Jesus spricht zu ihr: Du hast recht gesagt: Ich habe keinen Mann; 18 denn fünf Männer hast du gehabt, und der, den du jetzt hast, ist nicht dein Mann; hierin hast du wahr geredet. 19 Das Weib spricht zu ihm: Herr, ich sehe, daß du ein Prophet bist. 20 Unsere Väter haben auf diesem Berge angebetet, und ihr saget, daß in Jerusalem der Ort sei, wo man anbeten müsse. (5. Mose 12.5) (Psalm 122.1) 21 Jesus spricht zu ihr: Weib, glaube mir, es kommt die Stunde, da ihr weder auf diesem Berge, noch in Jerusalem den Vater anbeten werdet. 22 Ihr betet an und wisset nicht, was; wir beten an und wissen, was, denn das Heil ist aus den Juden. (2. Könige 17.29) (Jesaja 2.3) 23 Es kommt aber die Stunde und ist jetzt, da die wahrhaftigen Anbeter den Vater in Geist und Wahrheit anbeten werden; denn auch der Vater sucht solche als seine Anbeter. 24 Gott ist ein Geist, und die ihn anbeten, müssen in Geist und Wahrheit anbeten. (Römer 12.1) (2. Korinther 3.17) 25 Das Weib spricht zu ihm: Ich weiß, daß der Messias kommt, welcher Christus genannt wird; wenn jener kommt, wird er uns alles verkündigen. (Johannes 1.41) 26 Jesus spricht zu ihr: Ich bin's, der mit dir redet.

Folgen des Gesprächs mit der Samariterin: Glaube der Samariter - Vom Erntefeld Gottes

27 Und über diesem kamen seine Jünger und verwunderten sich, daß er mit einem Weibe redete. Dennoch sagte niemand: Was suchst du? oder: Was redest du mit ihr? 28 Das Weib nun ließ ihren Wasserkrug stehen und ging weg in die Stadt und sagt zu den Leuten: 29 Kommet, sehet einen Menschen, der mir alles gesagt hat, was irgend ich getan habe; dieser ist doch nicht etwa der Christus? 30 Sie gingen zu der Stadt hinaus und kamen zu ihm. 31 In der Zwischenzeit [aber] baten ihn die Jünger und sprachen: Rabbi, iß. 32 Er aber sprach zu ihnen: Ich habe eine Speise zu essen, die ihr nicht kennet. 33 Da sprachen die Jünger zueinander: Hat ihm wohl jemand zu essen gebracht? 34 Jesus spricht zu ihnen: Meine Speise ist, daß ich den Willen dessen tue, der mich gesandt hat, und sein Werk vollbringe. (Johannes 6.38) (Johannes 17.4) 35 Saget ihr nicht: Es sind noch vier Monate, und die Ernte kommt? Siehe, ich sage euch: Hebet eure Augen auf und schauet die Felder an, denn sie sind schon weiß zur Ernte. (Matthäus 9.37) 36 Der da erntet, empfängt Lohn und sammelt Frucht zum ewigen Leben, auf daß beide, der da sät und der da erntet, zugleich sich freuen. 37 Denn hierin ist der Spruch wahr: Ein anderer ist es, der da sät, und ein anderer, der da erntet. 38 Ich habe euch gesandt, zu ernten, woran ihr nicht gearbeitet habt; andere haben gearbeitet, und ihr seid in ihre Arbeit eingetreten. 39 Aus jener Stadt aber glaubten viele von den Samaritern an ihn um des Wortes des Weibes willen, welches bezeugte: Er hat mir alles gesagt, was irgend ich getan habe. 40 Als nun die Samariter zu ihm kamen, baten sie ihn, bei ihnen zu bleiben; und er blieb daselbst zwei Tage. 41 Und noch viele mehr glaubten um seines Wortes willen; 42 und sie sagten zu dem Weibe: Wir glauben nicht mehr um deines Redens willen, denn wir selbst haben gehört und wissen, daß dieser wahrhaftig der Heiland der Welt ist. (Apostelgeschichte 8.5-8)

Heilung des Sohnes eines königlichen Beamten

43 Nach den zwei Tagen aber zog er von dannen aus [und ging hin] nach Galiläa; (Matthäus 4.12) 44 denn Jesus selbst bezeugte, daß ein Prophet in dem eigenen Vaterlande keine Ehre hat. (Matthäus 13.57) 45 Als er nun nach Galiläa kam, nahmen die Galiläer ihn auf, da sie alles gesehen, was er in Jerusalem auf dem Feste getan hatte; denn auch sie kamen zu dem Fest. (Johannes 2.23) 46 Er kam nun wiederum nach Kana in Galiläa, wo er das Wasser zu Wein gemacht hatte. Und es war ein gewisser königlicher Beamter, dessen Sohn krank war, in Kapernaum. (Johannes 2.1) (Johannes 2.9) 47 Als dieser gehört hatte, daß Jesus aus Judäa nach Galiläa gekommen sei, ging er zu ihm hin und bat [ihn], daß er herabkomme und seinen Sohn heile; denn er lag im Sterben. 48 Jesus sprach nun zu ihm: Wenn ihr nicht Zeichen und Wunder sehet, so werdet ihr nicht glauben. (Johannes 2.18) (1. Korinther 1.22) 49 Der königliche Beamte spricht zu ihm: Herr, komm herab, ehe mein Kind stirbt! 50 Jesus spricht zu ihm: Gehe hin, dein Sohn lebt. Und der Mensch glaubte dem Worte, das Jesus zu ihm sagte, und ging hin. 51 Aber schon während er hinabging, begegneten ihm seine Knechte und berichteten, daß sein Knabe lebe. 52 Er erforschte nun von ihnen die Stunde, in welcher es besser mit ihm geworden sei; und sie sagten zu ihm: Gestern zur siebten Stunde verließ ihn das Fieber. 53 Da erkannte der Vater, daß es in jener Stunde war, in welcher Jesus zu ihm sagte: Dein Sohn lebt. Und er glaubte, er und sein ganzes Haus. 54 Dies tat Jesus wiederum als zweites Zeichen, als er aus Judäa nach Galiläa gekommen war. (Johannes 2.11)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.