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Joel - Kapitel 1

Aufforderung zur Klage über verschiedene Plagen - Aufruf zur Buße

1 Das Wort Jehovas, welches zu Joel, dem Sohne Pethuels, geschah. 2 Höret dieses, ihr Alten, und nehmet es zu Ohren, alle ihr Bewohner des Landes! Ist solches in euren Tagen geschehen oder in den Tagen eurer Väter? 3 Erzählet davon euren Kindern, und eure Kinder ihren Kindern, und ihre Kinder dem folgenden Geschlecht: 4 Was der Nager übriggelassen hatte, fraß die Heuschrecke; und was die Heuschrecke übriggelassen, fraß der Abfresser; und was der Abfresser übriggelassen, fraß der Vertilger. 5 Wachet auf, ihr Trunkenen, und weinet! und heulet, alle ihr Weinsäufer, über den Most, weil er weggenommen ist von eurem Munde! 6 Denn eine Nation ist über mein Land heraufgezogen, mächtig und ohne Zahl; ihre Zähne sind Löwenzähne, und sie hat das Gebiß einer Löwin. (Joel 2.2) (Joel 2.25) 7 Sie hat meinen Weinstock zu einer Wüste gemacht und meinen Feigenbaum zerknickt; sie hat ihn gänzlich abgeschält und hingeworfen, seine Ranken sind weiß geworden. 8 Wehklage wie eine Jungfrau, die mit Sacktuch umgürtet ist wegen des Gatten ihrer Jugend! 9 Speisopfer und Trankopfer sind weggenommen vom Hause Jehovas; es trauern die Priester, die Diener Jehovas. - (Joel 1.13) (Joel 2.14) 10 Das Feld ist verwüstet, es trauert der Erdboden; denn das Korn ist verwüstet, der Most ist vertrocknet, verwelkt das Öl. 11 Seid beschämt, ihr Ackersleute, heulet, ihr Winzer, über den Weizen und über die Gerste! Denn die Ernte des Feldes ist zu Grunde gegangen; 12 der Weinstock ist verdorrt und der Feigenbaum verwelkt; Granate, auch Palme und Apfelbaum, alle Bäume des Feldes sind verdorrt; ja, verdorrt ist die Freude von den Menschenkindern. - 13 Umgürtet euch und wehklaget, ihr Priester; heulet, ihr Diener des Altars! kommet, übernachtet in Sacktuch, ihr Diener meines Gottes! denn Speisopfer und Trankopfer sind dem Hause eures Gottes entzogen. (Joel 1.9) 14 Heiliget ein Fasten, rufet eine Festversammlung aus; versammelt die Ältesten, alle Bewohner des Landes, zum Hause Jehovas, eures Gottes, und schreiet zu Jehova! 15 Ach über den Tag! denn nahe ist der Tag Jehovas, und er kommt wie eine Verwüstung vom Allmächtigen. (Jesaja 13.6) (Joel 2.1) 16 Ist nicht die Speise vor unseren Augen weggenommen, Freude und Frohlocken von dem Hause unseres Gottes? (5. Mose 16.11) (Joel 1.12) 17 Vermodert sind die Samenkörner unter ihren Schollen; verödet sind die Vorratshäuser, zerfallen die Scheunen, denn das Korn ist verdorrt. 18 Wie stöhnt das Vieh! die Rinderherden sind bestürzt, weil sie keine Weide haben; auch die Kleinviehherden büßen. 19 Zu dir, Jehova, rufe ich; denn ein Feuer hat die Auen der Steppe verzehrt, und eine Flamme alle Bäume des Feldes versengt. (Joel 2.3) 20 Auch die Tiere des Feldes schreien lechzend zu dir; denn vertrocknet sind die Wasserbäche, und ein Feuer hat die Auen der Steppe verzehrt. (Psalm 104.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.