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Jesaja - Kapitel 9

1 Doch nicht bleibt Finsternis dem Lande, welches Bedrängnis hat. Um die erste Zeit hat er das Land Sebulon und das Land Naphtali verächtlich gemacht; und in der letzten bringt er zu Ehren den Weg am Meere, das Jenseitige des Jordan, den Kreis der Nationen. (Lukas 1.79) 2 Das Volk, das im Finstern wandelt, hat ein großes Licht gesehen; die da wohnen im Lande des Todesschattens, Licht hat über sie geleuchtet. 3 Du hast die Nation vermehrt, hast ihr groß gemacht die Freude; sie freuen sich vor dir, gleich der Freude in der Ernte, wie man frohlockt beim Verteilen der Beute. (Richter 7.22) 4 Denn das Joch ihrer Last und den Stab ihrer Schulter, den Stock ihres Treibers hast du zerschlagen wie am Tage Midians. 5 Denn jeder Stiefel der Gestiefelten im Getümmel, und jedes Gewand, in Blut gewälzt, die werden zum Brande, ein Fraß des Feuers. (Jesaja 7.14) (Jesaja 10.21) (Jesaja 22.22) (Micha 5.1) (Lukas 2.7) (Lukas 2.11) 6 Denn ein Kind ist uns geboren, ein Sohn uns gegeben, und die Herrschaft ruht auf seiner Schulter; und man nennt seinen Namen: Wunderbarer, Berater, starker Gott, Vater der Ewigkeit, Friedefürst. (2. Samuel 7.12-13) (Psalm 72.3-4) (Jesaja 11.1) (Lukas 1.32)

Drohendes Gericht über Israel

7 Die Mehrung der Herrschaft und der Friede werden kein Ende haben auf dem Throne Davids und über sein Königreich, um es zu befestigen und zu stützen durch Gericht und durch Gerechtigkeit, von nun an bis in Ewigkeit. Der Eifer Jehovas der Heerscharen wird dieses tun. 8 Der Herr hat ein Wort gesandt wider Jakob, und es steigt hernieder in Israel. 9 Und das ganze Volk wird es erfahren, Ephraim und die Bewohner von Samaria, die in Hochmut und in Überhebung des Herzens sprechen: 10 Die Ziegelsteine sind eingefallen, aber mit behauenen Steinen bauen wir auf; die Sykomoren sind abgehauen, aber wir setzen Zedern an ihre Stelle. 11 Denn Jehova wird die Bedränger Rezins über dasselbe erheben und seine Feinde aufreizen: (Jesaja 5.25) (Jesaja 9.16) 12 die Syrer von Osten und die Philister von Westen; und sie werden Israel fressen mit vollem Maule. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. 13 Und das Volk kehrt nicht um zu dem, der es schlägt, und Jehova der Heerscharen suchen sie nicht. (Jesaja 10.33) 14 Und Jehova wird aus Israel Haupt und Schwanz, Palmzweig und Binse ausrotten an einem Tage. 15 Der Älteste und Angesehene, er ist das Haupt; und der Prophet, der Lüge lehrt, er ist der Schwanz. 16 Denn die Leiter dieses Volkes führen irre, und die von ihnen Geleiteten werden verschlungen. (Jesaja 9.20) 17 Darum wird sich der Herr über dessen Jünglinge nicht freuen, und seiner Waisen und seiner Witwen sich nicht erbarmen; denn sie allesamt sind Ruchlose und Übeltäter, und jeder Mund redet Torheit. Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt. 18 Denn die Gesetzlosigkeit brennt wie Feuer: sie verzehrt Dornen und Disteln, und zündet in den Dickichten des Waldes, daß sie emporwirbeln in hoch aufsteigendem Rauche. 19 Durch den Grimm Jehovas der Heerscharen ist das Land verbrannt, und das Volk ist wie eine Speise des Feuers geworden; keiner schont den anderen. 20 Und man schlingt zur Rechten und hungert, und man frißt zur Linken und wird nicht satt. Sie fressen ein jeder das Fleisch seines eigenen Armes: (Jesaja 10.4) 21 Manasse den Ephraim, und Ephraim den Manasse; diese miteinander fallen über Juda her. - Bei dem allen wendet sich sein Zorn nicht ab, und noch ist seine Hand ausgestreckt.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.