1Dieses redete Jesus und hob seine Augen auf gen Himmel und sprach: Vater, die Stunde ist gekommen; verherrliche deinen Sohn, auf daß dein Sohn dich verherrliche.2Gleichwie du ihm Gewalt gegeben hast über alles Fleisch, auf daß er allen, die du ihm gegeben, ewiges Leben gebe.(Matthäus 11.27)3Dies aber ist das ewige Leben, daß sie dich, den allein wahren Gott, und den du gesandt hast, Jesum Christum, erkennen.(1. Johannes 5.20)4Ich habe dich verherrlicht auf der Erde; das Werk habe ich vollbracht, welches du mir gegeben hast, daß ich es tun sollte.5Und nun verherrliche du, Vater, mich bei dir selbst mit der Herrlichkeit, die ich bei dir hatte, ehe die Welt war.(Johannes 1.1)(Philipper 2.6)6Ich habe deinen Namen geoffenbart den Menschen, die du mir aus der Welt gegeben hast. Dein waren sie, und mir hast du sie gegeben, und sie haben dein Wort bewahrt.7Jetzt haben sie erkannt, daß alles, was du mir gegeben hast, von dir ist;8denn die Worte, die du mir gegeben hast, habe ich ihnen gegeben, und sie haben sie angenommen und wahrhaftig erkannt, daß ich von dir ausgegangen bin, und haben geglaubt, daß du mich gesandt hast.(Johannes 16.30)9Ich bitte für sie; nicht für die Welt bitte ich, sondern für die, welche du mir gegeben hast, denn sie sind dein(Johannes 6.37)(Johannes 6.44)10(und alles, was mein ist, ist dein, und was dein ist, mein) und ich bin in ihnen verherrlicht.(Johannes 16.15)11Und ich bin nicht mehr in der Welt, und diese sind in der Welt, und ich komme zu dir. Heiliger Vater! bewahre sie in deinem Namen, den du mir gegeben hast, auf daß sie eins seien, gleichwie wir.12Als ich bei ihnen war, bewahrte ich sie in deinem Namen, den du mir gegeben hast; und ich habe sie behütet, und keiner von ihnen ist verloren, als nur der Sohn des Verderbens, auf daß die Schrift erfüllt werde.(Psalm 41.10)(Johannes 6.39)13Jetzt aber komme ich zu dir; und dieses rede ich in der Welt, auf daß sie meine Freude völlig in sich haben.(Johannes 15.11)14Ich habe ihnen dein Wort gegeben, und die Welt hat sie gehaßt, weil sie nicht von der Welt sind, gleichwie ich nicht von der Welt bin.(Johannes 15.19)15Ich bitte nicht, daß du sie aus der Welt wegnehmest, sondern daß du sie bewahrest vor dem Bösen.(Matthäus 6.13)(2. Thessalonicher 3.3)16Sie sind nicht von der Welt, gleichwie ich nicht von der Welt bin.17Heilige sie durch die Wahrheit: dein Wort ist Wahrheit.(Psalm 119.160)18Gleichwie du mich in die Welt gesandt hast, habe auch ich sie in die Welt gesandt;(Johannes 20.21)19und ich heilige mich selbst für sie, auf daß auch sie Geheiligte seien durch Wahrheit.(Hebräer 10.10)20Aber nicht für diese allein bitte ich, sondern auch für die, welche durch ihr Wort an mich glauben;(Römer 10.17)21auf daß sie alle eins seien, gleichwie du, Vater, in mir und ich in dir, auf daß auch sie in uns eins seien, auf daß die Welt glaube, daß du mich gesandt hast.(Galater 3.28)22Und die Herrlichkeit, die du mir gegeben hast, habe ich ihnen gegeben, auf daß sie eins seien, gleichwie wir eins sind;(Apostelgeschichte 4.32)23ich in ihnen und du in mir, auf daß sie in eins vollendet seien, [und] auf daß die Welt erkenne, daß du mich gesandt und sie geliebt hast, gleichwie du mich geliebt hast.(1. Korinther 6.17)24Vater, ich will, daß die, welche du mir gegeben hast, auch bei mir seien, wo ich bin, auf daß sie meine Herrlichkeit schauen, die du mir gegeben hast, denn du hast mich geliebt vor Grundlegung der Welt.(Johannes 12.26)25Gerechter Vater! - und die Welt hat dich nicht erkannt; ich aber habe dich erkannt, und diese haben erkannt, daß du mich gesandt hast.26Und ich habe ihnen deinen Namen kundgetan und werde ihn kundtun, auf daß die Liebe, womit du mich geliebt hast, in ihnen sei und ich in ihnen.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.