Des Königs Ahas Verzagtheit und Unglaube - Verheißung des Immanuel
1Und es geschah in den Tagen Ahas', des Sohnes Jothams, des Sohnes Ussijas, des Königs von Juda, da zog Rezin, der König von Syrien, und Pekach, der Sohn Remaljas, der König von Israel, nach Jerusalem hinauf zum Streit wider dasselbe; aber er vermochte nicht wider dasselbe zu streiten.(2. Könige 15.37)(2. Könige 16.5)2Und es wurde dem Hause David berichtet und gesagt: Syrien hat sich in Ephraim gelagert. Da bebte sein Herz und das Herz seines Volkes, wie die Bäume des Waldes vor dem Winde beben.3Und Jehova sprach zu Jesaja: Geh doch hinaus, dem Ahas entgegen, du und dein Sohn Schear-Jaschub, an das Ende der Wasserleitung des oberen Teiches, nach der Straße des Walkerfeldes hin,4und sprich zu ihm: Hüte dich und halte dich ruhig; fürchte dich nicht, und dein Herz verzage nicht vor diesen beiden rauchenden Brandscheitstümpfen, bei der Zornglut Rezins und Syriens und des Sohnes Remaljas.(Jesaja 30.15)5Darum, daß Syrien Böses wider dich beratschlagt hat, Ephraim und der Sohn Remaljas und gesagt:6Laßt uns wider Juda hinaufziehen und ihm Grauen einjagen und es uns erobern und den Sohn Tabeels zum König darin machen;7so spricht der Herr Jehova: Es wird nicht zustande kommen und nicht geschehen.8Denn Damaskus ist das Haupt von Syrien, und Rezin das Haupt von Damaskus; und in noch 65 Jahren wird Ephraim zerschmettert werden, daß es kein Volk mehr sei.9Und Samaria ist das Haupt von Ephraim, und der Sohn Remaljas das Haupt von Samaria. Wenn ihr nicht glaubet, werdet ihr, fürwahr, keinen Bestand haben!(2. Chronik 20.20)10Und Jehova fuhr fort, zu Ahas zu reden, und sprach:11Fordere dir ein Zeichen von Jehova, deinem Gott; fordere es in der Tiefe oder oben in der Höhe.12Und Ahas sprach: Ich will nicht fordern und will Jehova nicht versuchen.13Da sprach er: Höret doch, Haus David! Ist es euch zu wenig, Menschen zu ermüden, daß ihr auch meinen Gott ermüdet?14Darum wird der Herr selbst euch ein Zeichen geben: Siehe, die Jungfrau wird schwanger werden und einen Sohn gebären, und wird seinen Namen Immanuel heißen.(Jesaja 8.8)(Jesaja 8.10)(Jesaja 9.5)(Micha 5.2)(Matthäus 1.23)15Rahm und Honig wird er essen, wenn er weiß, das Böse zu verwerfen und das Gute zu erwählen.(Jesaja 7.21-22)16Denn ehe der Knabe weiß, das Böse zu verwerfen und das Gute zu erwählen, wird das Land verlassen sein, vor dessen beiden Königen dir graut.(Jesaja 8.4)17Jehova wird über dich und über dein Volk und über das Haus deines Vaters Tage kommen lassen, wie sie nicht gekommen sind seit dem Tage, da Ephraim von Juda gewichen ist - den König von Assyrien.18Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova die Fliege, die am Ende der Ströme Ägyptens, und die Biene, die im Lande Assyrien ist, herbeizischen.19Und sie werden kommen und sich allesamt niederlassen in den Tälern der steilen Höhen und in den Spalten der Felsen und in allen Dornstäuchern und auf allen Triften.20An jenem Tage wird der Herr durch ein gedungenes Schermesser, auf der anderen Seite des Stromes, durch den König von Assyrien, das Haupt und das Haar der Beine abscheren; ja, auch den Bart wird es wegnehmen.21Und es wird geschehen an jenem Tage, daß jemand eine junge Kuh und zwei Schafe füttern wird.22Und es wird geschehen, wegen der Menge des Milchertrags wird er Rahm essen, denn Rahm und Honig wird jeder essen, der im Lande übriggeblieben ist.23Und es wird geschehen an jenem Tage, daß jeder Ort, wo tausend Weinstöcke von tausend Silbersekel waren, zu Dornen und Disteln geworden sein wird.24Mit Pfeilen und mit Bogen wird man dorthin kommen; denn das ganze Land wird Dornen und Disteln sein.25Und alle Berge, die mit der Hacke behackt wurden, dahin wirst du nicht kommen, aus Furcht vor Dornen und Disteln; und sie werden ein Ort sein, wohin man Rinder treibt, und welcher vom Kleinvieh zertreten wird.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.