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Joel - Kapitel 1

Aufforderung zur Klage über verschiedene Plagen - Aufruf zur Buße

1 Das Wort Jehovas, welches zu Joel, dem Sohne Pethuels, geschah. 2 Höret dieses, ihr Alten, und nehmet es zu Ohren, alle ihr Bewohner des Landes! Ist solches in euren Tagen geschehen oder in den Tagen eurer Väter? 3 Erzählet davon euren Kindern, und eure Kinder ihren Kindern, und ihre Kinder dem folgenden Geschlecht: 4 Was der Nager übriggelassen hatte, fraß die Heuschrecke; und was die Heuschrecke übriggelassen, fraß der Abfresser; und was der Abfresser übriggelassen, fraß der Vertilger. 5 Wachet auf, ihr Trunkenen, und weinet! und heulet, alle ihr Weinsäufer, über den Most, weil er weggenommen ist von eurem Munde! 6 Denn eine Nation ist über mein Land heraufgezogen, mächtig und ohne Zahl; ihre Zähne sind Löwenzähne, und sie hat das Gebiß einer Löwin. (Joel 2.2) (Joel 2.25) 7 Sie hat meinen Weinstock zu einer Wüste gemacht und meinen Feigenbaum zerknickt; sie hat ihn gänzlich abgeschält und hingeworfen, seine Ranken sind weiß geworden. 8 Wehklage wie eine Jungfrau, die mit Sacktuch umgürtet ist wegen des Gatten ihrer Jugend! 9 Speisopfer und Trankopfer sind weggenommen vom Hause Jehovas; es trauern die Priester, die Diener Jehovas. - (Joel 1.13) (Joel 2.14) 10 Das Feld ist verwüstet, es trauert der Erdboden; denn das Korn ist verwüstet, der Most ist vertrocknet, verwelkt das Öl. 11 Seid beschämt, ihr Ackersleute, heulet, ihr Winzer, über den Weizen und über die Gerste! Denn die Ernte des Feldes ist zu Grunde gegangen; 12 der Weinstock ist verdorrt und der Feigenbaum verwelkt; Granate, auch Palme und Apfelbaum, alle Bäume des Feldes sind verdorrt; ja, verdorrt ist die Freude von den Menschenkindern. - 13 Umgürtet euch und wehklaget, ihr Priester; heulet, ihr Diener des Altars! kommet, übernachtet in Sacktuch, ihr Diener meines Gottes! denn Speisopfer und Trankopfer sind dem Hause eures Gottes entzogen. (Joel 1.9) 14 Heiliget ein Fasten, rufet eine Festversammlung aus; versammelt die Ältesten, alle Bewohner des Landes, zum Hause Jehovas, eures Gottes, und schreiet zu Jehova! 15 Ach über den Tag! denn nahe ist der Tag Jehovas, und er kommt wie eine Verwüstung vom Allmächtigen. (Jesaja 13.6) (Joel 2.1) 16 Ist nicht die Speise vor unseren Augen weggenommen, Freude und Frohlocken von dem Hause unseres Gottes? (5. Mose 16.11) (Joel 1.12) 17 Vermodert sind die Samenkörner unter ihren Schollen; verödet sind die Vorratshäuser, zerfallen die Scheunen, denn das Korn ist verdorrt. 18 Wie stöhnt das Vieh! die Rinderherden sind bestürzt, weil sie keine Weide haben; auch die Kleinviehherden büßen. 19 Zu dir, Jehova, rufe ich; denn ein Feuer hat die Auen der Steppe verzehrt, und eine Flamme alle Bäume des Feldes versengt. (Joel 2.3) 20 Auch die Tiere des Feldes schreien lechzend zu dir; denn vertrocknet sind die Wasserbäche, und ein Feuer hat die Auen der Steppe verzehrt. (Psalm 104.11)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)