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Jesaja - Kapitel 9

1 Doch nicht bleibt Finsternis dem Lande, welches Bedrängnis hat. Um die erste Zeit hat er das Land Sebulon und das Land Naphtali verächtlich gemacht; und in der letzten bringt er zu Ehren den Weg am Meere, das Jenseitige des Jordan, den Kreis der Nationen. (Lukas 1.79) 2 Das Volk, das im Finstern wandelt, hat ein großes Licht gesehen; die da wohnen im Lande des Todesschattens, Licht hat über sie geleuchtet. 3 Du hast die Nation vermehrt, hast ihr groß gemacht die Freude; sie freuen sich vor dir, gleich der Freude in der Ernte, wie man frohlockt beim Verteilen der Beute. (Richter 7.22) 4 Denn das Joch ihrer Last und den Stab ihrer Schulter, den Stock ihres Treibers hast du zerschlagen wie am Tage Midians. 5 Denn jeder Stiefel der Gestiefelten im Getümmel, und jedes Gewand, in Blut gewälzt, die werden zum Brande, ein Fraß des Feuers. (Jesaja 7.14) (Jesaja 10.21) (Jesaja 22.22) (Micha 5.1) (Lukas 2.7) (Lukas 2.11) 6 Denn ein Kind ist uns geboren, ein Sohn uns gegeben, und die Herrschaft ruht auf seiner Schulter; und man nennt seinen Namen: Wunderbarer, Berater, starker Gott, Vater der Ewigkeit, Friedefürst. (2. Samuel 7.12-13) (Psalm 72.3-4) (Jesaja 11.1) (Lukas 1.32)

Drohendes Gericht über Israel

7 Die Mehrung der Herrschaft und der Friede werden kein Ende haben auf dem Throne Davids und über sein Königreich, um es zu befestigen und zu stützen durch Gericht und durch Gerechtigkeit, von nun an bis in Ewigkeit. Der Eifer Jehovas der Heerscharen wird dieses tun. 8 Der Herr hat ein Wort gesandt wider Jakob, und es steigt hernieder in Israel. 9 Und das ganze Volk wird es erfahren, Ephraim und die Bewohner von Samaria, die in Hochmut und in Überhebung des Herzens sprechen: 10 Die Ziegelsteine sind eingefallen, aber mit behauenen Steinen bauen wir auf; die Sykomoren sind abgehauen, aber wir setzen Zedern an ihre Stelle. 11 Denn Jehova wird die Bedränger Rezins über dasselbe erheben und seine Feinde aufreizen: (Jesaja 5.25) (Jesaja 9.16) 12 die Syrer von Osten und die Philister von Westen; und sie werden Israel fressen mit vollem Maule. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. 13 Und das Volk kehrt nicht um zu dem, der es schlägt, und Jehova der Heerscharen suchen sie nicht. (Jesaja 10.33) 14 Und Jehova wird aus Israel Haupt und Schwanz, Palmzweig und Binse ausrotten an einem Tage. 15 Der Älteste und Angesehene, er ist das Haupt; und der Prophet, der Lüge lehrt, er ist der Schwanz. 16 Denn die Leiter dieses Volkes führen irre, und die von ihnen Geleiteten werden verschlungen. (Jesaja 9.20) 17 Darum wird sich der Herr über dessen Jünglinge nicht freuen, und seiner Waisen und seiner Witwen sich nicht erbarmen; denn sie allesamt sind Ruchlose und Übeltäter, und jeder Mund redet Torheit. Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. 18 Denn die Gesetzlosigkeit brennt wie Feuer: sie verzehrt Dornen und Disteln, und zündet in den Dickichten des Waldes, daß sie emporwirbeln in hoch aufsteigendem Rauche. 19 Durch den Grimm Jehovas der Heerscharen ist das Land verbrannt, und das Volk ist wie eine Speise des Feuers geworden; keiner schont den anderen. 20 Und man schlingt zur Rechten und hungert, und man frißt zur Linken und wird nicht satt. Sie fressen ein jeder das Fleisch seines eigenen Armes: (Jesaja 10.4) 21 Manasse den Ephraim, und Ephraim den Manasse; diese miteinander fallen über Juda her. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.