zurückEinzelansichtvor

Joel - Kapitel 2

Die Heuschreckenplage als Vorbote für den Tag des HERRN

1 Stoßet in die Posaune auf Zion, und blaset Lärm auf meinem heiligen Berge! Beben sollen alle Bewohner des Landes; denn es kommt der Tag Jehovas, denn er ist nahe: (Joel 1.15) 2 ein Tag der Finsternis und der Dunkelheit, ein Tag des Gewölks und der Wolkennacht. Wie die Morgendämmerung ist es ausgebreitet über die Berge, ein großes und mächtiges Volk, desgleichen von Ewigkeit her nicht gewesen ist und nach ihm nicht mehr sein wird bis in die Jahre der Geschlechter und Geschlechter. (2. Mose 10.14) (Joel 1.6) 3 Vor ihm her verzehrt das Feuer, und nach ihm lodert die Flamme; vor ihm ist das Land wie der Garten Eden, und nach ihm eine öde Wüste, und auch keine Entronnenen läßt es übrig. (Joel 1.19) 4 Sein Aussehen ist wie das Aussehen von Rossen; und wie Reitpferde, also rennen sie. 5 Gleich Wagengerassel hüpfen sie auf den Gipfeln der Berge, gleich dem Prasseln der Feuerflamme, welche Stoppeln verzehrt; sie sind wie ein mächtiges Volk, zum Kampfe gerüstet. 6 Vor ihm zittern die Völker, alle Angesichter erblassen. 7 Sie rennen wie Helden, wie Kriegsleute ersteigen sie die Mauer; und sie ziehen ein jeder auf seinem Wege, und ihre Pfade wechseln sie nicht; 8 und keiner drängt den anderen, sie ziehen jeder einzeln auf seiner Bahn; und sie stürzen zwischen den Waffen hindurch und verwunden sich nicht. 9 Sie laufen in der Stadt umher, rennen auf die Mauer, steigen in die Häuser; durch die Fenster dringen sie ein wie der Dieb. 10 Vor ihnen erbebt die Erde, erzittert der Himmel; Sonne und Mond verfinstern sich, und die Sterne verhalten ihren Glanz. (Jesaja 13.10) (Joel 3.4) 11 Und Jehova läßt vor seinem Heere her seine Stimme erschallen, denn sein Heerlager ist sehr groß, denn der Vollstrecker seines Wortes ist mächtig; denn groß ist der Tag Jehovas und sehr furchtbar, und wer kann ihn ertragen? (Joel 2.25)

Aufruf zur Buße und Gottes Gnadenerweis

12 Aber auch jetzt noch, spricht Jehova, kehret um zu mir mit eurem ganzen Herzen, und mit Fasten und mit Weinen und mit Klagen. (Hesekiel 33.11) 13 Und zerreißet euer Herz und nicht eure Kleider, und kehret um zu Jehova, eurem Gott; denn er ist gnädig und barmherzig, langsam zum Zorn und groß an Güte, und läßt sich des Übels gereuen. (2. Mose 34.6) 14 Wer weiß? er möchte umkehren und es sich gereuen lassen, und er möchte Segen hinter sich zurücklassen: Speisopfer und Trankopfer für Jehova, euren Gott. (Jona 3.9) 15 Stoßet in die Posaune auf Zion, heiliget ein Fasten, rufet eine Festversammlung aus! (Joel 1.14) 16 Versammelt das Volk, heiliget eine Versammlung, bringet die Ältesten zusammen, versammelt die Kinder und die Säuglinge an den Brüsten; der Bräutigam trete aus seiner Kammer, und die Braut aus ihrem Gemach! 17 Die Priester, die Diener Jehovas, sollen weinen zwischen der Halle und dem Altar und sprechen: Schone, Jehova, deines Volkes und gib nicht dein Erbteil der Schmähung hin, daß sie den Nationen zur Spottrede seien! Warum soll man unter den Völkern sagen: Wo ist ihr Gott? (Psalm 79.10) 18 Dann eifert Jehova für sein Land, und er hat Mitleid mit seinem Volke. 19 Und Jehova antwortet und spricht zu seinem Volke: Siehe, ich sende euch das Korn und den Most und das Öl, daß ihr davon satt werdet; und ich werde euch nicht mehr zum Hohne machen unter den Nationen. (Joel 2.26-27) 20 Und ich werde den von Norden Kommenden von euch entfernen und ihn in ein dürres und wüstes Land vertreiben, seinen Vortrab in das vordere Meer und seinen Nachtrab in das hintere Meer; und sein Gestank wird aufsteigen, und aufsteigen sein übler Geruch, weil er Großes getan hat. (Joel 1.4) (Joel 1.6) 21 Fürchte dich nicht, Erde; frohlocke und freue dich! denn Jehova tut Großes. 22 Fürchtet euch nicht, ihr Tiere des Feldes! denn es grünen die Auen der Steppe; denn der Baum trägt seine Frucht, der Feigenbaum und der Weinstock geben ihren Ertrag. 23 Und ihr, Kinder Zions, frohlocket und freuet euch in Jehova, eurem Gott! Denn er gibt euch den Frühregen nach rechtem Maße, und er läßt euch Regen herabkommen: Frühregen und Spätregen wie zuvor. (Jeremia 5.24) 24 Und die Tennen werden voll Getreide sein, und die Kufen überfließen von Most und Öl. 25 Und ich werde euch die Jahre erstatten, welche die Heuschrecke, der Abfresser und der Vertilger und der Nager gefressen haben - mein großes Heer, das ich unter euch gesandt habe. (Joel 1.4) 26 Und ihr werdet essen, essen und satt werden, und werdet den Namen Jehovas, eures Gottes, preisen, der Wunderbares an euch getan hat. Und mein Volk soll nimmermehr beschämt werden. (5. Mose 8.10) 27 Und ihr werdet wissen, daß ich in Israels Mitte bin, und daß ich, Jehova, euer Gott bin, und keiner sonst. Und mein Volk soll nimmermehr beschämt werden. 28 Und danach wird es geschehen, daß ich meinen Geist ausgießen werde über alles Fleisch; und eure Söhne und eure Töchter werden weissagen, eure Greise werden Träume haben, eure Jünglinge werden Gesichte sehen. 29 Und selbst über die Knechte und über die Mägde werde ich meinen Geist ausgießen in jenen Tagen. - 30 Und ich werde Wunder geben im Himmel und auf der Erde: Blut und Feuer und Rauchsäulen; 31 die Sonne wird sich in Finsternis verwandeln und der Mond in Blut, ehe der Tag Jehovas kommt, der große und furchtbare. - 32 Und es wird geschehen, ein jeder, der den Namen Jehovas anrufen wird, wird errettet werden; denn auf dem Berge Zion und in Jerusalem wird Errettung sein, wie Jehova gesprochen hat, und unter den Übriggebliebenen, welche Jehova berufen wird.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)