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Jesaja - Kapitel 66

Ablehnung von heuchlerischem Gottesdienst - Zukünftige Heilsvollendung für Jerusalem

1 So spricht Jehova: Der Himmel ist mein Thron, und die Erde der Schemel meiner Füße. Welches ist das Haus, das ihr mir bauen könntet, und welches der Ort zu meiner Ruhestätte? (1. Könige 8.27) (Apostelgeschichte 7.49) (Apostelgeschichte 17.24) 2 Hat doch meine Hand dieses alles gemacht, und alles dieses ist geworden, spricht Jehova. Aber auf diesen will ich blicken: auf den Elenden und den, der zerschlagenen Geistes ist, und der da zittert vor meinem Worte. (Jesaja 57.15) 3 Wer ein Rind schlachtet, erschlägt einen Menschen; wer ein Schaf opfert, bricht einem Hunde das Genick; wer Speisopfer opfert: es ist Schweinsblut; wer Weihrauch als Gedächtnisopfer darbringt, preist einen Götzen. So wie diese ihre Wege erwählt haben und ihre Seele Lust hat an ihren Scheusalen, (3. Mose 17.4) 4 ebenso werde ich ihre Mißgeschicke erwählen und ihre Schrecknisse über sie bringen; weil ich gerufen, und niemand geantwortet hat, geredet, und sie nicht gehört haben, sondern getan, was böse ist in meinen Augen, und das erwählten, woran ich kein Gefallen habe. (Jesaja 65.12) 5 Höret das Wort Jehovas, die ihr zittert vor seinem Worte! Es sagen eure Brüder, die euch hassen, die euch verstoßen um meines Namens willen: Jehova erzeige sich herrlich, daß wir eure Freude sehen mögen! aber sie werden beschämt werden. (Lukas 6.22) 6 Stimme eines Getöses von der Stadt her! Stimme aus dem Tempel! Stimme Jehovas, der Vergeltung erstattet seinen Feinden! 7 Ehe sie Wehen hatte, hat sie geboren; ehe Schmerzen sie ankamen, wurde sie von einem Knaben entbunden. 8 Wer hat solches gehört, wer hat dergleichen gesehen? Kann ein Land an einem Tage zur Welt gebracht, oder eine Nation mit einem Male geboren werden? Denn Zion hat Wehen bekommen und zugleich ihre Kinder geboren. 9 Sollte ich zum Durchbruch bringen und nicht gebären lassen? spricht Jehova; oder sollte ich, der gebären läßt, verschließen? spricht dein Gott. (Jesaja 37.3) 10 Freuet euch mit Jerusalem und frohlocket über sie, alle, die ihr sie liebet; seid hocherfreut mit ihr, alle, die ihr über sie trauert! (Psalm 122.6) 11 auf daß ihr sauget und euch sättiget an der Brust ihrer Tröstungen, auf daß ihr schlürfet und euch ergötzet an der Fülle ihrer Herrlichkeit. 12 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich wende ihr Frieden zu wie einen Strom, und die Herrlichkeit der Nationen wie einen überflutenden Bach, und ihr werdet saugen; auf den Armen werdet ihr getragen und auf den Knieen geliebkost werden. (Jesaja 60.4) 13 Wie einen, den seine Mutter tröstet, also werde ich euch trösten; und in Jerusalem sollt ihr getröstet werden. 14 Und ihr werdet es sehen, und euer Herz wird sich freuen; und eure Gebeine werden sprossen wie das junge Gras. Und die Hand Jehovas wird sich kundgeben an seinen Knechten, und gegen seine Feinde wird er ergrimmen.

Drohendes Gericht über die Treulosen - Zukünftige Heimkehr der Zerstreuten

15 Denn siehe, Jehova wird kommen im Feuer, und seine Wagen sind wie der Sturmwind, um seinen Zorn zu vergelten in Glut und sein Schelten in Feuerflammen. (Offenbarung 19.11-15) 16 Denn durch Feuer und durch sein Schwert wird Jehova Gericht üben an allem Fleische, und der Erschlagenen Jehovas werden viele sein. 17 Die sich weihen und sich reinigen für die Gärten, hinter einem her in der Mitte; die Schweinefleisch essen und Greuel und Mäuse: allzumal werden sie ein Ende nehmen, spricht Jehova. (Jesaja 65.4-5) 18 Und ich, ihre Werke und ihre Gedanken sind vor mir. Es kommt die Zeit, alle Nationen und Sprachen zu versammeln; und sie werden kommen und meine Herrlichkeit sehen. 19 Und ich werde ein Wunderzeichen an ihnen tun, und werde von ihnen Entronnene an die Nationen senden, nach Tarsis, Pul und Lud, die den Bogen spannen, nach Tubal und Jawan, nach den fernen Inseln, die von mir nicht gehört und meine Herrlichkeit nicht gesehen haben; und sie werden meine Herrlichkeit unter den Nationen verkündigen. (Matthäus 28.19) 20 Und sie werden alle eure Brüder aus allen Nationen als Opfergabe für Jehova bringen, auf Rossen und auf Wagen und auf Sänften und auf Maultieren und auf Dromedaren, nach meinem heiligen Berge, nach Jerusalem, spricht Jehova, gleichwie die Kinder Israel das Speisopfer in einem reinen Gefäße zum Hause Jehovas bringen. (Jesaja 60.3-7) 21 Und auch aus ihnen werde ich zu Priestern und zu Leviten nehmen, spricht Jehova. (Jesaja 61.6) 22 Denn gleichwie der neue Himmel und die neue Erde, die ich mache, vor mir bestehen, spricht Jehova, also wird euer Same und euer Name bestehen. (Jesaja 65.17) 23 Und es wird geschehen: von Neumond zu Neumond und von Sabbath zu Sabbath wird alles Fleisch kommen, um vor mir anzubeten, spricht Jehova. 24 Und sie werden hinausgehen und sich die Leichname der Menschen ansehen, die von mir abgefallen sind; denn ihr Wurm wird nicht sterben und ihr Feuer nicht erlöschen, und sie werden ein Abscheu sein allem Fleische. (Markus 9.44)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.